Jurist*innen, die im Ausland ein gleichwertiges Studium der Rechtwissenschaft an einer von uns anerkannten Universität abgeschlossen haben und die Kenntnisse in den Grundzügen des deutschen Rechts erwerben wollen.
Studiendauer
zwei Semester: Das Studium kann nur zum Wintersemester, d.h. zum 1. Oktober eines Jahres, aufgenommen werden.
Studienabschluss
Magistra der Rechte/Magister der Rechte (Legum Magistra/Legum Magister, LL.M.)