Plan B statt dem klassischen Jurastudium

Plan B

Mögliche Alternativen

Sie haben das Staatsexamen endgültig nicht bestanden oder möchten nach einem gescheiterten Erstversuch keinen Zweitversuch unternehmen? Nachdem Sie entweder das endgültige Nichtbestehen verarbeitet haben oder sich gegen das juristische Staatsexamen entschieden haben, ist es Zeit sich darüber Gedanken zu machen, wie es weiter geht.

Bachelor of Law

Eine erste Möglichkeit ist ein Bachelorstudium, das es beispielsweise im Wirtschafts- oder Sozialrecht gibt. Hier haben Sie gegebenenfalls auch die Möglichkeit Ihre im Jurastudium erbrachten Leistungen anrechnen zu lassen.

Jura als Nebenfach

Darüber hinaus können Sie auch ein Bachelorstudium an einer Universität aufnehmen, in dem Sie, soweit dies im neuen Studiengang möglich ist, Jura als Nebenfach wählen. Dabei können Leistungen aus ihrem juristischen Hauptstudium angerechnet werden.

Neues Studium

Wenn Sie ein neues, nicht juristisches Studium beginnen wollen, achten Sie auf die Wechselmodalitäten und informieren Sie sich bei den jeweiligen Studienberatungen der Fachbereiche.

Ausbildung

Mit einer Ausbildung können Sie einen neuen Fokus setzen. Wenn Sie im juristischen Bereich bleiben wollen, können Sie sich bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main über Ausbildungen zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten informieren.

Studium im Ausland

Beim Wunsch, weiterhin Jura zu studieren, können Sie auch im europäischen Ausland ein neues juristisches Studium beginnen. Informieren Sie sich dafür bei den in Frage kommenden Universitäten.