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Scheinanerkennung von Studienorts/-fachwechslern

Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen, welche an einer anderen Universität erworben worden sind und die im Rahmen der Zwischenprüfung abzulegenden Prüfungsleistungen betreffen1), reichen Sie bitte beim Zwischenprüfungsamt des Fachbereichs ein.

Studienortswechsler mit Studienbeginn ab dem WS 2002/03 werden gebeten, zum Zwecke der Anerkennung der an Ihrer alten Universität erbrachten Prüfungsleistungen Kopien Ihrer Leistungsnachweise nebst einem formlosen Antrag und einer Kopie der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs, an welchem Sie Ihre Leistungen erbracht haben, im Zwischenprüfungsamt einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass Studienortswechslern mit Studienbeginn ab dem WS 2002/03, welche im Fach Rechtswissenschaft die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben, auf der Grundlage von § 66 Abs. 2 Nr. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes ein Wechsel an die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/M. verweigert wird.

Studienfachwechsler, welche im Nebenfach am Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Prüfungsleistungen erworben haben, bekommen nur die Leistungen anerkannt, welche Sie nach der für Sie geltenden Nebenfachordnung im jeweiligen Kernfach zu erwerben haben. Näheres dazu erfahren Sie in der Allgemeinen Studienberatung des Fachbereichs.

1) Dies betrifft nur die Leistungen des Grundlagenscheins und der Anfängerscheine und dies auch nur, sofern Sie an anderer Universität noch keine Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt haben. Für die Anerkennung der übrigen Leistungen und auch der Leistungen des Grundlagenscheins (nach erfolgreichem Ablegen der Zwischenprüfung) für die Anmeldung zur Ersten Prüfung ist allein das Justizprüfungsamt zuständig.

www.jpa-wiesbaden.justiz.hessen.de

 

 

 

geändert am 20. April 2009  E-Mail: Webmasterpruefungsamtfb01@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 20. April 2009, 11:59
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/Pruefungsamt/zwischenpruefung/anerk.html