Vorlesung mit Übung: Gesellschaftsrecht (freitags von 10-12 Uhr in Hz 8)
Arbeitsbögen Gesellschaftsrecht SS 2019
Fälle Tutorium Personengesellschaftsrecht
Die letzte Vorlesung findet am Fr., den 12.07.2019, 14:00 bis 16:00 im Hz 8 statt.
Klausur findet am 15.07.2019, 13-16 Uhr im HZ 3 statt.
Seminar: Das ARUG II
Schwerpunktbereich 2 (Unternehmen und Finanzen)
Prof. Dr. Andreas Cahn. LL.M.: cahn@ilf.uni-frankfurt.de
Prof. Dr. Jürgen Götz: juergen.goetz@fresenius.de
Das Seminar findet am Freitag, den 12. Juli 2019, ab 9:00 s.t. als Blockveranstaltung statt.
Vorbesprechung und Themenvergabe: Mittwoch, den 13. Februar, 12:30-13:15, House of Finance, Raum Tokyo (1. OG).
Die Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre (ABl. L 132 vom 20.5.2017, S. 1, 2. ARRL) ist bis zum 10. Juni 2019 in deutsches Recht umzusetzen. Ein Referentenentwurf für ein ARUG II ist im Oktober 2018 veröffentlicht worden. Ziel der Richtlinie und des Gesetzesentwurfs ist die Verbesserung der Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften sowie die Erleichterung der grenzüberschreitenden Information und Ausübung von Aktionärsrechten. Zu diesem Zweck enthält die Richtlinie eine Reihe von Regelungen zu Mitspracherechten der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand („say-on-pay“) und bei Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen („related-party-transactions“), zur besseren Identifikation und Information von Aktionären („know-your-shareholder“) sowie zur Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern.
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