Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung

Willkommen auf der Homepage von Prof. Dr. Beatrice Brunhöber!


Postanschrift

Prof. Dr. Beatrice Brunhöber

Goethe-Universität Frankfurt a. M.

Fachbereich Rechtswissenschaft

Theodor-W.-Adorno-Platz 4

60323 Frankfurt am Main 



Büro

Christina Birnbaum

RuW 4.128

Telefon: +49 69 798 34341

E-Mail: sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de

Sprechzeiten während der Vorlesungszeit: Dienstag 9.30 bis 11.00 Uhr und Mittwoch 10.30 bis 12.00 Uhr (für Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte per Mail anfragen)




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Aktuelle Veröffentlichungen von Prof. Dr. Beatrice Brunhöber


  • Grenzen der Grenzen des Strafrechts – Demokratische Grenzen kriminalpolitischer Leitlinien, Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW) 135 (2023), S. 872-903.


  • Was ist freiheitlich-demokratische Strafrechtsbegrenzung? Stärkung des Blicks der Kriminalisierungstheorien für die Freiheit der Verbotsadressierten, in: Brunhöber/Burchard/Günther u.a. (Hrsg.), Strafrecht als Risiko, Festschrift für Cornelius Prittwitz, Baden-Baden: Nomos Verlag, 2023, S. 59-75. 


  • Strafrecht als Risiko, Festschrift für Cornelius Prittwitz zum 70. Geburtstag, Baden-Baden: Nomos Verlag, 2023, (hrsg. gemeinsam mit Christoph Burchard, Klaus Günther, Matthias Jahn, Jésus-Maria Silva-Sánchez, Tobias Singelnstein). (hier).


  • Grundrechtliche Sonderstellung des Strafrechts?, in: Burchard, Christoph/Bäcker, Matthias (Hrsg.), Strafverfassungsrecht, Tübingen: Mohr Siebeck Verlag, 2023, S. 53-82.


  • Criminal Law of Global Digitality. Characteristics and Critique of Cybercrime Law, in: Peukert, Alexander/Kettemann, Matthias/Spiecker gen. Döhmann, Indra (Hrsg.), Law of Global Digitality, London: Routledge Verlag, 2022, S. 223-249. (hier). 




Lehre



Sommersemester 2024


Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"


16.04.2024 bis 16.07.2024   Raum: HZ 1


Inhalt: 

Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Inhaltlich führt sie in die philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft anhand von klassischen Texten und Fallbeispielen ein. Ziel ist es, die Fähigkeit zum juristischen Denken zu vermitteln. Dies umfasst die Fähigkeit, in der Fülle des dogmatischen Wissens den Durchblick zu behalten, indem der Rechtsstoff systematisiert wird, das Handwerkzeug, schwierige Fälle zu lösen, indem rechtsethische Prinzipien veranschaulicht werden sowie das Vermögen, sich international rechtswissenschaftlich auszutauschen, indem weltweit diskutierte Theorien, Themen, Strukturen und Begriffe vermittelt werden.



Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"


08.07.2024 bis 09.07.2024   Raum: RuW 2.102 


Die jüngsten Reformen des Sexualstrafrechts sind zum einen von einem gewandelten gesellschaftlichen Verständnis sexueller Selbstbestimmung getragen. Der Wandel kommt im „Nein heißt Nein-Modell“ zum Ausdruck, das mit dem 50. StrÄndG 2016 eingeführt wurde: Voraussetzung für die Strafbarkeit sexueller Übergriffe ist nicht mehr ein Moment der Gewalt, sondern es genügt ein erkennbar entgegenstehender Wille. In der Folge wurden etwa die (bloße) sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und das (heimliche) Fotografieren des Intimbereichs (sog. Upskirting, § 184k StGB) kriminalisiert. Zum anderen sollen durch die Novellierungen Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden, was etwa zu einer Ausweitung der Verbote im Bereich der Kinderpornografie geführt hat (§ 184b StGB). Aktuell diskutieren Politik und Wissenschaft, ob sexualisiertes Verhalten wie Hinterherpfeifen (sog. Catcalling) verboten werden soll. Das Seminar setzt sich kritisch damit auseinander, ob die Reformen angesichts der Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung überzeugen oder ob sie zu einer Überkriminalisierung führen.

Die Themen für die Seminararbeiten wurden in der Vorbesprechung Ende Februar vergeben.



Seminar "Paternalismus im Medizinstrafrecht"


15.07.2024 bis 16.07.2024   Raum: RuW 4.101 


Soll der Staat den Menschen zu seinem eigenen Wohl gegen seinen Willen schützen? Das Spannungsfeld von Autonomie und Paternalismus wird besonders im sich stark wandelnden Medizinstrafrecht deutlich. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben in den letzten Jahrzehnten zu einer Stärkung der Patientenautonomie geführt (etwa im Bereich der Sterbehilfe). Zugleich sind Ärzte und Ärztinnen neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt, weil viele gegenwärtig medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind (etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch den Erkenntnisfortschritt der Medizin (straf- )rechtlich ungeklärte Fragen auftun. Wo muss Autonomie geschützt, wo darf oder muss sie begrenzt werden? Verlangen Prinzipien der Fürsorge und Nichtschädigung gar ein paternalistisches Eingreifen in der Form einer Kriminalisierung von selbstschädigendem Verhalten? Das Seminar möchte grundsätzlichen und aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachgehen und hierbei das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung zum eigenen Wohl in den Blick nehmen.

Die Themen für die Seminararbeiten wurden in der Vorbesprechung Ende Februar vergeben.




Wintersemester 2023/2024

Die Sachverhalt und die Aufgabenstellung für die Hausarbeit Strafrecht II zum WS 2023/24 kann hier heruntergeladen werden.

Die Noten des Kolloquiums wurden am 20.3. ans Prüfungsamt geschickt. Einsicht in die Voten kann ab dem 17.4.2024 zu den Sprechzeiten des Büros genommen werden. Bitte Goethe-Karte nicht vergessen.


PD Dr. Anja Schmidt wird die Lehre von Frau Professorin Brunhöber im WS 2023/24 vertreten. Ihre Vita, die Publikationsliste, das Verzeichnis der Lehrveranstaltungen und Vorträge können Sie hier abrufen.

PD Dr. Anja Schmidt ist am 15. September 2023 mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Wissenschaftspreis des Deutschen Juristinnenbundes für ihre Habilitationsschrift "Pornographie und sexuelle Selbstbestimmung" ausgezeichnet worden. Herzlichen Glückwunsch!



Büro


Christina Birnbaum

RuW 4.128

E-Mail: Sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de

Tel: +49 69 798-34341


Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen


Linda Weise, wissenschaftliche Mitarbeiterin

RuW 4.128a

E-Mail: weise@jur.uni-frankfurt.de

Tel: +49 69 798-34356

Verena Schulz, wissenschaftliche Mitarbeiterin

RuW 4.145

E-Mail: v.schulz@jur.uni-frankfurt.de

Tel: +49 69 798-34354

Je-In Cho, wissenschaftliche Mitarbeiterin

RuW 4.145

E-Mail: j.cho@jur.uni-frankfurt.de 

Tel.: +49 69 798-34397


Studentische Hilfskräfte


Emilia von Moltke

RuW 4.142

E-Mail: vonMoltke@jur.uni-frankfurt.de

Tel.: +49 69 798-34387

Hanna Sommerlad

RuW 4.142

E-Mail: sommerlad@jur.uni-frankfurt.de

Tel.: +49 69 798-34387

Maximilian Jehly

RuW 4.142

E-Mail: jehly@jur.uni-frankfurt.de 

Tel.: +49 69 798-34387


Ehemalige Mitarbeiter*innen

Praxl, Ben, studentische Hilfskraft

Jonas Pauli, wissenschaftlicher Mitarbeiter

Jill Manhart, studentische Hilfskraft

Luisa Sif Elnasr, wissenschaftliche Hilfskraft

Adrian Schneider, studentische Hilfskraft

Ronja Thümmler, studentische Hilfskraft

Jens Adam, wissenschaftliche Hilfskraft

Dr. Sascha Holznagel, wissenschaftlicher Mitarbeiter

Luise Kixmöller, wissenschaftliche Mitarbeiterin

Tjarda Tiedeken, wissenschaftliche Mitarbeiterin

Charlotte Freyer, studentische Hilfskraft

Prof. Dr. Beatrice Brunhöber ist seit 2019 Inhaberin der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität. Seit 2018 ist sie Principal Investigator am DFG-Exzellenzcluster "Normative Orders" (seit 2020 Forschungszentrum an der GU). Zurzeit ist sie Goethe-Fellow am Forschungskolleg Humanwissenschaften Bad Homburg. Seit 2021 ist sie Principal Investigator der vom Land Hessen geförderten Exzellenzinitiative „ConTrust: Vertrauen im Konflikt. Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der Ungewissheit“.  Sie ist Mitherausgeberin der Reihen „Neue Schriften zum Strafrecht“ und „Studien zum Strafrecht“ im Nomos Verlag.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und dem ersten Staatsexamen war Beatrice Brunhöber wissenschaftliche Mitarbeiterin im Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und dann an der Freien Universität Berlin bei Prof. Dr. Joachim Bohnert. Nach einem Aufenthalt als Visiting Scholar an der George Washington Law School (Washington D.C., USA) promovierte sie 2009 an der Humboldt-Universität mit einer Arbeit über „Die Erfindung der ,demokratischen Repräsentation' in den Federalist Papers“, die von Prof. Dr. Dr. h.c. Hasso Hofmann und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm (Bundesverfassungsrichter a.D.) betreut wurde und die als juristisches Buch des Jahres 2010 ausgezeichnet wurde. Von 2007 bis 2009 absolvierte sie das Referendariat am Kammergericht Berlin, das sie mit dem zweiten Staatsexamen abschloss. Im Anschluss war sie bis 2015 wissenschaftliche Mitarbeiterin zunächst bei Prof. Dr. Klaus Marxen und dann bei Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Direktorin des Max-Planck-Instituts Freiburg i. Br.). 2015 war sie Junior Fellow an der DFG-Kollegforschergruppe „Normenbegründung in der Medizinethik und Biopolitik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 2016 habilitierte sie sich an der Humboldt-Universität mit einer Arbeit über den strafrechtlichen Schutz der informationellen Selbstbestimmung, die von Prof. Dr. Hörnle betreut wurde. Ihr wurde die Lehrbefugnis für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung und Medizinstrafrecht erteilt. Anfang 2017 wurde sie zur W3-Professorin an der Leibniz Universität Hannover ernannt. 2018 lehnte sie einen Ruf an die Ruhr-Universität Bochum ab und nahm einen Ruf an die Universität Bielefeld an, wo sie den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer Rechtsforschung innehatte.


Weitere Informationen zu Forschungsschwerpunkten und Publikationen finden Sie hier.

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Frau Professorin Brunhöber ist Inhaberin der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität. 

Auf dem Gebiet des Strafrechts sind ihre Forschungsschwerpunkte dogmatische und rechtsphilosophische Grundfragen des materiellen Rechts, Medizinstrafrecht sowie Computer- und Internetstrafrecht. Daneben liegt ein Schwerpunkt ihrer Forschung in der Rechtsphilosophie mit Fokus auf Demokratie- und Verfassungstheorie, Kriminalisierungstheorien sowie Medizin- und Bioethik. Weiterhin interessiert sie sich für die Strafrechtsvergleichung mit dem europäischen und angelsächsischen Raum.

Übergreifendes Erkenntnisinteresse bei ihren Forschungen ist die Frage danach, wie sich Normen begründen lassen unter den Bedingungen einer pluralistischen Gesellschaft, der weltweiten Verflechtungen, von „Großrisiken“ (z.B. Pandemien, Klimawandel) sowie in Bereichen, in denen sich noch keine tradierten Wertvorstellungen ausgeprägt haben. Die Analysen sind Ausdruck eines Konzepts fächerübergreifender und internationaler Forschung, das die meist disziplinär und national gebundene Rechtsdogmatik ergänzt. Der Fokus liegt auf der Transformation und der Herausbildung normativer Ordnungen, die anhand von vier Themenfeldern analysiert werden: dem Wandel des Strafrechts zu einem Instrument der Risikosteuerung (Präventionsstrafrecht und Risikogesellschaft), den Veränderungen des (Straf-)Rechts einer Informationsgesellschaft (Strafrecht und Digitalisierung), dem Einfluss transnationaler Vorgaben auf die nationalen Rechtsordnungen in einer globalisierten Welt und ihre Folgen für die demokratische Selbstbestimmung (Globalisierung und Strafrecht) sowie den biopolitischen Implikationen des Medizinstrafrechts in einer „Normalisierungsgesellschaft“ (Foucault) (Medizinstrafrecht und Bioethik).

Mitgliedschaft in Forschungsverbünden (Auswahl): „ConTrust - Vertrauen im Konflikt. Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der Ungewissheit“ (vom Land Hessen geförderte Exzellenzinitiative der GU); Forschungsverbund „Normative Orders“ an der GU (ehemaliges Exzellenzcluster an der GU)

Bücher (Auswahl): Die Erfindung „demokratischer Repräsentation“ in den Federalist Papers (2009) (Auswahl zum juristischen Buch des Jahres 2010); Strafrecht und Verfassung (Mithrsg., 2013); Strafrecht im Präventionsstaat (Hrsg., 2014); Strafrechtlicher Schutz der informationellen Selbstbestimmung (Habilitationsschrift im Erscheinen).

Zu den Publikationen
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Lehrveranstaltungen


Sommersemester 2024


Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"


16.04.2024 bis 16.07.2024   Raum: HZ 1


Inhalt: 


Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Inhaltlich führt sie in die philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft anhand von klassischen Texten und Fallbeispielen ein. Ziel ist es, die Fähigkeit zum juristischen Denken zu vermitteln. Dies umfasst die Fähigkeit, in der Fülle des dogmatischen Wissens den Durchblick zu behalten, indem der Rechtsstoff systematisiert wird, das Handwerkzeug, schwierige Fälle zu lösen, indem rechtsethische Prinzipien veranschaulicht werden sowie das Vermögen, sich international rechtswissenschaftlich auszutauschen, indem weltweit diskutierte Theorien, Themen, Strukturen und Begriffe vermittelt werden.



Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"


08.07.2024 bis 09.07.2024   Raum: RuW 2.102 


Inhalt:


Die jüngsten Reformen des Sexualstrafrechts sind zum einen von einem gewandelten gesellschaftlichen Verständnis sexueller Selbstbestimmung getragen. Der Wandel kommt im „Nein heißt Nein-Modell“ zum Ausdruck, das mit dem 50. StrÄndG 2016 eingeführt wurde: Voraussetzung für die Strafbarkeit sexueller Übergriffe ist nicht mehr ein Moment der Gewalt, sondern es genügt ein erkennbar entgegenstehender Wille. In der Folge wurden etwa die (bloße) sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und das (heimliche) Fotografieren des Intimbereichs (sog. Upskirting, § 184k StGB) kriminalisiert. Zum anderen sollen durch die Novellierungen Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden, was etwa zu einer Ausweitung der Verbote im Bereich der Kinderpornografie geführt hat (§ 184b StGB). Aktuell diskutieren Politik und Wissenschaft, ob sexualisiertes Verhalten wie Hinterherpfeifen (sog. Catcalling) verboten werden soll. Das Seminar setzt sich kritisch damit auseinander, ob die Reformen angesichts der Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung überzeugen oder ob sie zu einer Überkriminalisierung führen. 


Die Themen für die Seminararbeiten wurden in der Vorbesprechung Ende Februar vergeben.




Seminar "Paternalismus im Medizinstrafrecht"


15.07.2024 bis 16.07.2024   Raum: RuW 4.101 


Inhalt:

Soll der Staat den Menschen zu seinem eigenen Wohl gegen seinen Willen schützen? Das Spannungsfeld von Autonomie und Paternalismus wird besonders im sich stark wandelnden Medizinstrafrecht deutlich. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben in den letzten Jahrzehnten zu einer Stärkung der Patientenautonomie geführt (etwa im Bereich der Sterbehilfe). Zugleich sind Ärzte und Ärztinnen neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt, weil viele gegenwärtig medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind (etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch den Erkenntnisfortschritt der Medizin (straf- )rechtlich ungeklärte Fragen auftun. Wo muss Autonomie geschützt, wo darf oder muss sie begrenzt werden? Verlangen Prinzipien der Fürsorge und Nichtschädigung gar ein paternalistisches Eingreifen in der Form einer Kriminalisierung von selbstschädigendem Verhalten? Das Seminar möchte grundsätzlichen und aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachgehen und hierbei das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung zum eigenen Wohl in den Blick nehmen.

Die Themen für die Seminararbeiten wurden in der Vorbesprechung Ende Februar vergeben.



Wintersemester 2023/2024


PD Dr. Anja Schmidt wird die Lehre von Frau Professorin Brunhöber im WS 2023/24 vertreten.


Vorlesung "Strafrecht II" (PD Dr. Anja Schmidt)

Termine: dienstags 10:30 bis 13:00 Uhr (HZ 3), 17.10.2023-06.02.2024

Inhalt: 

In Anschluss an die Vorlesung "Strafrecht I" und den dort erfolgten Einstieg in den Allgemeinen Teil des StGB behandelt die Vorlesung „Strafrecht II“ nunmehr die weiteren Kernaspekte des AT (Fahrlässigkeit, Unterlassen, Versuch und Rücktritt, Täterschaft und Teilnahme sowie Konkurrenzen und Grundzüge der Strafzumessung) und vertieft die ersten Delikte des BT (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte) einschließlich der strafrechtlichen Klausurtechnik. 

Leistungsnachweis: Klausur und Hausarbeit (Anfängerschein)


Propädeutikum "Strafrecht II" (PD Dr. Anja Schmidt)

Termine: dienstags 14:00 bis 15:30 Uhr (HZ 3), 17.10.2023-06.02.2024 

Inhalt:

Das Propädeutikum wiederholt und vertieft die klausur- und hausarbeitsrelevanten Themen der Vorlesung „Strafrecht II“ (Fahrlässigkeit, Unterlassen, Versuch und Rücktritt, Täterschaft und Teilnahme, Konkurrenzen, bestimmte Delikte des BT) sowie die strafrechtliche Klausur- und Arbeitstechnik.


Kolloquium "Grundlagen und aktuelle Fragen des Strafverfassungsrechts" (PD Dr. Anja Schmidt)

Termine: montags 16-18 Uhr (RuW 3.102), 16.10.2023-22.01.2024 

Inhalt: 

Wir werden grundlegende und aktuelle Fragen des Strafverfassungsrechts erörtern, die für das materielle Strafrecht und das Strafverfahrensrecht relevant sind. Es wird unter anderem um das Gebot gesetzlicher Bestimmtheit am Beispiel des strafrechtlichen Pornographiebegriffs und das Untermaßverbot am Beispiel der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die (straf)rechtliche Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs gehen. Zudem werden wir uns mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit an der Verwertung von im europäischen Ausland gewonnen Daten als Beweismittel im deutschen Strafprozessen (EncroChat) und am neuen Wiederaufnahmegrund für das Strafverfahren zuungunsten der freigesprochenen Person auseinandersetzen.

Leistungsnachweis: Abschlussklausur


Blockseminar "Digitaler Hass - Phänomene und strafrechtsdogmatische Verortung" (PD Dr. Anja Schmidt)

Termin: Mittwoch 8-18 Uhr (RuW 2.102), 31.01.2024 

Inhalt:

Im Zuge der Digitalisierung werden zunehmend Phänomene wie etwa Hate Speech, Cyber Harassment und Doxing unterschieden und für strafwürdig erachtet. Im Seminar wird diskutiert, welche Phänomene es in diesem Zusammenhang gibt, ob sie strafwürdig sind sowie ob und inwieweit sie strafrechtlich schon angemessen erfasst sind.

Leistungsnachweis: Seminararbeit 


Archiv

Sommersemester 2023

Vorlesung Strafrecht I mit Tutorien

Kolloquium „Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"

Seminar „Medizinstrafrecht"

Seminar „Cyberkriminalität"

Wintersemester 2022/2023

Vorlesung Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren mit Tutorien

Kolloquium „Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"

Seminar „Medizinstrafrecht"

Sommersemester 2022

Vorlesung Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie mit Tutorien

Kolloquium „Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"

Seminar „Cyberkriminalität"

Seminar „Medizinstrafrecht"

Wintersemester 2021/2022: Forschungssemester (Vertretung durch Prof. Dr. Benno Zabel)

Sommersemester 2021

Vorlesung Strafrecht III (Besonderer Teil) mit Propädeutikum sowie Tutorien

Kolloquium „Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"

Seminar „Legitimes Strafrecht"

Seminar „Geburt – Krankheit – Tod. Aktuelle medizinstrafrechtliche und medizinethische Probleme"

Wintersemester 2020/2021: Forschungssemester (Vertretung durch Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M.)

Sommersemester 2020

Vorlesung Strafrecht I (Allgemeiner Teil) mit Tutorien

Seminar „Cyberkriminalität"

Seminar „Medizinstrafrecht“

Wintersemester 2019/2020: Forschungssemester

Sommersemester 2019

Vorlesung Strafrecht I (Allgemeiner Teil) mit Tutorien

Kolloquium „Philosophische Grundlagen des Strafrechts“

Seminar „Medizinstrafrecht"

Gerne betreue ich Dissertationen in den von mir vertretenen Bereichen der gesamten Strafrechtswissenschaften, der Rechtsphilosophie und der Rechtsvergleichung. Das gewählte Thema muss einen originellen und grundlagenorientierten Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion versprechen.

Die Annahme ist grundsätzlich von überdurchschnittlichen Ergebnissen im Ersten Juristischen Staatsexamen oder einem gleichwertigen ausländischen Abschluss abhängig. Bitte informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität (Promotionsordnung).

Wenn Sie bei mir promovieren möchten, bewerben Sie sich bitte schriftlich mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Übersicht über die Studienleistungen, Examenszeugnis, Abiturzeugnis etc.) sowie einem Schreiben, das Ihr Interessengebiet und Ihre Motive für die Bewerbung erkennen lässt. Übersenden Sie die Unterlagen bitte in einer pdf-Datei an mein Sekretariat (sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de).

Wenn die Möglichkeit besteht, Ihr Promotionsvorhaben zu betreuen, werden Sie zu einem Vorgespräch eingeladen. Die endgültige Annahme als Doktorandin oder Doktorand erfolgt sodann auf der Grundlage eines detaillierten Exposés über das Promotionsthema.

Kontakt

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Goethe-Universität Frankfurt a. M.

Fachbereich Rechtswissenschaft

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Mail: sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de

Sprechzeiten während der Vorlesungszeit: 

Dienstag 9.30 – 11.00 Uhr

Mittwoch 10.30 - 12.00 Uhr