V Strafrecht IV, Di, 13.00-15.45, 3 SWS, Hz 3

Leistungsnachweis: Abschlussklausur (zur Verbesserung für die Teilleistung Klausur des Fortgeschrittenenscheins, § 21 Abs. 4 S. 2 Studien- und Prüfungsordnung)

Programm: Die Veranstaltung will Theorie und Praxis des Gegenstands so vermitteln, dass sich den Teilnehmern erschließt, warum Strafverfahren und Strafprozessrecht keine Synonyme sind. Strafrecht IV als „Grundzüge”-Veranstaltung setzt kein prozessrechtliches Vorwissen voraus. Einem häufig geäußerten Wunsch folgend wird in der Veranstaltung nicht nur systematisches Wissen vermittelt, sondern – zusammen mit dem didaktisch abgestimmten Programm der Tutorien – die Behandlung konkreter Fälle aus dem Strafprozessrecht inklusive der dabei auftretenden Aufbauprobleme mit Blick auf Zusatzfragen in der Examens-Pflichtfachklausur und die mündliche Prüfung im Staatsteil der EJP erörtert. Zu Beginn wird eine geraffte Einführung in das Strafprozessrecht (Maximen, Ziele, Verfahrensbeteiligte, Ablauf des Verfahrens) präsentiert. Die Gliederung der Veranstaltung folgt dann systematisch dem Ablauf eines prototypischen Strafverfahrens. An Hand der Leitlinien der Rechtsprechung der Obergerichte werden so die besonders „examensverdächtigen” Schwerpunktthemen in ihrer fallmäßigen Umsetzung mit der Methode der Sachverhaltsanalyse erarbeitet. Zu den Fällen, deren Sachverhalte zur Vorbereitung der Sitzungen über die Homepage des Lehrstuhls (www.jura.uni-frankfurt.de/jahn) bereitgestellt werden, sind ein ausführliches vorlesungsbegleitendes Skript und Lösungsskizzen für die Tutorien passwortgeschützt abrufbar. Eine Abschlussklausur wird in der letzten Vorlesungswoche (Klausurschwerpunktwoche I) am Di, 10.7.2018, 13 s.t.-16 Uhr, angeboten. Zudem sind Exkursionen einschließlich einer BGH-Fahrt nach Karlsruhe (Besuch des für Frankfurt zuständigen 2. Strafsenats) geplant.

 

Literatur (Auswahl): Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 29. Aufl. 2017 (in die Vorlesung integriert); Beulke, Strafprozessrecht, 13. Aufl. 2016; Rössner/Safferling, 30 Probleme aus dem Strafprozessrecht, 3. Aufl. 2017; Hellmann, Fallsammlung zum Strafprozessrecht, 2007

Das Skript finden Sie hier.

Das Bild der Exkursion zum Bundesverfassungsgericht finden Sie hier. Das Passwort ist das Ihnen aus der Vorlesung bekannte.


S Wirtschaftsstrafrechtlich-strafprozessualer Moot Court (Wistra-moot), Di, 14.15-15.45, 2 SWS, RuW 3.102, Jahn, Matthias/Meinecke, Fabian

Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag

 

Programm: In dem vom Institut für die Gesamte Strafrechtswissenschaft des Fachbereichs (www.jura.uni-frankfurt.de/49732462/IGW) traditionell in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (www.wistev.de) veranstalteten Moot Court aus dem Feld Kriminalwissenschaften (SPB 6), der auch für Studierende des SPB 2 (Law and Finance) offensteht,  werden die Studentinnen und Studenten in Teams zu einem wirtschaftsstrafrechtlichen Fall aus der Praxis unter Beachtung der jeweiligen prozessualen Situation in individuellen schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitungen Stellung nehmen und diese mündlich verteidigen (Seminarbeit nach § 29 Abs. 1 S. 2 StudienO). Zentraler Aspekt der Veranstaltung ist es, den Studierenden das praxisnahe Arbeiten mit einem aufbereiteten echten Aktenstück und die mündliche Präsentation der gefundenen Ergebnisse in einer simulierten öffentlichen Hauptverhandlung zu ermöglichen. Die zu erbringenden Leistungen werden (auch) schriftlich verfasst und bewertet und damit als Schlüsselqualifikation anrechnungsfähig sein. Neben der juristischen Debatte stellt folglich – typisch für die wirtschaftsstrafrechtliche Praxis – die Schriftlichkeit im Fokus. Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgte Zulassung (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO). Die Auswahl der Teilnehmer findet in einem schriftlichen Bewerbungsverfahren statt; von Voranfragen per E-Mail oder Telefon und nachträglichen Anmeldungen am Lehrstuhl bitten wir abzusehen. Eine Vorbesprechung findet in der ersten Vorlesungswoche am Mittwoch, 11.04.2018, 10.15 – 10.45 Uhr in RuW 3.101 statt.

 

Literatur (Auswahl): Griebel/Sabanogullari, Moot Courts. Eine Praxisanleitung für Teilnehmer und Veranstalter, [Nomos] 2011. Auf die Studien- und Prüfungsordnung wird hingewiesen.


S Aktuelle Probleme des Strafprozess- und Wirtschaftsstrafrechts, Blockseminar am 9./10.7.2018 (Seminarschwerpunktwoche), Mo./Di. 10.15-19.30, RuW 4.101, 2 SWS

Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag

Programm: In dem Schwerpunktbereichsseminar aus dem Bereich Kriminalwissenschaften (SPB 6) und in den wirtschaftsstrafrechtlichen Teilen SPB 2 (Law and Finance) sollen die Studentinnen und Studenten zu einer konkreten Fragestellung des Strafverfahrens oder des Wirtschaftsstrafrechts in einer schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitung von 20 Seiten unter Beachtung von präzisierenden Bearbeitungshinweisen Stellung nehmen und diese mündlich verteidigen (Seminararbeit). Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung. Eine Vorbesprechung mit der Vergabe der Themen findet in der ersten Vorlesungswoche am Mittwoch, 11.4.2018, 11.00 (s.t.) – 11.45 Uhr in RuW 3.101 statt; von Voranfragen per E-Mail oder Telefon bitten wir abzusehen. Die Veranstaltung selbst findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) am Mo./Di. 9./10.7.2018 ganztägig statt. Die Frist für die Anmeldung der Bearbeitung im Prüfungsamt endet 14 Tage nach der Themenausgabe in der Vorbesprechung. Die Frist für die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen endet am Dienstag, 19.6.2018, 12.00 Uhr (s.t.) (spätestmöglicher Zeitpunkt der Abgabe im Sekretariat des Lehrstuhls Jahn, RuW 4.123, und Upload im E-Center). Die schriftliche Bewertung der Prüfungsleistung und die Arbeiten sind ab Di., 14.8.2018, 10.00 Uhr, am Lehrstuhl zu den üblichen Bürozeiten einsehbar. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt.

Literatur (Auswahl): Schimmel/Weinert/Basak, Juristische Themenarbeiten. Eine Anleitung für Klausur und Hausarbeit im Schwerpunktfacht, Seminar- und wissenschaftliche Abschlussarbeit, 2. Aufl., Heidelberg [C.F. Müller] 2011; Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben: Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor- und Masterarbeiten; München [C.H. Beck], 6. Aufl. 2017; Bachert/Bündenbender/Humbert, Hinweise für das Verfassen von Seminarar­beiten, JuS 2002, 24-27; Huff, Das juristische Seminar und die Seminararbeit, JuS 1991, 214-216; Noltensmeier/Schuhr, Hinweise zum Abfassen von (Pro-) Seminararbeiten, JA 2008, 576-584; Schaub, Häusliche Arbeit. Tipps zur praktischen Herangehensweise, zur Fehlervermeidung und Krisenbekämpfung, ZJS 2009, 637-648 (unter <www.zjs-online.com>). Fragen der Formalien (Zitierweise etc.) behandelt u.a. Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485. Auf die Studien- und Prüfungsordnung wird hingewiesen.

Im Hinblick auf die Formalien (Zitierweise, Seitenformatierung etc.) beachten Sie bitte Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485 sowie die Studien- und Prüfungsordnung.

S Aktuelle Probleme des Strafrechts, Blockseminar am 11./12.7.2018 (Seminarschwerpunktwoche), Mi./Do. 10.15-19.30, RuW 4.101, 2 SWS, Jahn, Matthias

Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag

Programm: In dem Schwerpunktbereichsseminar aus den Bereichen Kriminalwissenschaften (SPB 6) sollen die Studentinnen und Studenten zu konkreten Fragestellungen des Strafrechts in einer schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitung von 20 Seiten unter Beachtung von präzisierenden Bearbeitungshinweisen Stellung nehmen und diese mündlich verteidigen (Seminararbeit). Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung. Eine Vorbesprechung mit der Vergabe der Themen findet in der ersten Vorlesungswoche am Mittwoch, 11.4.2018, 12.00 (s.t.) – 12.45 Uhr in RuW 3.101 statt; von Voranfragen per E-Mail oder Telefon bitten wir abzusehen. Die Veranstaltung selbst findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) am Mi./Do. 11/12.7.2018 ganztägig statt. Die Frist für die Anmeldung der Bearbeitung im Prüfungsamt endet 14 Tage nach der Themenausgabe in der Vorbesprechung. Die Frist für die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen endet am Dienstag, 19.6.2018, 12.00 Uhr (s.t.) (spätestmöglicher Zeitpunkt der Abgabe im Sekretariat des Lehrstuhls Jahn, RuW 4.123, und Upload im E-Center). Die schriftliche Bewertung der Prüfungsleistung und die Arbeiten sind ab Di., 14.8.2018, 10.00 Uhr, am Lehrstuhl zu den üblichen Bürozeiten einsehbar. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt.

Literatur (Auswahl): Schimmel/Weinert/Basak, Juristische Themenarbeiten. Eine Anleitung für Klausur und Hausarbeit im Schwerpunktfacht, Seminar- und wissenschaftliche Abschlussarbeit, 2. Aufl., Heidelberg [C.F. Müller] 2011; Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben: Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor- und Masterarbeiten; München [C.H. Beck], 6. Aufl. 2017; Bachert/Bündenbender/Humbert, Hinweise für das Verfassen von Seminarar­beiten, JuS 2002, 24-27; Huff, Das juristische Seminar und die Seminararbeit, JuS 1991, 214-216; Noltensmeier/Schuhr, Hinweise zum Abfassen von (Pro-) Seminararbeiten, JA 2008, 576-584; Schaub, Häusliche Arbeit. Tipps zur praktischen Herangehensweise, zur Fehlervermeidung und Krisenbekämpfung, ZJS 2009, 637-648 (unter <www.zjs-online.com>). Fragen der Formalien (Zitierweise etc.) behandelt u.a. Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485. Auf die Studien- und Prüfungsordnung wird hingewiesen.

Im Hinblick auf die Formalien (Zitierweise, Seitenformatierung etc.) beachten Sie bitte Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485 sowie die Studien- und Prüfungsordnung.

S Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft, Blockseminar am 13.7.2018 (Seminarschwerpunktwoche), Fr, 10.15-19.30, RuW 3.102, 1 SWS, Jahn, Matthias

Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag

Programm: Das Seminar richtet sich ausschließlich an besonders qualifizierte und befähigte junge Strafjuristen, insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs i.S.d. § 7 Abs. 6 StudienO. Das Seminar soll Gelegenheit geben, eigenständig entwickelte Thesen zur Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft unter Einschluss der strafrechtlichen Hilfswissenschaften sowie der Rechtsphilosophie und -theorie zu präsentieren und zu verteidigen. Die Inhalte sollen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern (vgl. auch § 2 Abs. 2 PromO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die nach diesen Maßstäben erfolgende individuelle Zulassung durch den Veranstalter (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO). Die Veranstaltung findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) am Freitag, 13.7.2018, von 10.15-19.30 Uhr in RuW 3.102 statt. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt

Kontakt

Prof. Dr. Matthias Jahn

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie sowie Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS)

Adresse:
Campus Westend (RuW 4.122)
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
D-60323 Frankfurt a.M.

Kontakt:
Tel.: 069/798-34336
Fax: 069/798-34521
E-Mail: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 15:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Sekretariat in Raum RuW 4.123

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