Tagungsort

Wir freuen uns sehr, dass die Assistententagung im Öffentlichen Recht 2019 – zum ersten Mal in ihrer Geschichte – in Frankfurt am Main stattfinden wird.

Frankfurt am Main

Frankfurt am Main – seit dem Mittelalter hat sich die ehemalige freie Reichsstadt, Kreuzpunkt der europäischen Handelsstraßen und über Jahrzehnte Krönungsort deutscher Kaiser, zu einem der bedeutendsten europäischen Handels- und Finanzplätze entwickelt, bekannt insbesondere auch für seine imposante Skyline. Doch die Stadt im Herzen Deutschlands und Europas mit 43 Stadtteilen, die die Europäische Zentralbank beherbergt und in der rund 730.000 Frankfurterinnen und Frankfurter wohnen, hat noch weitere Facetten und vielseitige Kontraste zu bieten. Unweit der Hochhäuser befinden sich etwa gemütliche Ebbelwoi-Kneipen und inmitten der geschäftigen Innenstadt immer wieder historische Sehenswürdigkeiten. Frankfurt ist nicht nur stolz auf den berühmtesten Sohn der Stadt, Johann Wolfgang von Goethe. Hier stehen auch der Kaiserdom und die Paulskirche, die Wiege der deutschen Demokratie. Das Frankfurter Rathaus ist eines der schönsten und ältesten der Republik. Seit über 600 Jahren wird im Römer regiert.

Römer

© PIA Stadt Frankfurt am Main, Foto: Bernd Wittelsbach /Kontrast Fotodesign Gbr.

Goethe-Universität Frankfurt

Die Goethe-Universität war im Zeitpunkt ihrer Gründung im Jahre 1914 ein Unikat. Sie entstand aus der Überlegung heraus, dass an einer Hochschule Lösungen für Probleme der Gegenwart gefunden werden können. Politiker wie Oberbürgermeister Franz Adickes oder Industrielle wie Wilhelm Merton spendeten etwa Vermögen für eine höhere Bildungsanstalt. In Frankfurt entstand somit eine rein aus privaten Mitteln finanzierte Universität, die erste Stiftungsuniversität Deutschlands. Das Bemerkenswerte an der Verfassung dieser Neugründung war das bürgerschaftliche Engagement in Form der Einrichtung eines sog. „Großen Rates“, in dem Stifterfamilien, Unternehmer und Politiker der Stadt den Weg der Universität begleiteten. Frankfurt galt neben Berlin als die finanziell am besten ausgestattete Hochschule Deutschlands. Neben traditionellen Fächern wurden auch neue und vorab praxisrelevante Disziplinen unterrichtet. Die naturwissenschaftlichen Fächer erhielten eine eigene Fakultät und wurden nicht - wie andernorts noch üblich - innerhalb der Philosophischen Fakultät organisiert. Neben der Medizinischen und Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde die erste Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Deutschlands eingerichtet. Hinzu kamen zahlreiche Institute, die zur Hochschule gehörten, zum Beispiel ein Institut für Sozialforschung, eine Akademie der Arbeit, ein Institut für Kulturmorphologie (Frobenius-Institut) und ein Elsaß-Lothringen-Institut. In Frankfurt lehrten und forschten vor dem Nationalsozialismus etwa die Nobelpreisträger Paul Ehrlich (Medizin), Max von Laue, Max Born und Otto Stern (Physik). Ferner zählten Martin Buber, Paul Tillich, Adolph Löwe, Franz Oppenheimer, Karl Mannheim, Kurt Goldstein, Karl Herxheimer sowie Max Dehn zum Lehrkörper. An der Universität Frankfurt studierten beispielsweise auch Carl Zuckmayer, Marion Gräfin von Dönhoff, Ludwig Erhard, Martin Kessel, Gabriele Tergit, Nikolaus Pewsner, Theodor Wiesengrund-Adorno.

Kurz nach Hitlers Machtergreifung verloren im Frühjahr 1933 im Wege der Gleichschaltung 100 jüdische Wissenschaftler ihre Lehrbefugnis, ein Drittel aller Professoren musste den Lehrkörper verlassen. Weitere 16 Dozenten entließ das Ministerium aus politischen Gründen. Zahlreiche Studierende wurden zwangsexmatrikuliert und waren gezwungen, ihr Studium abzubrechen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Wiederaufbau der zerstörten Gebäude fand die Goethe-Universität (wie sie seit 1932 hieß) wieder ihren Platz in der deutschen Universitätslandschaft. Aus der Stiftungsuniversität wurde eine staatliche Hochschule. Stiftungen spielten nur noch eine untergeordnete Rolle, die Universität war abhängig von öffentlichen Mitteln. Trotzdem gelang es, vakante Professuren mit berühmten Personen zu besetzen. Das hohe Niveau, das in Frankfurt wieder erreicht wurde, zeigt sich in der Zahl der Nobelpreisträger, die hier in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts studierten oder lehrten: die Physiker Hans Bethe, Gerd Binning und Horst Störmer, die Mediziner Günter Blobel, Christiane Nüsslein-Volhard, die Chemiker Paul Karrer und Hartmut Michel sowie der Wirtschaftswissenschaftler Reinhard Selten. Der Literaturnobelpreisträger Günter Grass war 1990 Stiftungsgastdozent für Poetik. Zwei Professoren erhielten den Balzan-Preis, den „Nobelpreis der Kulturwissenschaften", der Historiker Lothar Gall und der Rechtshistoriker Michael Stolleis. Die Universität wuchs, neue Fächer kamen hinzu und begünstigt durch die hervorragende Lage der Hochschule zog es immer mehr Studierende nach Frankfurt. Heute zählt die Goethe-Universität zu den zehn größten Universitäten in Deutschland. Mit Aufnahme des Lehrbetriebs im Wintersemester 1914/15 begannen rund 600 Studenten ihr Studium in Frankfurt. Im Wintersemester 2016/17 waren an der Goethe-Universität über 46.000 Studierende immatrikuliert.

Der Unterrichts- und Forschungsbetrieb konzentriert sich nicht auf einen Campus, sondern im Wesentlichen auf drei (der Campus Bockenheim soll perspektivisch vollständig aufgelöst werden). Die Goethe-Universität ist folglich eine Einrichtung, die in der Stadt mehrmals präsent ist, ganz im Sinne der Gründungsidee. An den mehreren Standorten, auf die heute die 16 Fachbereiche der Universität Frankfurt verteilt sind, lässt sich auch die alte Fakultätsordnung ablesen: Die Gesellschafts- und die Erziehungswissenschaftliche Fakultät auf dem Campus Bockenheim, die Naturwissenschaftliche auf dem Campus Riedberg, die Medizinische auf dem Campus Niederrad und die ehemalige Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche und die Rechtswissenschaftliche Fakultät sowie die Philosophische Fakultät auf dem Campus Westend.

Goethe-Universität Frankfurt

© Foto: Uwe Dettmar, Goethe-Universität Frankfurt

Fachbereich Rechtswissenschaft

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität gehört mit derzeit 34 Professuren zu den größeren juristischen Fachbereichen in Deutschland. Eröffnet am 20. Oktober 1914, und zwar als Stiftungsuniversität des städtischen Bürgertums, bestand die juristische Fakultät zunächst aus sechs, 1932 dann aus zwölf Professoren. Besondere Hervorhebung verdienen aus dieser Zeit die Entwicklung des modernen Arbeitsrechts durch Hugo Sinzheimer, den Mitbegründer der Akademie der Arbeit, die Leistungen der Rechtsgeschichte (Ernst Levy, Paul Koschaker, Hans Planitz, Franz Beyerle) und des Strafrechts (Berthold Freudenthal, Max Ernst Mayer, Arthur Baumgarten).

Auf eine erste Blütezeit in der kurzen Periode der Weimarer Republik folgte der Niedergang während des nationalsozialistischen Regimes; ein Drittel der Dozenten wurde wegen politischer Missliebigkeit oder „jüdischer Herkunft“ zum Verlassen der Universität gezwungen, unter ihnen Karl Strupp, Hermann Heller, Ernst Cahn, Hugo Sinzheimer, Arthur Baumgarten u.a. Personell dezimiert und bei sinkenden Zahlen von Studierenden existierte die Fakultät fort, bis die Einberufungen zum Kriegsdienst den Lehrbetrieb praktisch lahm legten. Im Wintersemester 1944/45 hielten noch fünf Professoren Vorlesungen.

Mit dem Sommersemester 1946 setzte unter schwierigen Bedingungen der Unterricht wieder ein. Im Wintersemester 1949/50 war mit sieben ordentlichen und zwei außerordentlichen Professoren der Vorkriegsstand wieder erreicht. Die Zahlen der Studierenden sanken zunächst von etwa 900 (1950) auf 793 (1953) und stiegen dann langsam bis auf 1000 (1961), um von da an steil nach oben zu gehen. Parallel zu dieser Entwicklung wurde die Fakultät seit den sechziger Jahren in mehrere Richtungen erheblich erweitert: Es bildete sich ein deutlicher Schwerpunkt im Völkerrecht, im Wirtschafts- und Arbeitsrecht sowie im Internationalen Privatrecht mit Rechtsvergleichung. Daneben wurde verstärkt die Rechtsgeschichte gepflegt, seit 1964 auch in einem dem Fachbereich eng verbundenen Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. In den letzten Jahrzehnten hat sich die fachliche Spezialisierung weiter ausgebildet, stets in enger Wechselwirkung mit dem Finanzplatz und Verkehrsknotenpunkt Frankfurt sowie mit den gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen (etwa Europarecht, Datenschutzrecht, Medienrecht, Umweltrecht, Sozialrecht, Bankrecht). Gleichzeitig hat sich die für Frankfurt typische Orientierung an den Grundlagenfächern verstärkt (Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte).

Nachdem die Universität für die Stadt finanziell zu schwer geworden und sie 1967 an das Land Hessen übergeben worden war, wurden die Geschicke der Fakultät wesentlich vom Wissenschaftsministerium in Wiesbaden bestimmt. Aus der Fakultät wurde der „Fachbereich“, aus den Instituten „Betriebseinheiten“. Fünfzig Jahre später, am 28. September 2007 beschloss der Hessische Landtag auf Initiative des damaligen Universitätspräsidenten Rudolf Steinberg, eines Juristen, die Universität wieder in eine Stiftungsuniversität des öffentlichen Rechts zu verwandeln.

RuW-Gebäude

© Foto: Uwe Dettmar, Goethe-Universität Frankfurt