Praktikum im Ausland

Ein rechtswissenschaftliches Praktikum im Ausland bietet eine perfekte Möglichkeit an, Arbeitserfahrung außerhalb Deutschlands schon während des Studiums zu sammeln. 

Im Rahmen des Studiums müssen Sie an praktischen Studienzeiten teilnehmen. Neben einem einmonatigen Gerichtspraktikum ist dazu ein Wahlpraktikum von zwei Monaten Dauer vorgesehen, das in Abschnitten von jeweils einem Monat bei verschiedenen Praktikumsstellen abgeleistet werden muss. Dieses Wahlpraktikum kann auch im Ausland durchgeführt werden und muss bei einer Stelle absolviert worden sein, welche die praktische Rechtsanwendung vermittelt. 

Die praktische Studienzeit kann nur in der vorlesungsfreien Zeit des rechtswissenschaftlichen Studiums abgeleistet werden; insoweit ist auf die Vorlesungszeit der Universität abzustellen, an der die Studentin*in eingeschrieben ist ohne beurlaubt zu sein.

Das Auslandspraktikum müssen Sie selbst organisieren, wir unterstützen Sie aber gerne bei der Planung und Organisation. 

Da es sich bei einem Auslandspraktikum um eine Zulassungsvoraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung handelt, ist für die Frage bezüglich der Anerkennung des Auslandspraktikums das Landesprüfungsamt zuständig.


​ Finanzierung von Auslandspraktika

ERASMUS+ Praktikumsstipendium

Mit dem EU-Stipendienprogramm Erasmus+ können Sie ein selbst-organisiertes Auslandspraktikum in einem der 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Mazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Serbien, der Türkei und in den überseeischen Gebieten fördern lassen. Es können nahezu alle studienbezogenen Praktika gefördert werden (außer Praktika in EU-Institutionen), die mindestens 60 Tage dauern.

DAAD-Kurzstipedien

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) finanziert das Förderprogramm "Kurzstipendien für Praktika im Ausland" aus BMBF-Mitteln. 

Stipendium des Deutsch-Französischen Jugendwerks

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert mit einem Stipendium Pflichtpraktika in Frankreich, die als Bestandteil des Studiums von der deutschen Heimathochschule anerkannt werden.