V Strafrecht III, Mi, 10.15-12.45, 3 SWS, Hz 1, PD Dr. Pohlreich (LS-Vertreter Jahn)

Leistungsnachweis: Hausarbeit und Klausur

Programm: Die Veranstaltung Strafrecht III dient formal dem Erwerb des „Großen Scheins“ und ist damit eine der Staatsexamens-Zulassungsvoraussetzungen des JAG. Sie knüpft inhaltlich an die Veranstaltungen Strafrecht II im Sommersemester 2017 an, bei der aus dem BT schwerpunktmäßig die „einfacheren“ Nichtvermögensdelikte (vor allem Tötungs- und Körperverletzungsdelikte) und Vermögensdelikte besprochen wurden. Der dort behandelte Stoff sollte beherrscht werden, um der Vorlesung gewinnbringend folgen zu können. Zu Beginn der Veranstaltung Strafrecht III ist daher ein Kurzrepetitorium zum Stofffundus vorgesehen, um für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleiche Startbedingungen zu gewährleisten. Daran schließt sich eine Vertiefung zu den besonders prüfungsrelevanten Nichtvermögensdelikten an. Aus der Vielzahl der Delikte des Besonderen Teils befasst sich die Vorlesung in der zweiten Hälfte des Sommersemesters dann schwerpunktmäßig mit den Vermögensdelikten im weiteren Sinne. Damit sind wiederum herausragend prüfungsrelevante Gegenstände (etwa Diebstahl, Betrug, Raub und räuberische Erpressung) mit solchen vereint, die in der Ausbildung herkömmlicherweise eine tendenziell immer noch eher untergeordnete Rolle spielen (wie z.B. Untreue und Anschlussdelikte), in der Ersten Juristischen Prüfung aber gleichwohl verlangt werden. Die Veranstaltung versucht, dem durch klare Schwerpunkte – auch bereits mit Blick auf die Phase der Examensvorbereitung – zu setzen. Zu allen Problemfeldern wird begleitendes didaktisches Material und ein ausführliches vorlesungsbegleitendes Skript mit vollständigen Literaturhinweisen passwortgeschützt über die Homepage des Lehrstuhls verfügbar sein. Zu der Veranstaltung wird begleitend ein Propädeutikum angeboten.

 

Literatur (Auswahl): Hillenkamp 40 Probleme aus dem Strafrecht, Besonderer Teil, 12. Aufl., Neuwied u.a., 2013; Wessels/Hettinger Strafrecht Besonderer Teil 1: Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte, 40. Aufl., Heidelberg 2016; Wessels/Hillenkamp Strafrecht Besonderer Teil 2: Straftaten gegen Vermögenswerte, 39. Aufl., Heidelberg 2016; Rengier Strafrecht Besonderer Teil I: Vermögensdelikte, 18. Aufl., München 2016; Rengier Strafrecht Besonderer Teil II: Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, 17. Aufl., München 2016; Kudlich Strafrecht Besonderer Teil I: Vermögensdelikte (PdW), 4. Aufl., München 2016; Kudlich Strafrecht Besonderer Teil II: Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit (PdW), 4. Aufl., München 2016.

Herr PD Dr. Pohlreich bietet Donnerstags ab der zweiten Vorlesungswoche zwischen 11 und 12 Uhr eine Sprechstunde an. Wenn Sie diese wahrnehmen möchten, melden Sie sich bitte im Sekretariat.

Den Sachverhalt der Hausarbeit finden Sie hier.

Das Merkblatt zur Zulässigkeit der Remonstration finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Es gilt die Frist für eine Woche (bis zum 27.6. sind diese beim Lehrstuhl Jahn einzureichen) für die Remonstrationen wie sie auf dem Sachverhalt vermerkt ist.

Die Lösungsskizze zur Hausarbeit finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass diese nur eine Orientierungshilfe für die Korrektoren darstellt. Das Passwort ist Ihnen aus der Veranstaltung StraR IV bekannt.

S Aktuelle Probleme des Strafprozess- und Wirtschaftsstrafrechts, Blockseminar am 5./6.2.2018 (Seminarschwerpunktwoche), Mo./Di. 10-19, RuW 3.101, 2 SWS

Leistungsnachweis: Seminararbeit

Programm: In dem Schwerpunktbereichsseminar aus dem Bereich Kriminalwissenschaften (SPB 6) und in den wirtschaftsstrafrechtlichen Teilen SPB 2 (Law and Finance) sollen die Studentinnen und Studenten zu einer konkreten Fragestellung des Strafverfahrens oder des Wirtschaftsstrafrechts in einer schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitung von 20 Seiten unter Beachtung von präzisierenden Bearbeitungshinweisen Stellung nehmen und diese mündlich verteidigen (Seminarbeit). Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung. Eine Vorbesprechung findet in der ersten Vorlesungswoche am Dienstag, 17.10.2017, 10.15 – 11.00 Uhr in RuW 4.101 statt. Die Veranstaltung selbst findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) am Mo./Di. 5./6.2.2018 ganztägig in RuW 4.101 statt. Die Frist für die Anmeldung der Bearbeitung im Prüfungsamt endet 14 Tage nach der Themenausgabe in der Vorbesprechung. Die Frist für die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen endet am Di., 16.1.2018, 12 Uhr (s.t.) (spätestmöglicher Zeitpunkt der Abgabe im Sekretariat des Lehrstuhls Jahn, RuW 4.123 und Upload im E-Center). Die schriftliche Bewertung der Prüfungsleistung und die Arbeiten sind ab Di., 6.3.2018, am Lehrstuhl zu den üblichen Bürozeiten einsehbar. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt.

Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) am Mo./Di. 5./6.2.2018 ganztägig in RuW 4.101 statt. Die Frist für die Anmeldung der Bearbeitung im Prüfungsamt endet 14 Tage nach der Themenausgabe in der Vorbesprechung. Die Frist für die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen endet am Di., 16.1.2018, 12 Uhr (s.t.) (spätestmöglicher Zeitpunkt der Abgabe im Sekretariat des Lehrstuhls Jahn, RuW 4.123 und Upload im E-Center). Die schriftliche Bewertung der Prüfungsleistung und die Arbeiten sind ab Di., 6.3.2018, am Lehrstuhl zu den üblichen Bürozeiten einsehbar. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt.

 

Literatur (Auswahl): Schimmel/Weinert/Basak, Juristische Themenarbeiten. Eine Anleitung für Klausur und Hausarbeit im Schwerpunktfacht, Seminar- und wissenschaftliche Abschlussarbeit, 2. Aufl., Heidelberg [C.F. Müller] 2011; Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben: Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor- und Masterarbeiten; München [C.H. Beck], 5. Aufl. 2014; Bachert/Bündenbender/Humbert, Hinweise für das Verfassen von Seminarar­beiten, JuS 2002, 24-27; Knoop, Die juristische Seminararbeit - Form, Me­thode und WinWord, JurPC 1995, 3417-3432 (Teil 1) und 3474-3484 (Teil 2); Huff, Das juristische Seminar und die Seminararbeit, JuS 1991, 214-216; Herzberg/Scheinfeld, Der Erlaubnistatbestandsirrtum - dargestellt in Form ei­nes Seminarvortrags, JuS 2002, 649-658; Noltensmeier/Schuhr, Hinweise zum Abfassen von (Pro-) Seminararbeiten, JA 2008, 576-584; Schaub, Häusliche Arbeit. Tipps zur praktischen Herangehensweise, zur Fehlervermeidung und Krisenbekämpfung, ZJS 2009, 637-648 (unter <www.zjs-online.com>). Fragen der Formalien (Zitierweise etc.) behandelt u.a. Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485. Auf die Studien- und Prüfungsordnung wird hingewiesen.

Die Themenliste finden Sie hier.

 

S Aktuelle Probleme des Sportstrafrechts, Blockseminar am 7./8.2.2018 (Seminarschwerpunktwoche), Mi./Do. 10-19, RuW 4.101, 2 SWS

Leistungsnachweis: Vortrag und Seminararbeit

Programm: In dem Schwerpunktbereichsseminar aus den Bereichen Kriminalwissenschaften (SPB 6) und SPB 2 (Law and Finance) sowie für Studierende anderer Fachbereiche mit einem sportrechtlichen Hintergrund oder Interesse sollen die Studentinnen und Studenten zu konkreten Fragestellungen des Sportstrafrechts in einer schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitung von 20 Seiten unter Beachtung von präzisierenden Bearbeitungshinweisen Stellung nehmen und diese mündlich verteidigen (Seminararbeit). Voraussetzung für die Teilnahme ist regelmäßig die bestandene Zwischenprüfung. Eine Vorbesprechung findet in der ersten Vorlesungswoche am Di., 17.10.2017, 11.15-12.00 Uhr in RuW 4.101 statt. Die Veranstaltung selbst findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) am Mi./Do., 7./8.2.2017, jeweils von 10.15 – 19.00 Uhr, statt. Die Frist für die Anmeldung der Bearbeitung im Prüfungsamt endet 14 Tage nach der Themenausgabe in der Vorbesprechung. Die Frist für die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen endet am Di., 16.1.2018, 12 Uhr (s.t.) (spätestmöglicher Zeitpunkt der Abgabe im Sekretariat des Lehrstuhls Jahn, RuW 4.123, und Upload im E-Center). Die schriftliche Bewertung der Prüfungsleistung und die Arbeiten sind ab Di., 6.3.2018, am Lehrstuhl zu den üblichen Bürozeiten einsehbar. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt.

 

Literatur (Auswahl): Schimmel/Weinert/Basak, Juristische Themenarbeiten. Eine Anleitung für Klausur und Hausarbeit im Schwerpunktfacht, Seminar- und wissenschaftliche Abschlussarbeit, 2. Aufl., Heidelberg [C.F. Müller] 2011; Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben: Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor- und Masterarbeiten; München [C.H. Beck], 5. Aufl. 2014; Bachert/Bündenbender/Humbert, Hinweise für das Verfassen von Seminarar­beiten, JuS 2002, 24-27; Knoop, Die juristische Seminararbeit - Form, Me­thode und WinWord, JurPC 1995, 3417-3432 (Teil 1) und 3474-3484 (Teil 2); Huff, Das juristische Seminar und die Seminararbeit, JuS 1991, 214-216; Herzberg/Scheinfeld, Der Erlaubnistatbestandsirrtum - dargestellt in Form ei­nes Seminarvortrags, JuS 2002, 649-658; Noltensmeier/Schuhr, Hinweise zum Abfassen von (Pro-) Seminararbeiten, JA 2008, 576-584; Schaub, Häusliche Arbeit. Tipps zur praktischen Herangehensweise, zur Fehlervermeidung und Krisenbekämpfung, ZJS 2009, 637-648 (unter <www.zjs-online.com>). Fragen der Formalien (Zitierweise etc.) behandelt u.a. Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485. Auf die Studien- und Prüfungsordnung wird hingewiesen.

Die Themenliste finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Reservierung einzelner Themen vor dem Vorbesprechungstermin nicht stattfindet.

S Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft, Blockseminar am 9.2.2018 (Seminarschwerpunktwoche), Fr, 10-19, RuW 4.101, 1 SWS

Leistungsnachweis: Mündlicher Vortrag

Programm: Das Seminar richtet sich an besonders qualifizierte und befähigte junge Strafjuristen, insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs i.S.d. § 7 Abs. 6 StudienO. Das Seminar soll Gelegenheit geben, eigenständig entwickelte Thesen zur Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft unter Einschluss der strafrechtlichen Hilfswissenschaften sowie der Rechtsphilosophie und -theorie zu präsentieren und zu verteidigen. Die Inhalte sollen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern (vgl. auch § 2 Abs. 2 PromO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die nach diesen Maßstäben erfolgende individuelle Zulassung durch den Veranstalter (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO). Die Veranstaltung findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) am Freitag, 9.2.2018, von 10.15-19.00 Uhr in RuW 4.101 statt. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt.