Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2019
Vorlesung: Strafrecht I – Pflichtfachstudium (1. Semester)
Veranstalterin: Prof. Dr. Beatrice Brunhöber
Veranstaltungsbeginn: Di, 16.04.2019
Zeit: Di, 12 – 15 Uhr c.t.
Ort: Hz 3
Leistungsnachweis: Klausur und Hausarbeit (Anfängerschein im Strafrecht)
Thema:
Gegenstand der Vorlesung ist nach einer Einführung in die Grundlagen und Grundprinzipien des Strafrechts der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches. Im Schwerpunkt behandelt die Vorlesung die Lehre von der Straftat. Dabei stehen stets auch die kriminalpolitischen Hintergründe ebenso wie die rechtsphilosophischen Begründungen im Mittelpunkt. Die Vorlesung vermittelt darüber hinaus die Falllösungstechnik, die anhand der begleitend angebotenen Tutorien eingeübt werden kann. Die Vorlesung zum Allgemeinen Teil erstreckt sich über zwei Semester, wird also im Wintersemester fortgeführt.
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Kolloquium: Philosophische Grundlagen des Strafrechts – Schwerpunktbereiche 3 & 6
Veranstalterin: Prof. Dr. Beatrice Brunhöber
Veranstaltungsbeginn: Di, 16.04.2019
Zeit: Di, 10 – 12 Uhr c.t.
Ort: RuW 3.102
Leistungsnachweis: Klausur
Thema:
Das Kolloquium behandelt Themen wie die Begründung von strafrechtlichen Verboten und den Sinn von Strafe. Die Veranstaltung konzentriert sich auf die Antworten, die die Rechtsphilosophie seit der Aufklärung zu geben sucht und die bis heute prägend sind. Im Mittelpunkt stehen dabei auch aktuell diskutierte Probleme wie die Debatte über das Cannabisverbot. Das Kolloquium arbeitet mit Originaltexten und Urteilen, die zur Vorbereitung gelesen werden müssen.
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Blockseminar: Medizinstrafrecht – Schwerpunktbereich 6
Veranstalterin: Prof. Dr. Beatrice Brunhöber
Veranstaltungsbeginn: 19.07.2019, 10:45 Uhr s.t.
Zeit: Fr, 19.07.2019, 10:45 – 18:00 Uhr und Sa, 20.07.2019, 9:00 – 17:00 Uhr
Ort: RuW 4.101
Leistungsnachweis: Seminararbeit
Vorbesprechungstermin: Die Vorbesprechung fand am 6.02.2019 um 11.00 Uhr in Raum RuW 4.101 statt
Thema:
Das Medizinstrafrecht befindet sich aktuell in einem Wandel. Das klassische Arztstrafrechts hat sich beispielsweise dadurch verändert, dass die Patientenautonomie immer wichtiger geworden ist. Ärzte und Ärztinnen sind zudem neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt, weil viele neuere medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind (etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch die Verbesserung der Medizin (straf-)rechtlich ungeklärte Fragen auftun (etwa im Bereich der Lebenserhaltung). Zudem wächst die Bedeutung von wirtschaftsstrafrechtlichen Regelungen auch im Medizinstrafrecht. Das Seminar möchte grundsätzlichen und aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachgehen.