Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2024

Einführung in den Schwerpunktbereich Rechtsgeschichte


Professoren des Instituts für Rechtsgeschichte
Mo, je 16:00-18:00 Uhr (c.t.), RuW 4.101

Gemeinsam haben die Rechtshistoriker des Fachbereichs dieses Kolloquium konzipiert, die am Beginn des universitären Schwerpunktstudiums stehen soll. Nachdem im Grundstudium die Gelegenheit bestand, die beiden Teile des Grundlagenscheins in der Rechtsgeschichte zu erwerben und dabei die wichtigsten Phasen und Ereignisse der Rechtsgeschichte kennen zu lernen, geht es nun um eine stärker problemorientierte Arbeitsweise. Es kommt jede Woche ein anderes zentrales Thema der Rechtsgeschichte zur Sprache. Die Themen orientieren sich an Rechtsquellen und rechtshistorischen Grundbegriffen. Der Rahmen ergibt sich also aus dem historisch überlieferten Material und aus dem modernen wissenschaftlichen Interesse. In beiden Bereichen werden methodische Fähigkeiten auch anhand von Fällen aus der Rechtsgeschichte vermittelt.

Keilschriftrechtsgeschichte

Prof. Dr. Guido
Di, je 14:00-16:00 Uhr (c.t.), RuW 4.101

Gegenstand des Kolloquiums sind die vor allem in Keilschrift und in verschiedenen rechtshistorischen Quellen aus den ersten drei vorchristlichen Jahrtausenden. Im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen des Altertums, insbesondere der römischen, sind sie uns nicht aufgrund einer kontinuierlichen Tradition bekannt, sondern wurden erst ab dem neunzehnten Jahrhundert wiederentdeckt, entziffert und systematisch erforscht. Als rechtshistorische Teildisziplin ist die Keilschriftrechtsgeschichte für zahlreiche andere intra- und interdisziplinäre Forschungsinteressen in besonderem Maße anschlussfähig, darunter Altorientalistik und Archäologie, Wissenschaftsgeschichte und Sozial- und Kulturwissenschaften sowie Theologie und Bibelwissenschaft.

Im Reich des Schlangendrachen – Wirtschaft und Gesellschaft der neubabylonischen Zeit im Spiegel ihrer historischen Rechtsquellen

Prof. Dr. Guido Pfeifer
di, je 18-20 Uhr (c.t.), RuW 4.101

In der Rechtsgeschichte verbindet sich Babylonien meist mit dem König Ḫammu-rapi und seinen Gesetzen aus der ersten Hälfte des zweiten Jahrtausends v. Chr. Der kulturgeschichtliche „Mythos Babylon“, der nicht zuletzt auf dem Bild der Bibel beruht, speist sich aber vornehmlich aus der Zeit des über eintausend Jahre jüngeren Neubabylonischen Reichs, aus der Tausende von Keilschrifturkunden, darunter vor allem Rechts- und Verwaltungstexte, überliefert sind. Im Seminar werden anhand dieses Textmaterials Wirtschaft und Gesellschaft dieser Epoche in den Blick genommen: Gegenstände der Betrachtung sind sozio-ökonomische Akteure und Strukturen wie Tempel und Palast, wirtschaftliche Aktionsfelder wie Landwirtschaft, Handwerk und Handel, aber auch verschiedene gesellschaftliche Statusgruppen wie Frauen, Sklaven und Tempeloblaten.

Keilschriftrechtlicher Lektürekurs

Prof. Dr. Guido Pfeifer
Privatissimum, Veranstaltungsort und Zeit nur auf Anfrage

Die Veranstaltung setzt das gleichnamige Kolloquium aus vergagenen Semestern fort. Sie wendet sich vorrangig an die Teilnehmer*innen jener Veranstaltung, jedoch sind auch Anfänger willkommen. Inhaltlich geht es um die Einführung in die akkadische Sprache und in die Lektüre der Keilschrift. Gegenstand der Lektüre sind altorientalische Rechtstexte und verwandte Inschriften.