Das von der DFG geförderte Netzwerk untersuchte die Rolle der Rechtsvergleichung bei der zunehmenden Europäisierung der Strafrechtspflege.

Es wurde ausgeleuchtet, welche Europäisierungsphänomene auf Strafrechtsvergleichung aufbauen oder Nutzen aus ihr ziehen können – z.B. kann die Konstitutionalisierung der Europäischen Union eine Vergleichung von (nicht notwendigerweise staatlichen) Rechtsordnungen und Rechtswirklichkeiten ebenso erforderlich machen wie die gegenläufige, vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Schonung nationaler Rechtskulturen.

Zugleich trug das Netzwerk zur Wiederentdeckung der Strafrechtsvergleichung als Grundlagendisziplin bei. Am Beispiel ihrer Bedeutung im Rahmen der Europäisierung wurden die Theorien und Methoden der Strafrechtsvergleichung kritisch hinterfragt und fortentwickelt – z.B. indem die Leistungsfähigkeit der „herrschenden“ funktionalen Strafrechtsvergleichung analysiert und die Einbeziehung kulturwissenschaftlicher, rechtsphilosophischer oder systemtheoretischer Erkenntnisse diskutiert wurde.


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Forschungsprogramm und Forschungsziele

Forschungsformat

1. Workshop

2. Workshop

3. Workshop

4. Workshop

5. Workshop

Abschlussworkshop

Sammelband


Forschungsprogramm und Forschungsziele

Das Netzwerk setzt die Arbeit fort, die im Würzburger Kolloquim "Strafrechtsvergleichung als Problem und Lösung" begonnen und im gleichnamigen Tagungsband veröffentlicht wurde. 

Das Netzwerk untersucht und klärt die Rolle der Strafrechtsvergleichung bei der Europäisierung der Strafrechtspflege, d.h. der – mit dem Vertrag von Lissabon deutlich beschleunigten – Herausbildung eines integrierten europäischen Kriminaljustizsystems im „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ der Europäischen Union. Das Netzwerk will dazu beitragen, Europäisierungsphänomene, d.h. insbesondere die der Supra- und Transnationalisierung der Strafrechtspflege, rechtsvergleichend besser einzuordnen. Dadurch soll zugleich der (Wieder‑)Entdeckung der Rechtsvergleichung als juristische Grundlagendisziplin für Praxis, Forschung und Lehre Vorschub geleistet werden.

Das Zusammentreffen oder gar Zusammenwachsen verschiedener Rechtsordnungen und Rechtskulturen in Europa führt ebenso wie die Konstitutionalisierung der Europäischen Union zu einem Bedeutungszuwachs der (Straf‑)Rechtsvergleichung – sei es in der europäischen Rechtspolitik oder in einer europäisierten Rechtspraxis, Rechtsdogmatik oder Rechtstheorie. Die Europäisierung der Strafrechtspflege ist dem Netzwerk damit Grund und Anlass für Reflexionen über die theoretischen und methodischen Grundlagen der deutschen Strafrechtsvergleichung, die lange vernachlässigt wurden und die es fortzuentwickeln gilt. Insbesondere soll kritisch hinterfragt werden, ob das gängige strafrechtsvergleichende Instrumentarium die aktuellen Phänomene der Europäisierung und Internationalisierung adäquat zu erfassen und zu bewerten in der Lage ist.

Strafrechtsvergleichung ist dabei gleichzeitig Lösung und Problem. Sie trägt zur Lösung der Probleme bei, die durch die Überschreitung nationaler Grenzen des Strafrechts in Europa entstehen. Sie wird aber selbst zum Problem, sei es, dass ihre Leistungsfähigkeit überschätzt, dass die Notwendigkeit theoretischer und methodischer Reflexion unterschätzt oder dass das wissenschaftliche Erkenntnisinteresse durch die Orientierung an politisch-praktischen Bedürfnissen überlagert oder gar verdrängt wird. Umso wichtiger wird es, die wissenschaftliche Debatte zu Theorie, Methode und praktischer Leistungsfähigkeit der Strafrechtsvergleichung mit Blick auf die Europäisierung der Strafrechtspflege neu zu führen. Die „Entwicklungspotentiale“ der Strafrechtsvergleichung sollen offen gelegt sowie Grundzüge einer allgemeinen Theorie der Strafrechtsvergleichung anhand und im Lichte der Europäisierung der Strafrechtspflege entwickelt und auf diese bezogen werden.

Im Hinblick auf das Verhältnis von Strafrechtsvergleichung und Europäisierung erwartet sich das Netzwerk wissenschaftliche Erkenntnisgewinne in zweierlei Hinsicht:

Zum einen gilt es die Strafrechtsvergleichung als rechtswissenschaftliche Grundlagendisziplin zu konzeptualisieren. Strafrechtsvergleichung wird hier im Ausgangspunkt weit verstanden, nämlich als die funktionsoffene Inbezugsetzung verschiedener strafrechtlicher bzw. strafprozessualer Regime. Die Europäisierung der Strafrechtspflege macht eine systematische Rekonstruktion und Modernisierung der Theorien und Methoden dieser weit verstandenen Strafrechtsvergleichung notwendig – sei es, weil die Rechtsvergleichung von der Europapolitik als Instrument der Politikvermittlung (re)funktionalisiert wird, weil die Strafrechtsvergleichung „Schrittmacherin“ der europäischen Rechtspolitik ist oder weil die Rechtsvergleichung zunehmend den Arbeitsalltag der Gerichte prägt, insbesondere jenen der nationalen Rechtshilfegerichte, aber auch den des Gerichtshofs der Europäischen Union, dessen Kompetenzen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen durch den Vertrag von Lissabon erweitert wurden.

Zum anderen ist die Europäisierung der Strafrechtspflege, d.h. der Einfluss des Rechts der Europäischen Union auf das Straf- und Strafprozessrecht sowie das klassische Rechtshilferecht, zwar als Schlagwort weit verbreitet, indes noch nicht abschließend analysiert und bewertet. Ein strafrechtsvergleichender Zugang zum Phänomen der Europäisierung verspricht weiterführende, nämlich explikative wie normative Erkenntnisse über die legalen wie legitimen, fairen wie effektiven Spielräume und Grenzen einer europäisierten Strafrechtspflege. Das beantragte wissenschaftliche Netzwerk begreift die Europäisierung der Strafrechtspflege als Chance und Herausforderung für die Strafrechtsvergleichung. Diese Verbindung verspricht sowohl ein besseres Verständnis des Phänomens der Europäisierung der Strafrechtspflege als auch einen substantiellen Beitrag zum kritischen Hinterfragen und zur Fortentwicklung der theoretischen und methodischen Grundlagen der Strafrechtsvergleichung.

Projekt- und Förderzeitraum

Das Netzwerk wird durch eine Sachbeihilfe der DFG vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2015 gefördert.

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Workshops

Während der Laufzeit des Netzwerks finden insgesamt fünf Workshops statt. Das erste Arbeitstreffen dient der einführenden Diskussion der Theorien und Methoden der Strafrechtsvergleichung in Europa. Das zweite Arbeitstreffen thematisiert die Europäisierung des materiellen Strafrechts, die bereits in der Vergangenheit wegweisend für weitere Europäisierungsschritte war und damit dem thematischen Zugang zur Rolle der Strafrechtsvergleichung bei der Europäisierung der Strafrechtspflege zu Grunde gelegt werden soll. Das dritte Arbeitstreffen problematisiert das Recht der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen im engeren Sinn, d.h. das vormalige Rechtshilferecht. Die zunehmende justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sorgt für eine Transnationalisierung des nationalen Strafverfahrens, d.h. für dessen Erstreckung auf fremde Hoheitsräume. Erst auf der Grundlage des dritten können daher im Rahmen des vierten Arbeitstreffens die Konsequenzen des transnational dynamisierten Strafprozesses analysiert werden. Entsprechende neue Formen von Staatlichkeiten werden durch die Konstitutionalisierung der Europäischen Union komplementiert und ermöglicht, so dass dieses Thema das abschließende fünfte Arbeitstreffen bestimmt.

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1. Workshop: Grundlagendiskussion zu den Theorien und Methoden der Strafrechtsvergleichung im Lichte der Europäisierung der Strafrechtspflege

LMU München | 7. /8. Februar 2012

Die These, dass die Strafrechtspflege wie kaum ein anderes Rechtsgebiet in der Kultur einer Rechtsgemeinschaft verwurzelt ist und deren grundlegende Gerechtigkeitsvorstellungen wiederspiegelt, hat Konjunktur – auch und gerade in einem zusammenwachsenden Europa eines einheitlichen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Muss sich daher Europäische Strafrechtsvergleichung (zumindest auch, wenn nicht zu einem wesentlichen Teil) als vergleichende Kultur- bzw. Gerechtigkeitswissenschaft begreifen? Diese Frage steht im Mittelpunkt unseres ersten Netzwerkworkshops, der sich den Theorien und Methoden der Strafrechtsvergleichung annimmt.

Bereits auf der Würzburger Tagung „Strafrechtsvergleichung als Problem und Lösung“ wurde die Kulturbezogenheit des Strafrechts kontrovers diskutiert. Dabei sind viele Fragen offen geblieben. Z.B.: Was ist „Kultur“ und wie verhält sie sich zu dem Befund der Differenzierung von „Kultur“ bzw. Gesellschaft in unterschiedliche symbolische Formen (Cassirer), Wertsphären (Weber), Felder (Bourdieu) oder Teilsysteme (Luhmann)? Oder: Bildet nationaler „Kulturschutz“, auch und gerade im Lichte des Art. 83 Abs. 3 AEUV, eine überzeugende Grenze für die Europäisierung der Strafrechtspflege? Dass Kultur und Sprache eng verbunden sind, und die Fairness oder Angemessenheit eines Strafverfahrens auf sprachlich geprägte Vorverständnisse rekurriert, kommt bereits in dem Eingangszitat des BVerfG zum Ausdruck.

Über den Gastvortrag von Jan Engberg, Professor für Wissenskommunikation (Aarhus University, Department for Language and Business Communication), konnten wir uns daher über die Erkenntnisse der Rechts-Linguistik zum Vergleich von Fachsprachen informieren und ihre Relevanz für die Theorien der Rechtsvergleichung diskutieren. Jan Engberg besonderes Erkenntnisinteresse liegt auf dem Verhältnis von (Fach-)Sprache und spezialisierter Bedeutung im Recht, wodurch seine Arbeiten für unser Netzwerk besonders anschlussfähig sind. Die vergleichenden Kulturwissenschaften vereinigen unterschiedliche Perspektiven und Methoden, von denen, neben der Auseinandersetzung mit Sprache, einige als Inspiration für die Rechtsvergleichung dienen könnten. Einen einführenden Überblick über die Modelle dieser Disziplin sowie erste Überlegungen zu deren Übertragbarkeit auf die Rechtwissenschaft stellte Solveig Hansen (Universität Göttingen, Graduiertenkolleg „Dynamiken von Raum und Geschlecht: entdecken – erobern – erfinden – erzählen“) an.

Aus der Mitte des Netzwerks gab Susanne Beck den Impuls für die Diskussion einer kulturbezogenen Strafrechtsvergleichung, während Bijan Fateh-Moghadam die Grundlagen für eine operativ funktionale (systemtheoretische) Strafrechtsvergleichung legte und sie mit der Europäisierung der Strafrechtspflege vernetzte. Der Impuls von Martino Mona erweiterte das Bild um die Rolle, die Theorien der Gerechtigkeit in der Stafrechtsvergleichung, insbesondere bei der Bewertung rechtsvergleichender Einsichten spielen (müssen). 

Programm

Donnerstag, 7.2.2013

14.00-14.15 Kurze Einführung

14.15-15.15 Impulse aus der Mitte des Netzwerks

Susanne Beck - Für die Vielfalt der Perspektiven: Eklektizistische Überlegungen zur Methodik der Rechtsvergleichung
Bijan Fateh-Moghadam - Gegen die Kulturalisierung des Strafrechts: Zum Verhältnis von operativ funktionaler und kulturbezogener Strafrechtsvergleichung
Martino Mona - Methode und Bewertungskriterium in der Strafrechtsvergleichung 

15.45-17.00 Impulse der Gäste

Jan Engberg - Wissen und Kulturalität als Faktoren juristischer Begrifflichkeit
Solveig Hansen - Vergleichende Kulturwissenschaften: Perspektiven und Modelle für die Rechtswissenschaften

17.15-18.00 Erste Aussprache

Donnerstag, 8.2.2013

09.00-11.00 Kleingruppendiskussionen mit den Referenten

11.15 -12.30 Vorstellung der wesentlichen Diskussionsresultate (inkl. offener Fragen etc.) sowie Abschlussdiskussion

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2. Workshop: Die Europäisierung des materiellen Strafrechts im Lichte der Strafrechtsvergleichung

HU Berlin | 16. bis 18. Mai 2013

Mit dem 2. Workshop begann die Erschließung einzelner Europäisierungsgegenstände und ihre Reflektion im Hinblick auf die Rolle der Strafrechtsvergleichung.  Dabei stand in unserem 2. Workshops die Europäisierung des materiellen Strafrechts im Vordergrund, die bereits in der Vergangenheit wegweisend für weitere Europäisierungsschritte war und damit den "einfachsten" Einstieg in die Materie versprach.

Über den Gastvortrag von Markus Dubber konnten wir dabei in einen "Vergleich" über die "Rolle der Rechtsvergleichung" in föderalen und polyzentrischen Mehrebenensystemen einsteigen, führte Markus Dubber doch aus, welche Bedeutung die Rechtsvergleichung bei Schaffung des US Model Penal Code spielte und wie sie auch in heutigen Strafrechtsreformen bzw. -Gesetzgebungen der US-Bundesstaaten (nicht) zum Einsatz kommt. Durch den Gastvortrag von Laarni Escresa - die sich wirtschaftswissenschaftlich mit Kriminalität und Strafrecht beschäftigt - konnten wir uns überdies ein Bild davon machen, ob ein "Criminal Law & Economics"-Zugang sachlich wie methodisch für die Rolle der Rechtsvergleichung bei der Europäisierung und Harmonisierung des materiellen Strafrechts weiterführend ist.

Das war schon deshalb geboten, weil aus der Mitte des Netzwerks Marc Engelhart der Frage nachging, ob die Rechtsvergleichung die Grundlagen des europäischen Unternehmensstrafrechts geschaffen hat. Dieses - gerade in Deutschland höchst kontrovers und emotional behandelte - Themenfeld des Allgemeinen Teils wurde dann von Edward Schramm aufgegriffen und erweitert, indem er in seinem Impulsreferat auf Spielräume und Grenzen einer Europäisierung der Allgemeinen Teile der nationalen Strafgesetzbücher in der Europäischen Union zu sprechen kam. Den Bogen vom Allgemeinen zum besonderen Teil schlagend reflektierte Antje du Bois-Pedain die Bedeutung vergleichender und kritischer Kriminalisierungstheorien für die Weiterentwicklung des europäischen materiellen Strafrechts am Beispiel rechtspaternalistischer Straftatbestände. 

Programm

Donnerstag, 16.5.2013

09.00-12.00 Impulsreferate samt Diskussion

Marc Engelhart - Die Rechtsvergleichung als Grundlage des europäischen Unternehmensstrafrechts
Laarni Escresa - Economic Analysis of Criminal Law: Social Stigma and Incarceration

14.00-18.30 Impulsreferate samt Diskussion

Antje du-Bois Pedain - Europäische Strafnormsetzung im rechtspaternalistischen Bereich? Zur Bedeutung vergleichender und kritischer Kriminalisierungstheorien für die Weiterentwicklung des europäischen materiellen Strafrechts
Edward Schramm - Europäisierung der Allgemeinen Teile der nationalen Strafgesetzbücher: Eine hoffnungsvolle progressive Vision, ein nationales Schreckensszenario, ein Hirngespinst oder vielleicht sogar schon die Realität? Zugleich ein Beitrag zur Rolle der vergleichenden Strafrechtswissenschaft bei der Schaffung eines Europäischen AT und dessen Dogmatik
Markus Dubber - The American Model Penal Code, Internal Comparative Criminal Law, and the Europeanization of Criminal Law

Freitag, 17.5.

09.00-12.00 Kleingruppendiskussionen

12.00- 14.00 Abschlussdiskussion

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3. Workshop: Die Europäisierung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen im Lichte der Strafrechtsvergleichung

Cambridge | 8. bis 10. Oktober 2013

Aufgrund des Veranstaltungsortes Cambridge konnte wir dabei zunächst mit John Spencer "den" Zusammenarbeitsrechtler und englischen Strafrechtsvergleicher, der bereits in den berühmten Corpus Juris-Studien mitwirkte, als Gastredner gewinnen, mit dem wir das durchaus paradoxe Verhältnis des Vereinigten Königreichs zum europäischen Integrationsprozess auf dem Gebiet der Strafrechtspflege diskutieren konnten. Mit Anatol Dutta stand uns überdies ein Diskussionspartner zur Verfügung, um die Unterschiede und Gemeinsamkeit der justiziellen Zusammenarbeit in Straf- und in Zivilsachen zu besprechen. 

Daran anknüpfend konnte Liane Wörner aus der Mitte des Netzwerks die Grenzen der gegenseitiger Anerkennung in Strafsachen ausloten und rechtsvergleichend eine Neu- bzw. Feinjustierung der gegenseitigen Anerkennung im System des Europäischen Haftbefehlsverfahrens anmahnen. Boris Burghardt nahm dies auf, um die teils jenseits des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung organisierten, teils sich dieser annähernden justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit Drittstaaten vergleichend in den Blick zu nehmen. Frank Zimmermann eröffnete ein weiteres zentrales Themenfeld der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, indem er die Wechselwirkungen von nationaler Strafgewalt, insbesondere von sog. Jurisdiktionskonflikten, sowie der Kooperationsbereitschaft im Rahmen der grenzüberschreitenden europäischen Strafrechtspflege erschloß. 

Programm

Mittwoch, 9.10.2013

09.00-10.15 Frank Zimmermann - Zu den Wechselwirkungen von nationaler Strafgewalt und Kooperationsbereitschaft im Rahmen der grenzüberschreitenden europäischen Strafrechtspflege

10.45-12.00 Boris Burghardt - Jenseits der gegenseitigen Anerkennung: Die Zusammenarbeit in Strafsachen mit Drittstaaten

13.30-14.45 Liane Wörner - Die Rolle der Strafrechtsvergleichung im Europäischen Haftbefehlsverfahren - zu den Grenzen gegenseitiger Anerkennung

14.45-16.15 Anatol Dutta - Die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen in der Europäischen Union

16.45-18.15 John Spencer - Obstacles to judicial co-operation and the UK’s planned Protocol 36 opt-out

Donnerstag, 10.10.2013 

09.00-12.00 Workshop – Kleingruppendiskussionen in verschiedenen Gruppenzusammensetzungen

13.30-14.30 Besprechung der Netzwerkmitglieder

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4. Workshop: Das Recht des transnationalen Strafverfahrens im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Jena | 8. bis 10. Mai 2014

Als Gastreferent konnte Hans-Holger Herrnfeld gewonnen werden, der als der maßgebliche Experte in Deutschland federführend im Bundesjustizministerium mit der Umsetzung des EU-Verordnungsentwurfs zur Europäischen Staatsanwaltschaft befasst ist. Als Gast zeigte uns überdies Matthias Goldmann analytische Mittel und Wege auf, um dem Wandel von Herrschaft und öffentlicher Gewalt im europäisiert-transnationalisierten Strafverfahren zu begegnen, indem er auf den rechtlichen Umgang mit Globalisierungsphänomenen einging und den Ansatz "Internationale öffentliche Gewalt" (vgl. von Bogdandy/Goldmann, ZaöRV 2009, 51-102) von  im Vergleich mit anderen (z.B. Governance-)Ansätzen darstellte.

Auf dieser Grundlage konnte Frank Meyer das Phänomen der transnationalen Strafverfolgung als neue Form öffentlicher Gewalt deuten und analysieren und dabei insbesondere auch auf die Herausforderungen eingehen, die sich rechtsvergleichend bei der Behandlung neuer Formen der öffentlichen Gewalt auftun. Eine ähnliche Stoßrichtung schlug Christoph Burchard ein, der auf den Wandel staatlicher Herrschaft in Europa zu sprechen kam und dabei der Frage nachging, ob ein wechselseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten diese Wandlungsprozesse zu legitimieren im Stande ist. Karsten Gaede konnte schließlich im Konzert mit dem Vortrag von Hans-Holger Herrnfeld die Pläne für die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft im Lichte der rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Errungenschaften nationaler Kriminaljustizsysteme kritisch würdigen.

Programm

Donnerstag, 8.5.2014

16.00 Beginn: Wozu Strafrechtsvergleichung? Konzepte, Ideen, individuelle Ansätze nach den bisherigen drei Treffen – Fundamente, Perspektiven und weitere Pläne für das Netzwerk

Freitag, 9.5.2014

09.00-10.00 Frank Meyer - Transnationale Strafverfolgung als neue Form öffentlicher Gewalt

10.15-11.15 Matthias Goldmann - Zum rechtlichen Umgang mit Globalisierungsphänomenen: Internationale öffentliche Gewalt im Vergleich mit anderen Ansätzen

11.15-12.15 Christoph Burchard - Der Wandel staatlicher Herrschaft in Europa: Wechselseitiges Vertrauen oder „diagonales Solange“ als Legitimationsmodi?

14.00-15.00 Hans-Holger Herrnfeld - Die Europäische Staatsanwaltschaft - Ausübung europäischer Kompetenzen im Kontext divergierender mitgliedstaatlicher Rechtsordnungen

15.15-16.15 Karsten Gaede - Transnationale Strafverfahren und Verfahrensrechte und der Entwurf der Verordnung zur Europäischen Staatsanwaltschaft 

16.30-17.30 Diskussion

Samstag, 10.5.2014

09.00-12.00 Workshops zu den Referatskomplexen im

12.00-12.30 Abschlussdiskussion; Vorschau auf das nächste Treffen

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5. Workshop: im Aufbau


Abschlussworkshop

Münster | 11. und 12. Februar 2016

Der abschließende Workshop diente dazu, im internen Kreis die Ergebnisse des Netzwerks zu beleuchten sowie eine umfassende Buchpublikation "aus einem Guss" vorzubereiten. Als Gastgeberin konnte Bettina Weißer gewonnen werden.

Programm

Donnerstag, 11.2.2016

14.00-15.00 Begrüßung | Besprechung der Struktur des Bandes, insbesondere der Gruppierung einzelner Beiträge unter Unterüberschriften etc./
Bildung von Themenblöcken

15.00-16.00 Besprechung des Grundlagen-/Einführungstextes

16.00-18.00 Besprechung der "Grobstruktur" der Einzelbeiträge

18.00-18.30 "Vernetzung" der Einzelbeiträge: Welche Beiträge sollen/wollen konkret aufeinander (zustimmend/kritisch) Bezug nehmen? 

Freitag, 12.2.2016

9.00-13.00 Besprechung des weiteres Vorgehens; Reflexion der Ergebnisse, des Positiven und Verbesserungswürdigen des Netzwerks