FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wer kann an der Tagung teilnehmen?

Die 59. Assistententagung Öffentliches Recht richtet sich an wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer Hochschule im Bereich des Öffentlichen Rechts. Teilnahmeberechtigt sind junge Forschende ohne abgeschlossene Habilitation, die sich dem öffentlichen Recht zugehörig fühlen.

In welcher Sprache wird die Tagung abgehalten?

Die Tagung wird ausschließlich auf Deutsch abgehalten. Teilnehmende mit Deutschkenntnissen aus nicht deutschsprachigen Ländern sind herzlich willkommen.

Werden Reise- und Übernachtungskosten der Referentinnen und Referenten übernommen?

Der Tradition der Assistententagung entsprechend können den Referentinnen und Referenten entstandene Kosten für Unterkunft und Anreise leider nicht übernommen werden. Für die von uns ausgewählten Referentinnen und Referenten entfällt hingegen der Tagungsbeitrag.

Können Partnerinnen und Partner am Programm teilnehmen?

Da sich die Tagung aus den Tagungsbeiträgen der Teilnehmenden finanziert und von Förderern unterstützt wird, bitten wir um Verständnis, dass Partnerinnen und Partner nicht an Programmpunkten der Tagung teilnehmen können.

Ist die Tagung barrierefrei?

Der Zugang zu den Tagungsräumen (Casino-Gebäude, Campus Westend) ist barrierefrei. Der Zugang ist ebenerdig, Aufzüge sowie barrierefreie Toiletten sind vorhanden. Solltest Du hierzu Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, so kontaktiere uns gerne unter assistententagung@jur.uni-frankfurt.de .

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung?

Ja, jeder Teilnehmende erhält eine Teilnahmebestätigung mit der Tagungsmappe.

Gibt es ein Verzeichnis der Teilnehmenden?

Es wird ein TeilnehmerInnenverzeichnis geben, das Du zusammen mit den Tagungsunterlagen zu Beginn der Tagung erhältst. Hierzu werden die bei der Anmeldung angegebenen Daten verwendet.

Gibt es Kinderbetreuungsmöglichkeiten?

Ja, der Gleichstellungsrat der Goethe Universität Frankfurt finanziert ein begrenztes Kontingent an Kinderbetreuungsplätzen. Solltet Ihr von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sendet Eure Anfrage mit der Zahl der zu betreuenden Kinder sowie deren Alter bitte bis zum 15. Januar 2019 an: assistententagung@jur.uni-frankfurt.de.

Ab wann kann ich mich anmelden?

Das Online-Anmeldeformular wird in der letzten Novemberwoche freigeschaltet und ist grundsätzlich bis Ende Januar 2019 möglich. Aufgrund der räumlichen Kapazitäten ist die Anzahl der vorhandenen Plätze beschränkt. Sobald die maximale Anzahl an Anmeldungen bei uns eingegangen ist, wird eine Warteliste eingerichtet.

Wie erfahre ich, ob ich angemeldet bin?

In unmittelbarem Anschluss an das Absenden des Anmeldeformulars erhältst Du weitere Informationen sowie eine Bestätigung darüber, dass Deine Eingaben bei uns eingegangen sind. Eine verbindliche Anmeldebestätigung übersenden wir Dir separat per E-Mail. Bitte beachte, dass Du die E-Mail nicht unmittelbar nach Absenden des Anmeldeformulars erhältst, sondern ggf. erst einige Tage danach.

Wie hoch ist der Tagungsbeitrag und was enthält er?

Der Teilnahmebeitrag für die Tagung beträgt, wie bereits bei der vergangenen Assistententagung, 130,- €. Hierin enthalten sind die Teilnahme am wissenschaftlichen Programm, am Rahmenprogramm (inkl. der Abendveranstaltungen), Kaffee- und Mittagspausen, der Bezug des Tagungsbands sowie ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr im gesamten Stadtgebiet (inkl. Flughafen) für den Zeitraum vom 20. bis 22. Februar 2019 und das angekündigte Museumsticket. Nicht enthalten sind die Kosten für die Anreise und die Unterkunft. Eine Befreiung, etwa von den Kosten für das Tagungsticket und das Museumsticket, ist nicht möglich.

Wann muss ich den Tagungsbeitrag überweisen?

Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Nach der Eingabe der Anmeldedaten werden wir Dir zeitnah eine Rechnung mit weiteren Hinweisen zur Zahlung übersenden. Nach Erhalt der Rechnung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Bei der Überweisung ist es zwingend notwendig, die korrekte Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben, da anderenfalls die Zahlung nicht zugeordnet werden kann. Bitte beachtet, dass Eure Anmeldung verfällt, wenn der Tagungsbeitrag nicht innerhalb von 14 Tagen überwiesen wurde.

Gibt es eine Warteliste?

Sollte die maximale Teilnehmerzahl zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits erreicht worden sein, wird eine Warteliste geführt. Wenn ein Platz frei wird, wirst Du von uns darüber benachrichtigt.

Was muss ich tun, wenn ich meine Anmeldung stornieren möchte?

Eine Stornierung der Teilnahme und die Erstattung des Teilnahmebeitrags ist bis zum 31. Januar 2019 möglich. Bei einer späteren Stornierung kann der Teilnahmebeitrag nicht mehr erstattet werden. Stornierungen sind unter Nennung der Kontodaten und dem Betreff „Stornierung - 59. Assistententagung" an assistententagung@jur.uni-frankfurt.de zu richten.

Gibt es besondere Angebote zur Anreise?

Für die Anreise zur Assistententagung könnt Ihr das Kooperationsangebot der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main und der Deutschen Bahn wahrnehmen. Weitere Informationen sind unter Anreise und Aufenthalt zu finden.