Schwerpunkte in Lehre und Forschung

I) venia legendi für folgende Fächer

- Deutsches und Europäisches Privatrecht,

- Deutsches und Europäisches Zivilprozeßrecht,

- Justizrecht:

Von dem Fach Justizrecht als Gegenstand von Forschung und Lehre sind die Grundlagen der Justiz umfaßt, d.h. allgemeine Fragen und Probleme des Verfahrensrechts in allen Gerichtsbarkeiten, der Gerichtsverfassung und Justizorganisation, der „Justizkommunikation“, d.h. Justiz-Elektronifizierung, der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung sowie des Juristenausbildungs- und Juristenberufsrechts (Justizrecht i.w.S.).

 

II) Aktuelle Schwerpunkte in Forschung und Lehre

- Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht, Vertriebsrecht, Verbraucherprivatrecht, Recht des Elektronischen Geschäftsverkehrs, Mietrecht, (Immobiliar-) Sachenrecht,

Europäisches Schuld- und Verbrauchervertragsrecht

- Zivilprozeßrecht, insbesondere verfassungsrechtliche Grundlagen, Erkenntnisverfahren, "E-Prozeßrecht", Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelrecht, Kollektiver Rechtsschutz,

Europäisches Zivilprozeßrecht  und (Zivil-) Prozeßrechtsvergleichung,

Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht

- Justizrecht, Juristenberufsrecht und Verfahrensrechtsvergleichung,

Juristenausbildungsrecht, insbesondere Verbindung von Theorie und Praxis in der reformierten Juristenausbildung und dort besonders Anwaltsorientierung: Anwaltsorientierung als Querschnittsdisziplin in der juristischen Ausbildung

 

Mitgliedschaft in Vereinigungen

- Wissenschaftliche Vereinigung für Internationales Verfahrensrecht (e.V.),

- Mietgerichtstag (e.V.),

- Vereinigung der Zivilprozeßrechtslehrer,

-Vereinigung der Zivilrechtslehrer