Wintersemester 2022/23:

Dallmeyer/Krehl: Ermittlungsmethoden im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Im Strafprozess soll Gerechtigkeit verwirklicht werden, wofür die Ermittlung des wahren Sachverhalts unabdingbare Voraussetzung ist, dies aber nicht um jeden Preis. Eine effektive Strafverfolgung findet  Grenzen in den Grundrechten der Beschuldigten.  Den Methoden, die den Strafverfolgungsbehörden dabei unter Beachtung der von der Verfassung gebotenen Beschränkungen  zur Verfügung stehen, widmet sich das vorliegende Seminar. Klassische Zwangsmaßnahmen (z. B. Durchsuchung, körperlicher Eingriff) kommen ebenso zur Sprache wie die sog. modernen Ermittlungsmethoden (z. B. Telekommunikationsüberwachung, „großer Lauschangriff“) und die Möglichkeiten des Zugriffs auf Informationen, die ausländische Strafverfolgungsbehörden gewonnen haben (z. B. EncroChat). Der Schwerpunkt der Erörterungen wird auf den aktuellen Problemen liegen, die sich auch mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Grenzen bei der Anwendung der einschlägigen Ermittlungsmethoden ergeben.

Wintersemester 2021/22:

Dallmeyer: Drogenstrafrecht

Das Kolloquium dient der Einführung in die Grundzüge und besonderen Probleme des Drogenstrafrechts. Im Schwerpunkt dient die Veranstaltung der Erläuterung und strafrechtswissenschaftlichen Kritik der zentralen Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG). Daneben kommen Besonderheiten im Bereich der Rechtsfolgen und in den Drogenstrafverfahren, sowie die besonderen Legitimationsprobleme der Drogenprohibition zur Sprache.

Wintersemester 2020/21:

Dallmeyer: Drogenstrafrecht

Das Kolloquium dient der Einführung in die Grundzüge und besonderen Probleme des Drogenstrafrechts. Im Schwerpunkt dient die Veranstaltung der Erläuterung und strafrechtswissenschaftlichen Kritik der zentralen Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG). Daneben kommen Besonderheiten im Bereich der Rechtsfolgen und in den Drogenstrafverfahren, sowie die besonderen Legitimationsprobleme der Drogenprohibition zur Sprache.

Wintersemester 2019/20:

Dallmeyer: Drogenstrafrecht

Das Kolloquium dient der Einführung in die Grundzüge und besonderen Probleme des Drogenstrafrechts. Im Schwerpunkt dient die Veranstaltung der Erläuterung und strafrechtswissenschaftlichen Kritik der zentralen Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG). Daneben kommen Besonderheiten im Bereich der Rechtsfolgen und in den Drogenstrafverfahren, sowie die besonderen Legitimationsprobleme der Drogenprohibition zur Sprache.

Sommersemester 2019:

Dallmeyer: Drogenstrafrecht

Das Kolloquium dient der Einführung in die Grundzüge und besonderen Probleme des Drogenstrafrechts. Im Schwerpunkt dient die Veranstaltung der Erläuterung und strafrechtswissenschaftlichen Kritik der zentralen Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG). Daneben kommen Besonderheiten im Bereich der Rechtsfolgen und in den Drogenstrafverfahren, sowie die besonderen Legitimationsprobleme der Drogenprohibition zur Sprache.

Wintersemester 2018/19:

Dallmeyer: Drogenstrafrecht

Das Kolloquium dient der Einführung in die Grundzüge und besonderen Probleme des Drogenstrafrechts. Im Schwerpunkt dient die Veranstaltung der Erläuterung und strafrechtswissenschaftlichen Kritik der zentralen Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG). Daneben kommen Besonderheiten im Bereich der Rechtsfolgen und in den Drogenstrafverfahren, sowie die besonderen Legitimationsprobleme der Drogenprohibition zur Sprache.

Sommersemester 2018:

Dallmeyer: Drogenstrafrecht

Das Kolloquium dient der Einführung in die Grundzüge und besonderen Probleme des Drogenstrafrechts. Im Schwerpunkt dient die Veranstaltung der Erläuterung und strafrechtswissenschaftlichen Kritik der zentralen Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG). Daneben kommen Besonderheiten im Bereich der Rechtsfolgen und in den Drogenstrafverfahren, sowie die besonderen Legitimationsprobleme der Drogenprohibition zur Sprache.

Wintersemester 2017/18:

Taschke/Ziemann/Dallmeyer: Aktuelle Fragen des Wirtschaftsstrafrechts – Zur aktuellen Debatte über die Möglichkeit und Notwendigkeit einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen

Thematischer Schwerpunkt des Seminars ist die aktuelle Debatte über die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Strafbarkeit von Unternehmen. Ein Strafverteidiger titelte 2016 in einem Editorial der Zeitschrift Betriebs-Berater: „Die Causa Volkswagen zeigt: Wir brauchen kein Verbandsstrafgesetzbuch!“ Stimmt das? Oder ist vielmehr das Gegenteil richtig? Zeigt die „Causa Volkswagen“ möglicherweise, dass Deutschland sehr wohl ein Verbandsstrafgesetzbuch benötigt? Die Diskussion hierüber ist in vollem Gange und wird kontrovers diskutiert. Das Seminar möchte sich näher mit den Hintergründen einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen befassen. Folgende Fragen sollen im Mittelpunkt stehen: Ist sie möglich oder stehen ihrer Einführung möglicherweise strafrechtliche Grundprinzipien wie etwa der Schuldgrundsatz entgegen? Wie lässt sie sich dogmatisch denken und begründen? Wie sind die ersten Entwürfe zu beurteilen? Wie wird die Frage in ausländischen Rechtsordnungen behandelt? Ist sie überhaupt kriminalpolitisch notwendig oder gibt es Alternativen zu ihrer Einführung?

Sommersemester 2017:

Dallmeyer: Drogenstrafrecht

Das Kolloquium dient der Einführung in die Grundzüge und besonderen Probleme des Drogenstrafrechts. Im Schwerpunkt dient die Veranstaltung der Erläuterung und strafrechtswissenschaftlichen Kritik der zentralen Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG). Daneben kommen Besonderheiten im Bereich der Rechtsfolgen und in den Drogenstrafverfahren, sowie die besonderen Legitimationsprobleme der Drogenprohibition zur Sprache.

Wintersemester 2016/17:

Taschke/Dallmeyer/Ziemann: Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen

Das am Individuum ausgerichtete Strafrecht tut sich seit jeher schwer mit der Zurechnung von strafbarem Unrecht, das aus Unternehmen heraus begangen wird. Klassische Institute des Allgemeinen Teils (z. B. das der mittelbaren Täterschaft) konkurrieren hier mit Sondervorschriften (z. B. § 14 StGB) und Zurechnungsregeln, die die Rechtsprechung entwickelt hat (z. B. zur Haftung bei Gremienentscheidungen). Das Seminar dient der vertiefenden Untersuchung und kritischen Diskussion der einschlägigen juristischen Probleme.

Sommersemester 2016:

Taschke/Dallmeyer/Ziemann: Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Wirtschaftsstrafrecht - Historische Perpektiven

Programm: Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem maßgeblichen Motor der Durchsetzung und Fortbildung des Wirtschaftsstrafrechts entwickelt. Das Seminar nimmt die Frühzeit dieser Entwicklung in den Blick. Es dient der wissenschaftlichen Vertiefung und kritischen Betrachtung einiger historischer  Strafprozesse und Leitentscheidungen (unter anderem: IG-Farben, Contergan, Lederspray). Die Kenntnis dieser „Klassiker“ ist unverzichtbarer Bestandteil jeder professionellen Beschäftigung mit wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen.

Wintersemester 2015/16:

Eidam/Dallmeyer: Verständigungen, Absprachen, Deals – und eine Menge ungelöster Fragen?
Der Gesetzgeber hat mit dem Verständigungsgesetz gesetzliche Regelungen geschaffen, die den seit langem im Strafprozess praktizierten konsensualen Erledigungsformen einen rechtlichen Rahmen bieten sollen. Die Einhaltung dieses Rahmens hat das BVerfG in seinem aufsehenerregenden Urteil vom 19.03.2013 mit Nachdruck eingefordert. Viele Einzelfragen jedoch sind bis heute ungeklärt. Das Seminar dient der vertiefenden Erörterung und kritischen Betrachtung dieser offenen Fragen.

Sommersemester 2015:

Dallmeyer: Drogenstrafrecht
Das Kolloquium dient der Einführung in die Grundzüge und besonderen Probleme des Drogenstrafrechts. Im Schwerpunkt dient die Veranstaltung der Erläuterung und strafrechtswissenschaftlichen Kritik der zentralen Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG). Daneben kommen Besonderheiten im Bereich der Rechtsfolgen und in den Drogenstrafverfahren, sowie die besonderen Legitimationsprobleme der Drogenprohibition zur Sprache. 

Wintersemester 2014/15:

Dallmeyer: Der Staatsanwalt
Das Seminar soll einer vertiefenden Untersuchung der Rolle des Staatsanwalts im heutigen deutschen Strafprozess dienen. Erörtert werden insbesondere die gesetzlich bestimmten Funktionen des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung, bei Verständigungen und im Vollstreckungsverfahren sowie die praktischen Schwierigkeiten des Staatsanwalts in den Spannungsfeldern zwischen Polizei und Gericht und zwischen Erledigungs- bzw. Verfolgungsorientierung. Außerdem kommt die aktuelle kriminalpolitische Debatte um die Unabhängigkeit des Staatsanwalts zur Sprache.

Sommersemester 2014:

Fabricius/Dallmeyer: Sexualität und Verbrechen
Sex and Crime – das eine wie das andere verkauft sich, zusammen sind sie kaum zu übertreffen. Wir wollen in diesem Seminar herausfinden, wo und wie Sexualität im Strafrecht eine Rolle spielt. Manchmal deutlich und zutreffend benannt, manchmal wäre besser von Sexualisierung zu sprechen. An anderen Stellen spielt sie ihre Rolle im Verborgenen und Verschwiegenen. Die historischen Bezüge – etwa der Schritt von „Unzuchtsdelikten“ hin zu „Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ werden auch in einem kriminologischen, sozial- und politisch-psychologischen Bezugsrahmen erarbeitet. Wir schreiten den Allgemeinen Teil, einbezogen die Vorschriften über Sanktionen, den Besonderen Teil des Strafrechts und das Strafprozessrecht ab.

Wintersemester 2013/14:

Taschke/Dallmeyer/Ziemann: Steuerbetrug
Das Seminar behandelt aktuelle Herausforderungen des Steuerstrafrechts, unter anderem: Unrecht der Steuerhinterziehung; strafbefreiende Selbstanzeige; Steuerstraftat und Geldwäsche; Ankauf von Steuer-CDs durch den Staat; Strafbarkeitsrisiken des steuerlichen Beraters.

Sommersemester 2013:

Fabricius/Dallmeyer: Gier im Strafrecht
Gier kennt jeder Mensch als ein Gefühl, das je nach den Umständen unterschiedlich empfunden und bewertet werden kann. Dem Juristen kann Gier in diesem Sinne sowohl als Tatsache, als auch als gesetzliches Merkmal begegnen. Das Seminar richtet den Blick auf die einschlägigen gesetzlichen Merkmale und deren Funktion und versucht, so auch Allgemeingültiges über die Gier herauszufinden. Untersucht werden u.a. die Vorschriften über die Schuldfähigkeit, die Strafzumessung, den Mord (Habgier) sowie verschiedenartigste besondere subjektive Merkmale. Blicke in einschlägige Nachbarwissenschaften werden helfen, besser zu verstehen, was Gier ist, warum es sie gibt und wie sie funktioniert.

Fabricius/Grünberg/Dallmeyer: Gier
Eigene Erfahrungen mit Gier, auf Neues, auf Haben, auf Beherrschung und vieles andere haben wir alle: mit der eigenen oder der der anderen. Oft spielt sie in den Konflikten, die Juristen zu verhandeln, zu managen, zu schlichten oder zu entscheiden haben, eine Rolle. Der Workshop richtet sich vorrangig an die Teilnehmer des Seminars „Gier im Strafrecht“, allerdings ist eine Teilnahme am Seminar keine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Workshop und umgekehrt. Mit der „Themenzentrierten Interaktion“ und dem „Psychodrama“ vor dem Hintergrund psychoanalytischer Konzepte beziehen wir die eigenen Erfahrungen und die emotionale Dimension ein. Das soll uns das Nachdenken und die Erarbeitung von Konzepten über die verschiedenen Formen der Gier im juristischen Raum erleichtern.

Wintersemester 2012/13:

Dallmeyer: Drogenstrafrecht
Das Kolloquium dient der Einführung in die Grundzüge und besonderen Probleme des Drogenstrafrechts. Im Schwerpunkt dient die Veranstaltung der Erläuterung und strafrechtswissenschaftlichen Kritik der zentralen Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG). Daneben kommen Besonderheiten im Bereich der Rechtsfolgen und in den Drogenstrafverfahren, sowie die besonderen Legitimationsprobleme der Drogenprohibition zur Sprache.

Sommersemester 2012:

Fabricius/Dallmeyer: Wut im Strafrecht
Wut, Zorn, Ärger, Hass u. dgl. kennt jeder Mensch als Gefühle, die je nach den Umständen unterschiedlich empfunden und bewertet werden können. Dem Juristen kann Wut in diesem Sinne sowohl als Tatsache, als auch als gesetzliches Merkmal begegnen. Das Seminar richtet den Blick auf die einschlägigen gesetzlichen Merkmale und deren Funktion und versucht, so auch Allgemeingültiges über die Wut herauszufinden. Untersucht werden u.a. die Vorschriften über die Schuldfähigkeit, die Strafzumessung, die Volksverhetzung, den Mord und den minder schweren Fall des Totschlags. Blicke in einschlägige Nachbarwissenschaften (vor allem Neurowissenschaften und Psychologie/Psychoanalyse) werden helfen, besser zu verstehen, was Wut ist, warum es sie gibt und wie sie funktioniert.

Fabricius/Grünberg/Dallmeyer: Wut
Mit diesem Workshop setzen wir unsere Arbeit über "Gefühle im (Straf-)Recht" fort. Mit Hilfe der Themenzentrierten Interaktion (Ruth C. Cohn) und dem Psychodrama auf psychoanalytischer Basis reflektieren wir über eigene Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Wut. Wir fragen auch nach der Bezugnahme auf dies Gefühl im Studium des Rechts.

Wintersemester 2011/2012:

Krehl/Dallmeyer: EMRK und Strafverfahren
Die Europäische Menschenrechtskonvention enthält zahlreiche inhaltliche Maßstäbe für das Strafverfahren in Europa, die der EGMR mit seiner Rechtsprechung konkretisiert und damit auch den Strafprozess in Deutschland maßgeblich gestaltet hat. Das Seminar beschäftigt sich anhand ausgewählter Fragestellungen mit diesen Gewährleistungen aus der EMRK, ihrem Verhältnis zu verfassungsrechtlichen Garantien und nicht zuletzt auch mit der Bedeutung, Funktion und Wirkweise von Entscheidungen des EGMR.

Sommersemester 2011:

Dallmeyer/Fabricius: Angst im Strafrecht
Angst kennt jeder Mensch als ein Gefühl, das je nach den Umständen als beflügelnd oder als beeinträchtigend empfunden werden kann. Dem Juristen kann Angst sowohl in diesem Sinne als Tatsache, als auch als gesetzliches Merkmal begegnen. Das Seminar richtet den Blick auf die einschlägigen gesetzlichen Merkmale und deren Funktion und versucht so auch Allgemeingültiges über die Angst herauszufinden. Untersucht werden unter anderem die Vorschriften über die (verminderte oder aufgehobene) Schuldfähigkeit, den Notwehrexzess und die Strafzumessung. Blicke in die Nachbarwissenschaften (vor allem Neurowissenschaften und Psychoanalyse) werden helfen, besser zu verstehen, was Angst ist, warum es sie gibt und wie sie funktioniert.

Fabricius/Grünberg/Dallmeyer: Angst
Der Workshop richtet sich vorrangig an die Teilnehmer des Seminars „Angst im Strafrecht“, allerdings ist eine Teilnahme am Seminar keine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Workshop. Dieser soll dazu dienen, das eigene Erleben von Angst, diesbezügliche Erfahrungen und deren Hintergründe zu reflektieren. Mit der „Themenzentrierten Interaktion“ und dem „Psychodrama“ vor dem Hintergrund psychoanalytischer Konzepte können wir uns auf das Seminar vorbereiten, indem wir die emotionale Dimension nicht ausblenden bzw. abspalten, sondern sie ausdrücklich einbeziehen. Das soll uns das Nachdenken und die Erarbeitung von Konzepten über Angst im juristischen Raum erleichtern.

Wintersemester 2010/2011:

Dallmeyer/Krehl/Ziethen: Die Revision im Strafprozess
Das Revisionsrecht stellt im Strafverfahrensrecht zum einen ein hoch spezialisiertes Rechtsgebiet dar, das wesentlich durch die Rechtsprechung der Revisionsgerichte geprägt wird. Zum anderen vermag die Revision über den Rechtsbegriff der „Gesetzesverletzung“ (§ 337 StPO) prinzipiell das gesamte übrige Strafverfahrensrecht zu erfassen. In diesem Sinne soll das Kolloquium den Teilnehmern einen Einstieg in das Revisionsrecht vermitteln und zugleich eine Vertiefung der strafverfahrensrechtlichen Kenntnisse ermöglichen. Vorausgesetzt wird bei den Teilnehmern der vorherige Besuch der Vorlesung Strafrecht IV.

Sommersemester 2010:

Dallmeyer: Nebenstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Nebenstrafrecht hat für die Strafjustiz eine erhebliche praktische Bedeutung. In dem Kolloquium soll den Teilnehmern ein Zugang eröffnet werden zu diesem Rechtsgebiet, indem exemplarisch das Drogenstrafrecht, Ausländerstrafrecht, Steuerstrafrecht und Kapitalmarktstrafrecht erörtert werden. Außerdem soll das Kolloquium den Teilnehmern einen Einstieg ermöglichen in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Besprochen werden dabei auch die sog. „großen Wirtschaftsordnungswidrigkeiten“.

Wintersemester 2009/2010:

Dallmeyer: Nebenstrafrecht und Nebenstrafprozessrecht
Das Nebenstrafrecht verdankt seinen Namen dem Umstand, dass seine Straftatbestände nicht im StGB normiert sind. In der strafjustiziellen Praxis jedoch ist es Hauptstrafrecht insofern, als ein erheblicher Teil der Strafverfahren Vorwürfe aus diesem Bereich des Strafrechts betrifft. In dem Kolloquium soll den Teilnehmern ein Zugang eröffnet werden zu diesem Rechtsgebiet, indem exemplarisch die Teilrechtsgebiete Drogenstrafrecht, Ausländerstrafrecht, Steuerstrafrecht und Kapitalmarktstrafrecht erörtert werden. Gegenstand des Kolloquiums sind dabei neben den materiell-strafrechtlichen Besonderheiten dieser Teilrechtsgebiete auch die dort vorzufindenden strafverfahrensrechtlichen Besonderheiten.

Sommersemester 2009:

Bott/Dallmeyer/Drews/Penning: Propädeutikum Strafrecht III
Die Übungen sind inhaltlich am Stoff der Vorlesung Strafrecht III ausgerichtet und dienen der Einübung der juristischen Methodik. Anhand ausgewählter Fälle werden Kenntnisse der Falllösungstechnik zur Anfertigung von Klausuren und Hausarbeiten vertieft und relevante Fragestellungen des Allgemeinen und Besonderen Teils gemeinsam erarbeitet. 

Wintersemester 2008/2009:

Dallmeyer/Krehl/Ziethen: Die Revision im Strafprozess
Das Revisionsrecht stellt im Strafverfahrensrecht zum einen ein hoch spezialisiertes Rechtsgebiet dar, das wesentlich durch die Rechtsprechung der Revisionsgerichte geprägt wird. Zum anderen vermag die Revision über den Rechtsbegriff der „Gesetzesverletzung“ (§ 337 StPO) prinzipiell das gesamte übrige Strafverfahrensrecht zu erfassen. In diesem Sinne soll das Kolloquium den Teilnehmern einen Einstieg in das Revisionsrecht vermitteln und zugleich eine Vertiefung der strafverfahrensrechtlichen Kenntnisse ermöglichen. Vorausgesetzt wird bei den Teilnehmern der vorherige Besuch der Vorlesung Strafrecht IV. 

Sommersemester 2008:

Dallmeyer: Nebenstrafrecht
Das Nebenstrafrecht verdankt seinen Namen dem Umstand, dass seine Straftatbestände nicht im StGB normiert sind. In der strafjustiziellen Praxis jedoch ist es Hauptstrafrecht insofern, als ein erheblicher Teil der Strafverfahren Vorwürfe aus diesem Bereich des Strafrechts betrifft. In dem Kolloquium soll den Teilnehmern ein Zugang eröffnet werden zu diesem Rechtsgebiet, indem exemplarisch die drei praktisch wichtigen und theoretisch schwierigen Teilrechtsgebiete Drogenstrafrecht, Ausländerstrafrecht und Steuerstrafrecht erörtert werden. Die Inhalte des Kolloquiums sind abgestimmt mit den Inhalten der parallel stattfindenden kriminologischen Veranstaltung „Einführung in die Kriminalwissenschaften“ von Prof. Dr. Fabricius, deren Besuch neben der Teilnahme am Kolloquium wünschenswert, aber nicht notwendig ist.

Wintersemester 2007/2008:

Dallmeyer: Vertiefung Strafprozessrecht I
Das Kolloquium dient der Vertiefung der strafprozessualen Kenntnisse. Aufbauend auf dem Pflichtfachstoff der Vorlesung Strafrecht IV werden - der Chronologie des Strafverfahrens folgend - exemplarisch bestimmte Problemschwerpunkte des Strafverfahrensrechts besprochen. Die Inhalte des Kolloquiums sind abgestimmt mit den Inhalten der parallel stattfindenden Veranstaltung „Vertiefung im Strafprozessrecht II: Planspiel“ (Prof. Dr. Fabricius), deren Besuch neben der Teilnahme am Kolloquium erwünscht, aber nicht notwendig ist.

Sommersemester 2007:

Bott/Dallmeyer/Drews/Penning: Propädeutikum Strafrecht III
Die Übungen sind inhaltlich am Stoff der Vorlesung Strafrecht III ausgerichtet und dienen der Einübung der juristischen Methodik. Anhand ausgewählter Fälle werden Kenntnisse der Falllösungstechnik zur Anfertigung von Klausuren und Hausarbeiten vertieft und relevante Fragestellungen des Allgemeinen und Besonderen Teils gemeinsam erarbeitet.

Wintersemester 2006/2007:

Krehl/Dallmeyer: Ausgewählte Probleme des Wirtschaftsstrafrechts
Das Wirtschaftsstrafrecht ist in seinen Inhalten komplex und in seinem Umfang uferlos. Angesichts dessen soll das Seminar den Teilnehmern einen Zugang zu dieser Materie ermöglichen über „ausgewählte Probleme“, anhand derer exemplarisch die Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts herausgearbeitet werden. Neben Fragestellungen des Allgemeinen und des Besonderen Teils werden dabei auch strafverfahrensrechtliche und kriminologische Themen behandelt. Vorausgesetzt werden bei den Teilnehmern eingehende Kenntnisse des Strafrechts, wie es in den Veranstaltungen Strafrecht I-IV gelehrt wird.

Sommersemester 2006:

Fabricius/Dallmeyer: Der Strafverteidiger
Der Strafverteidiger ist nicht der isolierte Kämpfer für die Rechte seines Mandanten. Vielmehr agiert er in einem Spannungsfeld von zum Teil sehr widersprüchlichen Kräften: Abhängig vom Mandanten und doch Angehöriger eines freien Berufs. Vertreter der Interessen seines Mandanten gegenüber der Strafjustiz, deren Vorgehen er zugleich durch seine Mitwirkung legitimiert. Beschützer der von der Gesellschaft oft verachteten Beschuldigten und auch Teil dieser Gesellschaft. Die in diesem Feld vorzufindenden Wirkungen sollen in dem Seminar psychologisch/-analytisch, soziologisch und juristisch untersucht werden. Ein Schwerpunkt soll dabei gelegt werden auf die Einbindung des Verteidigers in die Institution Strafjustiz. Das Seminar soll in einzelnen Veranstaltungen während des Semesters sowie einer Blockveranstaltung gegen dessen Ende durchgeführt werden. 

Wintersemester 2005/2006:

Dallmeyer/Eidam/Ziemann: Strafrechtstheorie der Neuzeit – Theorien zur Erklärung und zur Einordnung von Strafrecht und Strafe
Eine Welt ohne Strafrecht und Strafe können sich viele nicht vorstellen. Neben denen, die das Strafrecht verteidigen und zum Teil als kulturelle Leistung feiern, hat es aber zu allen Zeiten Menschen gegeben, die sich um Grund und Grenzen von Strafrecht und Strafe bemüht haben. Angefangen beim Kampf gegen Folter und Todesstrafe in Zeiten der Aufklärung über die Perversionen des NS-Strafrechts bis hin zu den jüngsten Entwicklungen in der Aufrüstung des Strafrechts im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. In der ungezwungenen Veranstaltungsform eines Kolloquiums wird beabsichtigt, wichtige Texte zur Erklärung und kritischen Hinterfragung von Strafrecht und Strafe zu lesen und diese anschließend zu diskutieren. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie die vorher bekannt gegebenen Texte gelesen haben und sich in der Diskussion einbringen. Es besteht zudem die Möglichkeit, ein Referat zur Einführung in die Diskussion zu halten, für das durch spätere schriftliche Ausarbeitung ein Schein erworben werden kann.

Sommersemester 2005:

Dallmeyer/Jasch: Brauchen Opfer Strafrecht, braucht Strafrecht Opfer?
Hinweise auf die Opfer von Straftaten haben Hochkonjunktur in der Kriminalpolitik, teils wird von einer neuen „Opferorientierung des Strafrechts“ gesprochen. Und doch: Die Beziehungen des Strafrechts zu den Opfern und die Beziehungen der Opfer zum Strafrecht sind wechselseitig und vielfach gebrochen. Ausgehend von einzelnen gesetzlichen Regelungskomplexen und einschlägigen kriminologischen Fragestellungen widmet sich das Seminar den grundlegenden Wirkmechanismen, die das Spannungsfeld zwischen Opfern, Tätern, dem Recht und der Kriminalpolitik bestimmen: Lassen sich Bedürfnisse der Opfer identifizieren, auf die Strafrecht eine geeignete Antwort gibt? Bedarf Strafrecht zu seiner Legitimation und Wirksamkeit der Opfer? Die Spannweite der Themen reicht dabei von strafverfahrensrechtlichen und materiell-strafrechtlichen über empirisch-kriminologische bis hin zu kriminalpolitischen Fragestellungen.

Wintersemester 2004/2005:

Fabricius/Dallmeyer: Grundlagen und Grundfragen der Kriminalwissenschaften
Gegenstand des Seminars sind Grundbegriffe der Kriminalwissenschaften wie Kriminalität, Schuld und Strafe. Es sollen unterschiedliche wissenschaftliche Konzepte (Neurowissenschaften/ Künstliche-Intelligenz-Forschung; Psychologie/ Psychoanalyse, Soziobiologie/ Memetik, Pädagogik u.a.) auf ihre Eignung untersucht werden, zur Bestimmung des Inhalts der Grundbegriffe beizutragen. Ziel ist die Erarbeitung von Grundlagen der Kriminalwissenschaften, die die Implikationen der Evolutionstheorie berücksichtigen und sich nicht in Widerspruch setzen zu den Erkenntnissen anderer Wissenschaften.

Sommersemester 2004:

Jahn/Dallmeyer: Theorie und Praxis aktueller Entwicklungstendenzen im deutschen Strafverfahrensrecht
In dem Seminar sollen die neueren Entwicklungen der Reformdiskussion im Strafverfahrensrecht untersucht werden. Gegenstand ist nicht nur die Verfahrenstheorie, sondern auch die Praxis des Strafverfahrens, insb. aus Sicht der Strafverteidigung und der Staatsanwaltschaft. Es geht dabei vor allem um das sog. partizipatorische Ermittlungsverfahren, das in der Praxis - gleichsam durch Selbstregulierung der Verfahrensbeteiligten - schon länger im Entstehen begriffen ist, während auf Seiten des Gesetzgebers erst in jüngerer Zeit intensiver über eine hoheitliche Lösung der Fragen nachgedacht wird. Im Zentrum der Reformerwägungen im Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Reform des Ermittlungsverfahrens einerseits und im Alternativentwurf Ermittlungsverfahren (AE-EV) eines Arbeitskreises deutschsprachiger Strafrechtslehrer andererseits stehen erweiterte Mitwirkungsrechte des Beschuldigten und seines Verteidigers. Ihre Untersuchung in dem Seminar soll aber nicht Selbstzweck bleiben. Vielmehr sollen weiterführende Erkenntnisse über die grundlegenden Entwicklungstendenzen im Ermittlungsverfahren des deutschen Strafprozesses - unter Berücksichtigung europäischer Einflüsse - gewonnen werden. Berücksichtigung finden auch die Auswirkungen, die sich für die strafgerichtliche Hauptverhandlung und für das Rechtsmittelverfahren - insbesondere die Revision - ergeben können.

Wintersemester 2003/2004:

Dallmeyer/Siciliano: Gefahrenabwehr im Strafrecht
Die Wahrnehmung bzw. Konstruktion von Menschen als „gefährliche Individuen“ bestimmt schon seit längerem kriminalpolitische, wie auch rechtsphilosophische und -soziologische Diskurse. Die Mittel staatlichen Überwachens, Kontrollierens und Strafens verwenden moderne Gesellschaften ubiquitär, um das „Risiko Mensch“ beherrschbar zu machen. Vor diesem Hintergrund sollen in dem Kolloquium einige straf- und strafprozessrechtliche Institute untersucht werden, die sich von anderen dadurch unterscheiden, dass sie Gefahrenprognosen enthalten - etwa das Maßregelrecht, dort speziell die (nachträgliche) Sicherungsverwahrung und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, im Untersuchungshaftrecht der Haftgrund der Wiederholungsgefahr, die neuen Vorschriften über DNA-Analysen u.v.m. Die Gemeinsamkeiten dieser im Kern gefahrenabwehrrechtlichen Institute sollen herausgearbeitet werden, ebenso wie die Unterschiede, die zum herkömmlichen Gefahrenabwehrrecht bestehen.

Sommersemester 2003:

Fabricius/Dallmeyer: Ausgewählte Probleme der Kriminalwissenschaften
In dem Seminar sollen die Säulen des kriminalwissenschaftlichen Konzepts, das Dirk Fabricius auf evolutionstheoretischer Grundlage entwirft, im Lichte der Evolutionstheorie, evolutionären Psychologie, Soziobiologie, Memetik, Neurowissenschaften und Künstlicher Intelligenz-Forschung kritisch diskutiert werden. Die Referate dienen der Vorbereitung einer konzentrierten und informierten Diskussion der Konzepte und Theorien von Recht, Verbrechen, Ursachen des Verbrechens, Strafe, sozialen Regulationsmechanismen (insbes. Schuld). Sowohl ihre innere Stimmigkeit als auch die Frage ihrer Validität im Vergleich zu anderen Konzeptionen wie auch die ihrer empirischen Überprüfbarkeit sollen diskutiert werden.

Sommersemester 2001:

Fabricius/Jahn/Dallmeyer: Der Strafprozess im Film
Besser als jedes Lehrbuch kann ein Film über das Drama des Strafprozesses belehren. Andererseits: Gelegentlich geschieht es wohl noch, dass auch junge Juristen, so sie erstmals in ihrem Leben einer Gerichtsverhandlung beiwohnen, die Geschworenen vermissen oder sich über das Ausbleiben des Kreuzverhörs wundern. Filme und TV-Serien wie Ally McBeal, Matlock oder L.A. Law haben solche Eigenarten des US-Gerichtssystems im Bewusstsein des Publikums verankert. Auch das Fernsehen kann derlei irrige Annahmen befördern - aber auch den Wissensstand verbessern. Wenn heute viele Zuschauer über Grundkenntnisse der deutschen Rechtsordnung verfügen und das Straf- vom Sozialrecht zu unterscheiden wissen, dann verdanken sie dies nicht zuletzt szenischen Gerichtsreihen wie Ehen vor Gericht, Streit um Drei oder Wie würden Sie entscheiden? Die „Generalprävention“ setzt auf wachsende Rechtstreue der Bevölkerung, weil sie das Justizsystem als verlässlich und gerecht arbeitend erkennt - dies ist ohne mediale Vermittlung kaum möglich. Das Seminar möchte daher nicht nur den Inhalten, der Formensprache und den Stilmitteln des filmischen courtroom drama im Vergleich zur Wirklichkeit des Strafverfahrens in den USA und der BRD nachgehen, sondern auch die Auswirkungen seiner Rezeption auf das Rechtsbewusstsein und -empfinden des Betrachters klären. Es werden also nicht nur Spielfilme - natürlich auch im eigentlichen Wortsinn - betrachtet, sondern auch deren Betrachter.

Kontakt

Post:
c/o Lehrstuhl Prof. Jahn
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60629 Frankfurt am Main

E-Mail: jens.dallmeyer@gmx.de