Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2023

Kolloquium: Klimaschutzrecht I

Zeit und Ort: 14-tägig, Mittwoch, von 9-12 Uhr  in RuW 3.102
Veranstaltungen: 19.4.2023, 3.5.2023, 17.5.2023, 31.5.2023, 14.6.2023, 28.6.2023Es sind noch Themen zu vergeben
Schwerpunktbereich: SPB 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts) und SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)
Leistungsnachweis: Kurzhausarbeit (max. 10 Seiten); Impulsreferat (15 Min.) auf der Grundlage der Kurzhausarbeit sowie aktive Teilnahme an allen sechs Terminen des Kolloquiums

Programm: Das Klimaschutzrecht ist ein erst im Entstehen begriffenes Rechtsgebiet, das mit dem Pariser Klimaschutzabkommen, dem „Europäischen Klimagesetz“ aus dem Jahr 2021 und dem nach Maßgabe des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts reformierten Klimaschutzgesetz inzwischen Konturen gewinnt. Das auf zwei Semester angelegte Kolloquium soll im ersten Teil (SS 2023) die allgemeinen Grundlagen und Instrumente des Klimaschutzrechts erarbeiten, während im zweiten Teil (WS 2023/24) das Recht des Klimaschutzes in ausgewählten Sektoren (Industrie, Land-und Forstwirtschaft, Wärme-und Gebäudebereich, Verkehr, Stromsektor) behandelt wird. Die im SS 2023 behandelten zwölf Themen (je Termin zwei Themen) werden durch die Kurzhausarbeiten vorbereitet und durch ein Impulsreferat einführend vorgestellt. Abgabetermin für alle Kurzhausarbeiten ist der 6. April 2023. Bei der Vorbesprechung am 26.1.2023 werden die Themen verteilt und Hinweise zu einführender Literatur gegeben. Wer sich im Sommersemester beteiligt, ist im Wintersemester zur Teilnahme ohne Hausarbeit/Referat eingeladen.



Eine vollständige Themenliste finden Sie hier. Ansprechpartner ist Herr Matthias Gegenwart.


Blockseminar: Energierecht

Zeit und Ort: 10.–12. Juli 2023, 9–18 Uhr in RuW 3.101
Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)
Vorbesprechung: Donnerstag, den 26.1.2023 um 18 Uhr s.t. in RuW 4.101
Leistungsnachweis: Schriftliches Seminarreferat (Umfang: etwa 15–20 Seiten), mündlicher Vortrag (10–15 Minuten) und aktive Beteiligung an allen Tagen des Blockseminars.

Programm: Das System der leitungsgebundenen Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme und zukünftig vermehrt auch mit Wasserstoff befindet sich nicht erst seit dem russischen Angriff auf die Ukraine in einem Prozess des grundlegenden Wandels. Die zur Verminderung der Treibhausgasemissionen gebotene Dekarbonisierung aller Wirtschafts- und Lebensbereiche und der Ausstieg aus der Atomenergie, die Umstellung auf erneuerbare Energien (mit der Verdrängung von Kohle und Gas) und die sog. Sektorkopplung (Elektrizität, Wärmeversorgung, Verkehr, Industrie) sowie das Ziel der Diversifikation der Energieimporte markieren vor dem Hintergrund der unabdingbaren Versorgungssicherheit die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Notwendigkeit des Transformationsprozesses der Energiewende. Das Energierecht sieht sich deshalb vor große Herausforderungen gestellt. Das Seminar wird zunächst Grundsatzfragen der staatlichen Verantwortung für die Energieversorgung, für den Umwelt- und Klimaschutz sowie des Verhältnisses von „Staat und Markt“ in der Energieversorgung in den Blick nehmen. Auf dieser Grundlage werden dann ausgewählte Aspekte des Transformationsprozesses auf ihren Rahmen im geltenden Recht, dessen Änderungsbedarf und aktuelle Reformbestrebungen untersucht. 

Eine Themenliste mit Einstiegsliteratur finden Sie hier.

Ansprechpartner ist Herr Tobias Kloidt.


Kolloquium: Einführung in das öffentliche Wirtschaftsrecht/Regulierungsrecht

Zeit und Ort: Montag von 16-18 Uhr  in RuW 3.102
Veranstaltungsbeginn: 17.4.2023
Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)
Leistungsnachweis: Klausur (Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur ist die aktive Teilnahme an dem Kolloquium durch mündliche Mitarbeit). Die Klausuren wurden korrigiert. Sie können Einsicht im Sekretariat zu den normalen Öffnungszeiten nehmen.



Programm: Die Veranstaltung bietet eine systematische Einführung in das deutsche öffentliche Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsverwaltungsrecht) einschließlich des Regulierungsrechts, jeweils mit seinen unionsrechtlichen Grundlagen und Bezügen. Neben einer kurzen Einführung in traditionelle Gebiete des Wirtschaftsverwaltungsrechts (Gewerbeordnung) liegt ein Schwerpunkt auf neueren Entwicklungen des Regulierungsrechts (Eisenbahnwesen und ÖPNV, Energiewirtschaft) und der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand.

Das Programm sowie Literaturhinweise zur Veranstaltung finden Sie hier. Ansprechpartner ist Herr Tobias Kloidt.

Unirep (Öffentliches Recht)

Zeit und Ort: Donnerstag, von 8–12 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 11
Beginn: 13.4.-13.7.
Leistungsnachweis: Keiner

Programm: Vgl. dazu die Ankündigungen für das Unirep.