Veranstaltung im Sommersemester 2016

Prof. Dr. Marlene Schmid

Stand: 19.04.2016

 

Compliance und Arbeitsrecht

Seminar

freitags 8.30 bis 11.45 Uhr, RuW 2.102,

Veranstaltungsbeginn: 06.05.2016

1. Compliance - Begriff und rechtlicher Rahmen (insb. AktG, GmbHG, OWiG, Corporate Governance Codex) (Tatjana Schulz) - 06.05.2016

2. Anforderungen an ein sog. Compliance Management System (Ercan Cömert) - 06.05.2016

3. Bedeutung des Sarbanes Oxley Act (US) und des UK Bribery Act für deutsche Unternehmen und deren Arbeitnehmer (Isabel Warner) - 13.05.2016

4. Unternehmensinternes Whistleblowing (incl. Ombudsmann) - (Eva Gluth/Lisa Schulte) - 13.05.2016

5. Whistleblowing gegenüber externen Stellen – (Janine Diller/Veronika Kreß)- 20.05.2016

6. Interne Ermittlungen in einem Compliance-Fall - 27.05.2016

a) Schwerpunkt Individualarbeitsrecht (Christina Gärtner)

b) Schwerpunkt Betriebsverfassungsrecht (Gabriele Omazic)

7. Schutzbedürftigkeit der Hinweisgeber - 17.06.2016

a) Schwerpunkt Individualarbeitsrecht

b) Schwerpunkt Betriebsverfassungsrecht (Dennis Horst)

Umfang: 20-25 Seiten, 1,5 zeilig, 1/3 Rand.

Hinweise:

Hinweis: Die Termine stehen unter Vorbehalt und können sich nach hinten verschieben!

Abgabetermin für die schriftliche Arbeit ist jeweils eine Woche vor dem Termin, an dem die Seminararbeit im Seminar präsentiert werden soll. Bitte die Arbeit per Mail an alle Seminarteilnehmer und mich übermitteln. Wer möchte, kann im Nachgang zur Diskussion seiner Arbeit die schriftliche Ausarbeitung bis spätestens eine Woche nach dem Vortrag noch ergänzen.

In die Bewertung fließen folgende Leistungen mit ein: schriftliche Arbeit, ggfs. Ergänzungen, mündlicher Vortrag (ca. 20 Min), Diskussion des eigenen Themas, Beteiligung an der Diskussion anderer Themen.

Sie dürfen die Themen gerne miteinander auch schon im Vorfeld bei der Erarbeitung diskutieren. Jeder Teilnehmer muss allerdings eine eigenständige Leistung erbringen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie eigenständige Arbeiten schreiben.

Bei den Themen 4, 5 und 8 sollen beide Bearbeiter/innen jeweils folgende Aspekte betrachten: A. Individualarbeitsrechtliche Situation de lege lata; B. Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats; C. Mögliche Reformvorschläge für den Gesetzgeber,

Bei den Themen 6 und 7 sind bei a) hingegen folgende Schwerpunkte zu setzen: A. Individualarbeitsrechtliche Situation de lege lata; B. Mögliche Reformvorschläge für den Gesetzgeber; bei b) jeweils: A. Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats; B. Mögliche Reformvorschläge für den Gesetzgeber, auch insoweit jeweils unter Berücksichtigung von Literatur und Rechtsprechung.

Am Freitag, 08. April 2016, 10 c.t. findet eine Zwischenbesprechung statt, bei der Sie Fragen zur Gliederung und Schwerpunktsetzung stellen können. Bitte lesen Sie sich bis dahin möglichst weitgehend in Ihr jeweiliges Thema ein. Der Raum wird noch bekannt gegeben.