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Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium

Achtung: Auf Wunsch der Studierenden wird der Zeitraum für die Wahl eines Schwerpunktbereiches zukünftig früher stattfinden.

Zukünftig kann zwischen Anfang und Mitte Dezember bzw. Anfang  und Mitte Juni der Schwerpunktbereich gewählt werden

 

 

Studierende mit Studienbeginn im Wintersemester 2003/04 oder später, welche ihre Zwischenprüfung bestanden haben, können sich zum Wintersemester 2011/12 gem. § 27 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 10. Februar 2010 in der Zeit vom

11. bis 21.  Juni 2012

(während der Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag zwischen 9.00 und 12.00 Uhr)

zum Schwerpunktbereichsstudium anmelden und ihren Schwerpunktbereich wählen. Die Anträge gibt es hier und vor Raum 1.143 RuW Campus Westend.
Dem Antrag ist eine Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses beizufügen. Bitte beantragen Sie dieses gegebenenfalls rechtzeitig im Zwischenprüfungsamt.

Eine Statistik zu den Zuteilungen zu den Schwerpunktbereichen der letzten Semester finden Sie hier.

Wechsel des zugeteilten Schwerpunktbereiches
Ein Wechsel des Schwerpunktbereiches, dem man zugeteilt wurde, ist zur Zeit auf zwei Wegen möglich:
1. gem. § 30 Abs. 2 StudO in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag;
2. (bis auf Weiteres) durch Tausch der Schwerpunktbereiche. Probeweise ist es möglich, durch Tausch mit Kommilitonen, die anderen Schwerpunktbereichen zugeteilt worden sind, den Schwerpunktbereich zu wechseln. Dazu ist im eCenter eine Tauschbörse eingerichtet worden, wo die Wechselwilligen ihren Wunsch eintragen können. Finden sich zwei oder mehrere Studierende zum Tausch, können diese auf Antrag den Schwerpunktbereich untereinander tauschen.

 

 

 

 

geändert am 05. Januar 2012  E-Mail: Webmasterpruefungsamtfb01@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 05. Januar 2012, 10:22
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/Pruefungsamt/schwerpunktpruefung/SPB_Wahl.html