Aktuelle Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2023/2024

Seminar: Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit

Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit. Neue Tendenzen in der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung im Zeitalter der "Polarisierung"


Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Vesting 

Alle notwendigen Informationen, insbesondere die Seminartexte, finden Sie auf OLAT sowie Informationen zu den Terminen auf QIS. Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Merlin Eichele (merlin.eichele@gmail.com).

Die Vorbesprechung findet Dienstag, den 04. Juli 2023 um 14 Uhr im RuW 2.101 statt. 

Die Veranstaltung wird als Blockseminar am 30. und 31. Januar 2024, jeweils von 9 bis 18 Uhr in RuW 3.103 abgehalten.

In US-amerikanischen Zeitungen und Magazinen kann man inzwischen vermehrt Artikel über „Cancel Culture“ oder „America has a problem with free speech“ lesen. Darin wird wiederholt berichtet, wie stark in den USA die Furcht verbreitet sei, wegen Äußerungen zu politischen oder kulturellen Fragen gesellschaftlich sanktioniert zu werden. Dabei geht es nicht nur um Fälle von mehr oder weniger scharfer Kritik oder Zurückweisung/Beleidigung, sondern um die Auflösung von Grenzen zwischen privater und öffentlicher Kommunikation in Schulen und Universitäten, aber auch in den sozialen Medien. Festzustellen ist eine Erosion von Konventionen über die Grenzen des Sagbaren und des Unsagbaren. Diese Tendenz lässt sich auch in Deutschland beobachten und bereitet der Rechtsprechung und Dogmatik erhebliche Probleme. Das zeigen nicht zuletzt gerichtliche Auseinandersetzungen um scharf polarisierende Twitter-Tweets. Nicht selten reklamieren diese für sich einen anderen Sprachgebrauch (als den der eingeführten Sprache), und dieser Kampf um Begriffe wirft erhebliche und bislang kaum gelöste Wertungsprobleme auf.

Das Seminar will dem Spannungsfeld von Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit nachgehen. Dazu sollen zunächst die theoretischen und dogmatischen Grundlagen erarbeitet werden. Sodann sollen neuere Fälle aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der einfachen Gerichtsbarkeit die Problematik veranschaulichen und mögliche Lösungen diskutiert werden.

Kolloquium: Recht und Technik

Recht und Technik

Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Vesting 

Alle notwendigen Informationen, insbesondere die zu besprechenden Texte, finden Sie auf OLAT und Informationen zu den Terminen auf QIS. Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Merlin Eichele (merlin.eichele@gmail.com).

Die Vorbesprechung findet Dienstag, den 04. Juli 2023 um 15 Uhr in RuW 2.101 statt.

Das Kolloquium wird – nach einem in der ersten Sitzung veröffentlichten Terminplan – immer dienstags von 16 bis 18 Uhr stattfinden.

Das Selbstverständnis des modernen Rechts ist bis heute mit einem Begriff des Rechts verknüpft, der auf eine explizite Ebene von Normen sowie Entscheidungen staatlicher Gerichte referiert. Im Zentrum dieses Selbstverständnisses stehen das Gesetz und seine Anwendung. Phänomene wie die Technik oder gesellschaftliche Konventionen sind dann Fremdkörper, die nicht zur Rechtsdynamik gehören und daher auch nicht Teil der Selbstbeschreibung des Rechts sind. Das Kolloquium soll sich mit diesem Verhältnis von Recht und Technik befassen, jedoch nicht mit der Rekonstruktion oder Beschreibung der Normen, die die Technik (oder einzelne technische Objekte) in der Gesellschaft regeln. Ziel des Kolloquiums ist es vielmehr, nach Elementen eines konstitutiven Verhältnisses von Recht und Technik in der Gesellschaft zu suchen, also zu fragen, ob und wie die Technik selbst Figuren der (rechtlichen) Normativität hervorbringt.

Zu diesem Zweck gliedert sich das Kolloquium in drei Teile: Der erste Teil beschäftigt sich mit philosophischen und sozialen Aspekten des Verhältnisses von Recht, Technik und Gesellschaft. Im zweiten Teil geht es um das Verhältnis von Recht und Technik im Zeitalter der Industriegesellschaft. Und schließlich im letzten Teil um das Verhältnis von Recht in der Wissensgesellschaft.