Lehrveranstaltungen von Professor Dr. Felix Maultzsch im Wintersemester 2023/2024


Vorlesung Zivilrecht II (Allgemeiner Teil des Schuldrechts), Di und Mi 8:30-10 Uhr

Veranstaltungsbeginn: 17. Oktober 2023

Veranstaltungsort: HZ 3

Semesterzuordnung: 2. Semester

Programm: Die Veranstaltung schließt an die Vorlesung Zivilrecht I an und behandelt den Allgemeinen Teil des Schuldrechts mit ausgewählten Bezügen zum Kaufrecht. Im Zentrum der Veranstaltung steht das Leistungsstörungsrecht. Begleitend wird in Tutorien die Fallbearbeitung geübt.

Literaturempfehlungen: Literaturhinweise erfolgen zu Beginn der Veranstaltung. Bitte bringen Sie zu jeder Vorlesung eine aktuelle BGB-Textausgabe mit.

Leistungsnachweis: Zwischenprüfungsklausur und Hausarbeit (Anfängerschein)

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Kolloquium "Europäisches Privatrecht", Di 12-14 Uhr

Veranstaltungsbeginn: 17. Oktober 2023

Veranstaltungsort: RuW 3.101

Schwerpunktbereich: SPB 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts)

Programm: Das Kolloquium hat die zunehmende Vereinheitlichung zum Gegenstand, die das Privatrecht in der Europäischen Union erfährt. Es behandelt sowohl die geschichtlichen, institutionellen und methodischen Grundlagen der Europäisierung des Privatrechts als auch die Grundstrukturen ausgewählter Sachbereiche der Rechtsangleichung (z.B. Verbraucherschutzrecht).

Literaturempfehlungen: Literaturhinweise erfolgen zu Beginn der Veranstaltung.

Leistungsnachweis: Klausur für Schwerpunktbereichs- und Nebenfachstudierende (eine gegebenenfalls erforderliche Nachprüfung findet unter Umständen als mündliche Prüfung statt) / mündliche Prüfung für ausländische Studierende. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Prüfung setzt eine hinreichende Anwesenheit in den Kolloquiumsveranstaltungen voraus. Einzelheiten werden zu Beginn des Kolloquiums bekannt gegeben.

Offen für Studierende vor Ablegung der Zwischenprüfung, sofern die Veranstaltungen Zivilrecht I und II besucht wurden.

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Seminar "Grundprobleme des Internationalen Privatrechts"

Schwerpunktbereich: SPB 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts)

Programm: Privatrechtliche Rechtsbeziehungen weisen in der Gegenwart immer häufiger einen grenzüberschreitenden Bezug auf. Daher kommt Fragen des anwendbaren Rechts eine stetig wachsende Bedeutung zu. Vor dem Hintergrund dieser großen praktischen Relevanz hat das Internationale Privatrecht in der Europäischen Union in den vergangenen Jahrzehnten eine weitreichende Vereinheitlichung erfahren. Dies gilt insbesondere für das Recht der Schuldverhältnisse (Rom I- und Rom II-VO), aber auch für andere Rechtsgebiete (siehe z.B. die Rom III-VO zum Scheidungsrecht oder die EuErbVO zum Erbrecht). Die harmonisierten Rechtsakte werfen dabei eine Reihe von Problemen auf, denen sich das Seminar anhand ausgewählter grundlegender Aspekte nähern möchte. An geeigneten Stellen soll hierbei auch eine Querverbindung zum Internationalen Zivilprozessrecht (insbesondere zur Brüssel Ia-VO) gezogen werden, da sich Fragen der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts häufig unmittelbar wechselseitig beeinflussen.

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