Bewerbung & NC

Was ist ein NC?

Das Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt ist zulassungsbeschränkt, dies bedeutet, dass es jedes Semester einen Numerus clausus (NC) gibt. Der NC ergibt sich aus der Konkurrenz der Studienbewerber um die vorhandenen Studienplätze und wird jedes Semester neu ermittelt. Je mehr Interessenten ein Fach studieren wollen und je geringer die Zahl der verfügbaren Studienplätze, umso höher liegt der NC. Um also in Frankfurt Rechtswissenschaft studieren zu können, müssen Sie mit der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abinote) bewerben. Bei dem NC gibt es aber keine im Voraus festgelegten Mindestnoten oder Mindestwartezeiten. Beide werden jedes Semester aufgrund der Bewerberzahlen neu bestimmt. Ergebnisse früherer Verfahren können hierbei lediglich eine Orientierung geben. Diese und mehr Informationen zum NC finden Sie auf den Seiten des Studien-Service-Centers (SSC). 

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaft zum 1. Fachsemester erfolgt mittels Dialogorientiertem Serviceverfahren (DoSV). Informationen hierzu finden Sie hier und auf der Seite des Studien Service Centers.

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