Häufig gestellte Fragen (FAQ) in der Studienberatung (Stand 17.04.2010)
Schwerpunktbereichsstudium / -prüfung
1. Wie viele Veranstaltungen/Seminare muss ich im Schwerpunktsbereich besucht haben, um für die Schwerpunktsbereichprüfung zugelassen zu werden?
Studierende mit Studienbeginn im WS 2003/04 oder später müssen Veranstaltungen im Umfang von 12 Semesterwochenstunden im Schwerpunktbereichsstudium besucht haben, wobei eine Veranstaltung (auch ein Blockseminar) i.d.R. mit 2 SWS angerechnet wird. Hiervon müssen Veranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden besucht werden, die dem gewählten Schwerpunktbereich zugeordnet sind.
Mindestens zwei der Veranstaltungen, in denen auch eine Leistung erworben wurde, müssen Seminare gewesen sein.
Studierende mit Studienbeginn vor dem WS 2003/04 müssen davon abweichend nur Veranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden im Schwerpunktbereichsstudium besucht haben. Mindestens eine der Veranstaltungen, in denen auch eine Leistung erworben wurde, muss ein Seminar gewesen sein.
2. Wie weise ich nach, dass ich eine ausreichende Zahl an Semesterwochenstunden im Schwerpunktbereichsstudium studiert habe?
Durch einen Belegbogen, den Sie bei der Meldung zur Schwerpunktbereichsprüfung im Prüfungsamt einreichen und auf dem Sie unbedingt alle im Rahmen des Schwerpunktbereiches besuchten Veranstaltungen angeben..
3. Wie viel Prozent zählt die Schwerpunktbereichprüfung für die 1. Prüfung?
Die Schwerpunktbereichprüfung geht zu 30% in die Gesamtnote der 1. Prüfung ein. Die Prüfungsnote der Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich zu 60% aus den studienbegleitenden Leistungen und zu 40% aus der Wissenschaftlichen Hausarbeit zusammen. D.h., dass jede einzelne studienbegleitende Prüfungsleistung 4,5 % der Gesamtnote der 1. Prüfung ausmacht.
4. Kann ich meinen Notendurchschnitt im Schwerpunktbereich beliebig oft verbessern?
Sie müssen vier Prüfungsleistungen erbracht haben. Haben Sie mehr erbracht, werden die vier besten Prüfungsleistungen gewertet. Wird eine Seminararbeit ohne triftigen Grund versäumt und deshalb mit "ungenügend" (0 Punkte) bewertet, werden nur die Seminarleistungen in die Berechnung der Endnote einbezogen, die zur Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 51 Abs. 2 und 3 notwendig sind.
Nach der Meldung zur Schwerpunktbereichsprüfung (Anmeldung der Wissenschaftlichen Hausarbeit) können keine weiteren Leistungen mehr berücksichtigt werden.
5. Welche Schwerpunktsbereiche sind überlaufen?
Eine Statistik der bisherigen Zuteilungen zu den Schwerpunktbereichen finden Sie hier.
Praktika
6. Ist die Reihenfolge der Praktika vorgegeben?
Nein.
7. An welches Landgericht muss ich für das Gerichtspraktikum innerhalb Hessens?
Siehe Merkblatt für die Praktika (erhältlich in Raum 1105) oder als Download hier unter "Studium".
8. Kann ich die Praktika in verschiedenen Bundesländern bzw. im Ausland absolvieren?
Siehe Merkblatt für die Praktika (erhältlich in Raum 1105) oder als Download hier unter "Studium".
Weitere Fragen
9. Welche Vorlesungen bzw. Voraussetzungen muss ich für das Nebenfachstudium erbringen (Diplom/Magister/Bachelor)?
Informationen hierzu finden Sie hier (Magisterstudierende und Bachelorstudierende) bzw. hier (Diplomstudierende).
10. Welche Leistungen muss ich in den Schlüsselqualifikationen im engeren Sinn erbringen?
Sie müssen insgesamt an einer Veranstaltung über zwei Semesterwochenstunden (auch Blockveranstaltung) regelmäßig teilgenommen haben.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
11. Welche Leistungen muss ich zum Erwerb des Fremdsprachennachweises erbringen?
Sie müssen einen schriftlichen Leistungsnachweis (Klausur oder Hausarbeit) in einer der fremdsprachigen, rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Pflichtmoduls 15 nach § 32 Abs. 1 der Studienordnung erbringen.
12. In welchen Seminaren kann ich eine Teilleistung für den Grundlagenschein ersetzen?
In einem rechtsgeschichtlichen, -philosophischen, -theoretischen oder –soziologischen Seminar. Diese finden sich in der Regel im Schwerpunktbereich „Grundlagen des Rechts“.
13. Muss ich die Zwischenprüfungsleistung „Grundlagen des Rechts: Hausarbeit“ vor der Zwischenprüfungsleistung „Grundlagen des Rechts: Klausur“ erwerben?
Nein.
14. Aus welchen Gründen wird ein Urlaubssemester gewährt? Wie beantrage ich ein Teilzeitstudium?
Auskünfte hierzu erteilt das Studierendensekretariat.
geändert am 18. Mai 2010 E-Mail: Webmasterkim@jur.uni-frankfurt.de
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