Wintersemester 2022/23

Vorlesung und Übung: Verfassungsrecht II (Grundrechte)

Zeit und Ort: Montag 10 bis 12 Uhr, Mittwoch 8 bis 10 Uhr

Veranstaltungsbeginn: Montag der 17.10.2022

Leistungsnachweis: Klausur und Hausarbeit (Anfängerschein)

Programm: In Fortführung der Veranstaltung Verfassungsrecht I (Staatsorganisationsrecht) werden die allgemeinen Grundrechtslehren, die Einzelgrundrechte im Überblick und das Verfassungsprozessrecht mit der Verfassungsbeschwerde behandelt. Die Klausur am Ende des Semesters und die Ferienhausarbeit beziehen sich auf den in den Veranstaltungen Verfassungsrecht I und II behandelten Stoff. Die Veranstaltung wird begleitet von Arbeitsgemeinschaften, die insbesondere auf die Leistungsnachweise vorbereiten.

Eine Übersicht zu den Terminen ist hier abrufbar.

Die bestandenen Klausuren werden am 11.04. von 10.00 bis 12.00 in Raum 3.112 zurückgegeben, bzw. ansonsten zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Sekretariats. Auf die Remonstrationsfrist (11.05.2023, Nachschreibeklausur 12.06.2023) wird hingewiesen. Remonstrationen sind an das Zwischenprüfungsamt zu richten.

Eine Klausurbesprechung findet am 17.04.2023, 18-20 Uhr, HZ 9 statt. Bei eventuellen Remonstrationen wird erwartet, dass auf die Besprechung Bezug genommen wird.

Den Sachverhalt der Hausarbeit finden Sie hier. Eine persönliche Abgabe der Hausarbeit ist am 11.04.2023 von 10.00 bis 12.00 in Raum 3.112 möglich. Die Noten der Hausarbeit Verfassungsrecht II wurden über das qis veröffentlicht. Die Hausarbeit wird am Montag den 3.Juli um 10 Uhr in Raum 3.112, ansonsten im Sekretariat zu den allgemeinen Öffnungszeiten, zurückgegeben. Eine Besprechung findet nicht statt. Der Lösungsvorschlag wurde auf Olat veröffentlicht. Remonstrationen sind zugelassen; Frist ist der 3. August 2023. Remonstrationen sind an die Professur zu richten.

Ansprechpartner ist Herr Tobias Kloidt.



Blockseminar: Parlamentsrecht

Zeit und Ort: 6.–8.02.2023 RuW 3.101

Vorbesprechung und Themenvergabe: Donnerstag, 20.10.2022, 18 Uhr s.t., RuW 1.101

Schwerpunktbereiche: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Schriftliches Seminarreferat (Umfang: etwa 15–20 Seiten), mündlicher Vortrag (10–15 Minuten) und aktive Beteiligung an allen Tagen des Blockseminars.

Programm:  Der Parlamentarismus in Deutschland sieht sich nicht erst mit dem Einzug der AfD in den Bundestag vor Herausforderungen. Das Parlament vermittelt demokratische Legitimation, trifft die wesentlichen Ent­scheidungen und stellt Öffentlichkeit in den Angelegenheiten des Gemeinwesens her. Dabei stellen sich neben grundsätzlichen Fragen nach Minderheitenrechten und dem freien Mandat des Abgeordneten auch in be­sonderem Maße aktuelle Fragen nach Besonderheiten während der Corona-Pandemie, nach der Änderung des Wahlrechts sowie nach der inneren Ordnung des Parlaments (Hausrecht des Bundestagspräsidenten). Neben solchen spezifischen Fragestellungen sollen auch die Grundlagen des Parlamentarismus, seiner Aus­formung durch das Grundgesetz sowie die europäischen Bezüge Gegenstand dieses Seminares sein.

Eine Themenliste mit Einstiegsliteratur findet sich hier.


Kolloquium: Energierecht - Einführung und Rechtsfragen der Energiewende

Zeit und Ort: jeweils montags, 16–18 Uhr in Präsenz am Campus Westend RuW 3.101

Veranstaltungsbeginn: 17. Oktober 2021

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Klausur

Programm: In dem Kolloquium wird zunächst ein systematischer Überblick über die Grundzüge des öffentlichen Energierechts gegeben. Auf der Grundlage einer einführenden Übersicht über die energiewirtschaftlichen Akteure, ihren rechtlichen Status und ihre vertraglichen Beziehungen liegt dabei der Schwerpunkt auf der Regulierung der Netzbetreiber (Übertragungsnetze, Verteilernetze) und des Netzzugangs sowie den Regulierungsbefugnissen insbesondere der Bundesnetzagentur. In der zweiten Hälfte des Kolloquiums werden dann auf der Grundlage dieses Überblicks zentrale Problembereiche der Energiewende und der aktuellen Probleme der Versorgungssicherheit in der Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine behandelt. Dazu gehören neben der Beendigung der Kernenergienutzung das Rechtsregime zur Förderung erneuerbarer Energien, die Regelungen zur Gewährleistung des erforderlichen Netzausbaus und die rechtlichen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.


Sommersemester 2022

Verfassungsrecht I (Staatsorganisation)

Zeit und Ort: Freitags von 9–12 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 3
Beginn: 22. April 2022
Leistungsnachweis: Klausur (Anfängerschein im Öffentlichen Recht)

Programm: Die Veranstaltung führt in das Öffentliche Recht ein. Sie behandelt die Grundfragen des Verfassungsrechts mit dem Schwerpunkt auf dem Staatsorganisationsrecht und den Grundprinzipien der Verfassung (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat, Organisation und Funktion der Verfassungsorgane).

Eine Liste mit Terminen und Themen der Vorlesung und relevanter Lehrbuchliteratur wird hier bekanntgegeben.

Die Materialien werden auf OLAT zur Verfügung gestellt.


Blockseminar: Seminar zum Planungsrecht

Zeit und Ort: 11.–13. Juli 2022, 9–18 Uhr in RuW 3.101 oder online über Zoom
Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)
Vorbesprechung: Montag, den 07.02.2022 um 18 Uhr online über Zoom (der Link wird am Tag der Vorbesprechung auf der Homepage unter "Aktuelles" veröffentlicht)
Leistungsnachweis: Schriftliches Seminarreferat (Umfang: etwa 15–20 Seiten), mündlicher Vortrag (10–15 Minuten) und aktive Beteiligung an allen Tagen des Blockseminars.

Programm: Der Bedarf an zukunftsgerichteter Koordination, die das Handeln staatlicher und privater Akteure an Zielen orientiert oder auf das Erreichen von Zielen verpflichtet, steigt. Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Klimaschutzes und des Umweltschutzes allgemein wie auch die Diskussion um die Ausgestaltung der Energie- und Verkehrswende zeigen das. Für das öffentliche Recht folgen daraus Herausforderungen, das geltende Planungsrecht fortzuentwickeln und sich der Grundlagen des Planungsrechts zu vergewissern. Vor diesem Hintergrund greift das Seminar aktuelle Probleme und politische Initiativen auf, die von der Luftreinhalteplanung nach § 47 BImSchG und dem Klimaschutzprogramm nach § 9 KlimaSchG über die planerische Instrumentierung der Energiewende (Netzplanung, Systementwicklungsplanung) und der Verkehrswende (Bundesverkehrswegeplanung, Bundesmobilitätsplan) bis hin zur Flughafenplanung oder den Nahverkehrsplänen (ÖPNV) reichen. Zugleich wird das Seminar, auch mit Bezug auf die klassischen Planungsinstrumente der Bauleitplanung und der Planfeststellung für große Infrastrukturvorhaben, die theoretischen und dogmatischen Grundlagen des Planungsrechts in den Blick nehmen.

Kolloquium: Analyse öffentlich-rechtlicher Entscheidungen

Zeit und Ort: 14-tägig, donnerstags jeweils am 21.04., 05.05., 19.05., 02.06., 23.6., 30.06. von 14-18 Uhr  in RuW 3.101
Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)
Vorbesprechung: Montag, den 04.04.2022 um 18 Uhr s.t. online über Zoom (der Link wird am Tag der Vorbesprechung auf der Homepage unter "Aktuelles" veröffentlicht)
Leistungsnachweis: Mündliche Präsentation (mündliche Prüfung) und regelmäßige, aktive Beteiligung an den Diskussionen während der gesamten Veranstaltung

Programm: Die Veranstaltung hat zum Ziel, die kritische und selbständige Analyse von verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen zu vermitteln. Gegenstand der Analyse sollen sowohl „historische“ höchstrichterliche Grundsatzurteile als auch aktuelle (nicht notwendig höchstrichterliche) Entscheidungen sein, die entweder Recht fortbilden oder bereits bestehende Grundsätze der Rechtsprechung verfestigen. Inhaltlich werden sich die besprochenen Entscheidungen überwiegend auf den für die erste Prüfung relevanten Stoff beziehen, insoweit aber das gesamte Öffentliche Recht umfassen. Nach einer allgemeinen Einführung in die kritische Analyse von Entscheidungen sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktiv an der Veranstaltung teilnehmen, indem sie der Gruppe jeweils selbst eine ausgewählte Entscheidung vorstellen. Die zu besprechende Entscheidung wird jeweils eine Woche vorher mitgeteilt.


Sommersemester 2022

Verfassungsrecht I (Staatsorganisation)

Zeit und Ort: Freitags von 9–12 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 3
Beginn: 22. April 2022
Leistungsnachweis: Klausur (Anfängerschein im Öffentlichen Recht)

Programm: Die Veranstaltung führt in das Öffentliche Recht ein. Sie behandelt die Grundfragen des Verfassungsrechts mit dem Schwerpunkt auf dem Staatsorganisationsrecht und den Grundprinzipien der Verfassung (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat, Organisation und Funktion der Verfassungsorgane).

Eine Liste mit Terminen und Themen der Vorlesung und relevanter Lehrbuchliteratur wird hier bekanntgegeben.

Die Materialien werden auf OLAT zur Verfügung gestellt.


Blockseminar: Seminar zum Planungsrecht

Zeit und Ort: 11.–13. Juli 2022, 9–18 Uhr in RuW 3.101 oder online über Zoom
Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)
Vorbesprechung: Montag, den 07.02.2022 um 18 Uhr online über Zoom (der Link wird am Tag der Vorbesprechung auf der Homepage unter "Aktuelles" veröffentlicht)
Leistungsnachweis: Schriftliches Seminarreferat (Umfang: etwa 15–20 Seiten), mündlicher Vortrag (10–15 Minuten) und aktive Beteiligung an allen Tagen des Blockseminars.

Programm: Der Bedarf an zukunftsgerichteter Koordination, die das Handeln staatlicher und privater Akteure an Zielen orientiert oder auf das Erreichen von Zielen verpflichtet, steigt. Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Klimaschutzes und des Umweltschutzes allgemein wie auch die Diskussion um die Ausgestaltung der Energie- und Verkehrswende zeigen das. Für das öffentliche Recht folgen daraus Herausforderungen, das geltende Planungsrecht fortzuentwickeln und sich der Grundlagen des Planungsrechts zu vergewissern. Vor diesem Hintergrund greift das Seminar aktuelle Probleme und politische Initiativen auf, die von der Luftreinhalteplanung nach § 47 BImSchG und dem Klimaschutzprogramm nach § 9 KlimaSchG über die planerische Instrumentierung der Energiewende (Netzplanung, Systementwicklungsplanung) und der Verkehrswende (Bundesverkehrswegeplanung, Bundesmobilitätsplan) bis hin zur Flughafenplanung oder den Nahverkehrsplänen (ÖPNV) reichen. Zugleich wird das Seminar, auch mit Bezug auf die klassischen Planungsinstrumente der Bauleitplanung und der Planfeststellung für große Infrastrukturvorhaben, die theoretischen und dogmatischen Grundlagen des Planungsrechts in den Blick nehmen.

Kolloquium: Analyse öffentlich-rechtlicher Entscheidungen

Zeit und Ort: 14-tägig, donnerstags jeweils am 21.04., 05.05., 19.05., 02.06., 23.6., 30.06. von 14-18 Uhr  in RuW 3.101
Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)
Vorbesprechung: Montag, den 04.04.2022 um 18 Uhr s.t. online über Zoom (der Link wird am Tag der Vorbesprechung auf der Homepage unter "Aktuelles" veröffentlicht)
Leistungsnachweis: Mündliche Präsentation (mündliche Prüfung) und regelmäßige, aktive Beteiligung an den Diskussionen während der gesamten Veranstaltung

Programm: Die Veranstaltung hat zum Ziel, die kritische und selbständige Analyse von verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen zu vermitteln. Gegenstand der Analyse sollen sowohl „historische“ höchstrichterliche Grundsatzurteile als auch aktuelle (nicht notwendig höchstrichterliche) Entscheidungen sein, die entweder Recht fortbilden oder bereits bestehende Grundsätze der Rechtsprechung verfestigen. Inhaltlich werden sich die besprochenen Entscheidungen überwiegend auf den für die erste Prüfung relevanten Stoff beziehen, insoweit aber das gesamte Öffentliche Recht umfassen. Nach einer allgemeinen Einführung in die kritische Analyse von Entscheidungen sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktiv an der Veranstaltung teilnehmen, indem sie der Gruppe jeweils selbst eine ausgewählte Entscheidung vorstellen. Die zu besprechende Entscheidung wird jeweils eine Woche vorher mitgeteilt.


Wintersemester 2021/22

Grundrechte (Verfassungsrecht II)

Zeit und Ort: jeweils montags, 10:00–12:00 Uhr c. t. online über Zoom und mittwochs, 8:30–10:00 Uhr ausschließlich in Präsenz im Hörsaalzentrum HZ 3

Veranstaltungsbeginn: 18. Oktober 2021

Leistungsnachweis: Klausur und Hausarbeit (Anfängerschein)

Programm: In Fortführung der Veranstaltung Verfassungsrecht I (Staatsorganisationsrecht) werden die allgemeinen Grundrechtslehren, die Einzelgrundrechte im Überblick und das Verfassungsprozessrecht mit der Verfassungsbeschwerde behandelt. Die Klausur am Ende des Semesters und die Ferienhausarbeit beziehen sich auf den in den Veranstaltungen Verfassungsrecht I und II behandelten Stoff. Die Veranstaltung wird begleitet von Arbeitsgemeinschaften, die insbesondere auf die Leistungsnachweise vorbereiten.

Blockseminar: Gemeinwohlsicherung durch öffentliches Wirtschaftsrecht

Zeit und Ort: 14.–16.02.2022 online über Zoom

Vorbesprechung und Themenvergabe: Donnerstag, 21.10.2021, 18 Uhr s.t., online

Schwerpunktbereiche: SPB 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts) und SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Schriftliches Seminarreferat (Umfang: etwa 15–20 Seiten), mündlicher Vortrag (10–15 Minuten) und aktive Beteiligung an allen Tagen des Blockseminars.

Programm: Die Anforderungen an eine gemeinwohlorientierte staatliche Steuerung der Wirtschaft steigen. Ob es um eine klimaverträglichere Energieversorgung, die Schließung von weißen Flecken im Mobilfunknetz, die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum oder die flächendeckende Gewährleistung umweltgerechter Mobilität für alle geht, es zeigt sich deutlich, dass private unternehmerische Initiative nach den Gesetzen des Marktes allein nicht in der Lage ist, den Herausforderungen gerecht zu werden. Weil auf der anderen Seite auch der Staat nicht über das erforderliche Wissen und die Ressourcen verfügt, rücken die Instrumente und Verfahren einer gemeinwohlorientierten staatlichen Steuerung in den Vordergrund, die das öffentliche Wirtschafts- und Regulierungsrecht zu systematisieren und konzeptionell u.a. mit der Idee der Gewährleistungsverantwortung zu erfassen sucht. Das Seminar will dieses Problemfeld anhand ausgewählter aktueller Fragestellungen ausleuchten und dabei zugleich übergreifende Grundsatzfragen wie die Rolle öffentlicher Unternehmen oder das Verhältnis des öffentlichen Regulierungsrechts zum Wettbewerbsrecht in den Blick nehmen.

Kolloquium: Planungsrecht

Zeit und Ort: jeweils mittwochs, 16–18 Uhr in Präsenz am Campus Westend RuW 1.101

Veranstaltungsbeginn: 20. Oktober 2021

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Klausur

Programm: Die Veranstaltung bietet eine Vertiefung des im Pflichtfachstudium (Verwaltungsrecht II) behandelten Baurechts mit einem Schwerpunkt auf dem Recht der Bauleitplanung. In diesem Zusammenhang gibt das Kolloquium auch einen systematischen Überblick über das Planungsrecht, soweit es über das Bauplanungsrecht hinausreicht. Ein erster Schwerpunkt liegt dementsprechend auf der Vertiefung, aktuellen Problemen und neueren Entwicklungen im Recht der Bauleitplanung. Darüber hinaus werden die Bezüge zur höherstufigen gesamträumlichen Planung (Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung) behandelt. Schließlich werden die Grundzüge des Fachplanungsrechts vorgestellt und an exemplarischen Referenzgebieten etwa der Verkehrswege- und der Energienetzplanung veranschaulicht. Dabei bietet das Fachplanungsrecht zugleich Gelegenheit, Elemente des allgemeinen Verwaltungsrechts zu wiederholen und zu vertiefen. Für das Sommersemester 2022 ist geplant, die Inhalte des Kolloquiums in einem Seminar zu vertiefen.

Sommersemester 2021

Verwaltungsrecht II

Zeit und Ort: Montags von 12-14 Uhr und Donnerstags von 10-12 Uhr jeweils online über Zoom im Livestream (Links auf OLAT).
Beginn: 12. April 2021
Leistungsnachweis: Klausur und Hausarbeit (Fortgeschrittenenschein)

Programm: Vertiefung des Allgemeinen Verwaltungsrechts und Verwaltungsprozessrechts in den Bezügen zum materiellen Recht. Im Mittelpunkt stehen daher das Recht der öffentlichen Bauleitplanung und Baugenehmigung (Baurecht), die Grundzüge des Kommunalrechts (kommunale Organisation und kommunales Satzungsrecht) und das Staatshaftungsrecht.

Blockseminar: Föderalismus - Grundlagen und aktuelle Fragestellungen

Zeit und Ort: 12.-14. Juli 2021, 9-18 Uhr
Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung) und SPB 3 (Grundlagen des Rechts)
Leistungsnachweis: Schriftliches Seminarreferat (Umfang: etwa 15–20 Seiten), mündlicher Vortrag (10–15 Minuten) und aktive Beteiligung an allen Tagen des Blockseminars.

Programm: Im Zuge der aktuellen COVID-19-Pandemie wurde vielfach Kritik an der föderalen Struktur Deutschlands laut, die zu einem „Flickenteppich“ an Regelungen führe und ein „Hindernis“ bei der Bekämpfung des Infektionsgeschehens darstelle. Diese Kritik am deutschen Föderalismus ist nicht neu und wurde vor allem immer wieder im Zusammenhang mit dem Bildungsföderalismus laut, der zusehends unter Veränderungsdruck gerät (z. B. im Zusammenhang mit dem sog. DigitalPakt Schule). Dies führt zu der Frage, ob föderale Strukturen und die damit einhergehenden regionalen Unterschiede noch zeitgemäß sind, wenn angesichts von Europäisierung und Globalisierung nicht einmal mehr nationale Lösungen ausreichend erscheinen. Vor diesem Hintergrund nimmt das Seminar die Bundesrepublik Deutschland als Bundesstaat in den Blick und untersucht die legitimierenden Gründe für das föderale System sowie dessen prägenden verfassungsrechtlichen Strukturelemente. Dabei werden aktuelle tatsächliche Entwicklungen (z. B. Infektionsschutz und Digitalisierung) zum Anlass genommen, die Grundlagen, die Problematik und auch den möglichen Reformbedarf föderaler Elemente in Deutschland zu analysieren.

Kolloquium: Einführung in das öffentliche Wirtschaftsrecht/Regulierungsrecht

Zeit und Ort: jeweils montags 16–18 Uhr online über Zoom im Livestream
Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)
Veranstaltungsbeginn: 12.4.2021-28.6.2021

Programm: Die Veranstaltung bietet eine systematische Einführung in das deutsche öffentliche Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsverwaltungsrecht) einschließlich des Regulierungsrechts, jeweils mit seinen unionsrechtlichen Grundlagen und Bezügen. Neben einer kurzen Einführung in traditionelle Gebiete des Wirtschaftsverwaltungsrechts (Gewerbeordnung) liegt ein Schwerpunkt auf neueren Entwicklungen des Regulierungsrechts (Eisenbahnwesen und ÖPNV, Energiewirtschaft) und der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand.

Wintersemester 2020/2021

Im Wintersemester 2020/21 hatte Prof. Hermes ein Forschungssemester und bot daher keine Lehrveranstaltung an.

Sommersemester 2020

Unirep (Öffentliches Recht)

Zeit und Ort: Donnerstag, 8-12 Uhr

Verfassungsrecht (Grundrechte und Staatsorganisationsrecht)

Blockseminar: Rechtsfragen der Verkehrswende

Zeit und Ort: 06.-08.Juli 2020, 9-18 Uhr, RuW 2.102

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Schriftliches Seminarreferat (Umfang: etwa 15–20 Seiten), mündlicher Vortrag (10–15 Minuten) und aktive Beteiligung an allen Tagen des Blockseminars.

Programm: Um die internationalen und nationalen Klimaziele zu erreichen, wird es in nächster Zukunft unumgänglich sein, die Rahmenbedingungen für den gesamten öffentlichen wie auch privaten (Güter- und Personen‑)Verkehr radikal zu verändern. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bemühungen, den Verkehrsaufwand soweit wie möglich zu reduzieren, den gesamten Verkehr auf klimaverträgliche Energieträger umzustellen und zu diesem Zweck verschiedene Formen des Individual- und des öffentlichen Personen(nah-)verkehrs „intelligent“ zu vernetzen.

Das Seminar untersucht vor diesem Hintergrund ausgewählte aktuelle Fragestellungen, die unter dem Leitbegriff „Verkehrswende“ zusammengefasst Reformansätze bei der Regulierung des Verkehrs und der Verkehrsinfrastruktur betreffen. Das Spektrum der Probleme reicht von Fragen des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge über die Zulassung von neuen Sharing-Angeboten im Bereich der Personenbeförderung (Uber u. a.) sowie Möglichkeiten intelligenter Verkehrssteuerung bis hin zu Konzepten autofreier Innenstädte und den Problemen einer PKW-Maut. Die Themen werden unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts, des (Regulierungs-)Verwaltungsrechts, des Umweltrechts, des Planungsrechts und des öffentlichen Wirtschaftsrechts mit ihren jeweiligen Bezügen zum Europarecht analysiert. Den gemeinsamen Orientierungspunkt des Seminars bilden dabei Fragen nach der (Fort-)Entwicklung einer staatlichen Gewährleistungsverantwortung für nachhaltige und klimagerechte Mobilität.

Kolloquium: Öffentliches Wirtschaftsrecht

Zeit und Ort: jeweils montags 16–18 Uhr in RuW 3.101

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Veranstaltungsbeginn: 20.04.2020

Leistungsnachweis: Mündliche Prüfung (Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die aktive Teilnahme an dem Kolloquium durch mündliche Mitarbeit). 

Programm: Die Veranstaltung bietet eine systematische Einführung in das deutsche öffentliche Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsverwaltungsrecht) einschließlich des Regulierungsrechts, jeweils mit seinen unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen und Bezügen. Neben einer kurzen Einführung in traditionelle Gebiete des Wirtschaftsverwaltungsrechts (Gewerbeordnung, Gaststättenrecht) liegt ein Schwerpunkt auf neueren Entwicklungen des Regulierungsrechts (Eisenbahnwesen, Energiewirtschaft) und der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand.

Wintersemester 2019/2020

Vorlesung und Übung: Verfassungsrecht II

Zeit und Ort: montags, 10–12 Uhr und mittwochs, 8:30 –10:00 Uhr im Hörsaalzentrum HZ3

Beginn: 14. Oktober 2019, 10 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 3

Programm: In Fortführung der Veranstaltung Verfassungsrecht I (Staatsorganisationsrecht) werden die allgemeinen Grundrechtslehren, die Einzelgrundrechte im Überblick und das Verfassungsprozessrecht mit der Verfassungsbeschwerde behandelt. Die Klausur am Ende des Semesters und die Ferienhausarbeit beziehen sich auf den in den Veranstaltungen Verfassungsrecht I und II behandelten Stoff. Die Veranstaltung wird begleitet von Arbeitsgemeinschaften, die insbesondere auf die Leistungsnachweise vorbereiten.

Seminar: Schulrecht – Grundlagen und aktuelle Fragestellungen

Blockveranstaltung: 13.–15.02.2020, an der Goethe-Universität (Campus Westend) oder an einem externen Veranstaltungsort

Schwerpunktbereich: SPB 3 (Grundlagen des Rechts), SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung) und SPB 5 (Arbeit, Soziales, Lebenslagen)

Leistungsnachweis: Schriftliches Seminarreferat (Umfang: etwa 15–20 Seiten), mündlicher Vortrag (10–15 Minuten) und aktive Beteiligung an allen Tagen des Blockseminars.

Programm: Das Seminar nimmt die historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Schulrechts in den Blick, erörtert vor diesem Hintergrund Grundsatzfragen nach Funktion, Status und rechtlicher Ordnung der Schule im demokratischen Gemeinwesen und untersucht ausgewählte aktuelle Fragestellungen.

Grundlegend für das Schulwesen ist die gesetzliche Regelung der Schulpflicht, die im 19. Jahrhundert eingeführt wurde, um eine umfassende Bildung der Bevölkerung zu gewährleisten. An Aktualität hat sie nicht eingebüßt. Besonders ihr Verhältnis zum elterlichen Erziehungsrecht (z. B Home-Schooling), zur Religionsfreiheit (z. B. Schwimmunterricht im Burkini) und zur Versammlungs- und Meinungsfreiheit (z. B. „Fridays-for-Future“) steht im Zentrum aktueller Diskussionen. Die gesellschaftliche Bedeutung der Bildung aller Bevölkerungsgruppen manifestiert sich dabei in dem „Recht auf Bildung“ als Menschenrecht. Zugang zu Bildung, Chancengleichheit und das Recht auf Schulbesuch sind Voraussetzung für die Wahrnehmung eigener Rechte. Eng damit verbunden ist der Integrationsgedanke des Schulwesens, dem auch Privatschulen Rechnung tragen müssen (z. B. verfassungsrechtliches Sonderungsverbot). Der schulische Pluralismus betrifft dabei nicht nur den sozialen Hintergrund, die Verschiedenartigkeit der Überzeugungen und Lebensweisen, sondern bezieht durch Inklusion auch Menschen mit Behinderung ein. Die konkrete Ausgestaltung des Schulwesens ist Aufgabe des Staates und im föderalen System bei den Ländern angesiedelt. In jüngster Zeit gerät die Stellung des Schulrechts im Föderalismus jedoch zusehends unter Veränderungsdruck (z. B. im Zusammenhang mit dem DigitalPakt Schule).

Kolloquium: Bau- und Planungsrecht

Zeit und Ort: wöchentlich montags, 16-18 Uhr im Seminarhaus - SH 0.104

Veranstaltungsbeginn: 14. Oktober 2019, 16 Uhr im Seminarhaus - SH 0.104

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Klausur

Programm: Die Veranstaltung bietet eine Vertiefung des im Pflichtfachstudium (Verwaltungsrecht II) behandelten Baurechts mit einem Schwerpunkt auf dem Recht der Bauleitplanung. In diesem Zusammenhang gibt das Kolloquium auch einen systematischen Überblick über das Planungsrecht, soweit es über das Bauplanungsrecht hinausreicht. Ein erster Schwerpunkt liegt dementsprechend auf der Vertiefung, aktuellen Problemen und neueren Entwicklungen im Recht der Bauleitplanung. Darüber hinaus werden die Bezüge zur höherstufigen gesamträumlichen Planung (Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung) behandelt. Schließlich werden die Grundzüge des Fachplanungsrechts vorgestellt und an exemplarischen Referenzgebieten etwa der Verkehrswege- und der Energienetzplanung veranschaulicht. Dabei bietet das Fachplanungsrecht zugleich Gelegenheit, Elemente des allgemeinen Verwaltungsrechts zu wiederholen und zu vertiefen.

Sommersemester 2019

Vorlesung: Verfassungsrecht I (Staatsorganisationsrecht)

Zeit und Ort: Montag, 13-16 Uhr im Hörsaalzentrum (HZ3)

Beginn: 15. April 2019, 13 Uhr im Hörsaalzentrum (HZ3)

Leistungsnachweis: Klausur am Montag, den 15. Juli 2019 von 9 bis 12 Uhr s.t. in HZ 1 + 3 (Anfängerschein im Öffentlichen Recht)

Programm: Die Veranstaltung führt in das Öffentliche Recht ein. Sie behandelt die Grundfragen des Verfassungsrechts mit dem Schwerpunkt auf dem Staatsorganisationsrecht und den Grundprinzipien der Verfassung (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat, Organisation und Funktion der Verfassungsorgane) sowie Grundbegriffe des Europarechts.

Blockseminar: Privatisierte Normsetzung

Zeit und Ort: 28.-29.06.2019, 9.00-18.00 Uhr, RuW 3.103 (Fr.) und 3.101 (Sa.)

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung) und SPB 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts)

Vorbesprechung: 31.01.2019; 18 Uhr, Raum RuW 3.103

Leistungsnachweis: Schriftliches Seminarreferat, mündlicher Vortrag und aktive Teilnahme an allen drei Tagen des Blockseminars

Programm: Das Seminar beschäftigt sich mit privaten Regelwerken und Standards wie sie auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene seit langem bekannt sind. Das Spektrum der Normungsorganisationen reicht vom Deutschen Institut für Normung (DIN) oder dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) über das Comité Européen de Normalisation (CEN) bis hin zur International Organization for Standardization (ISO). Materien wie das Umweltrecht, das Recht der Produktsicherheit und das Technische Sicherheitsrecht wie auch zahlreiche weitere Sektoren des öffentlichen Wirtschaftsrechts kommen kaum ohne einen Rückgriff auf solche „anerkannte Regeln der Technik“, auf „Grenzwerte“ oder „Standards“ aus. Die Vielfalt der Erscheinungsformen solcher „privat“ (oder extern) produzierten Normen soll das Seminar an ausgewählten Beispielen aufgreifen. Die Arbeits- und Funktionsweise ausgewählter Normsetzungsorganisationen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, ihre Organisationsstruktur und Verfahrensweisen sollen dabei analysiert werden. Sodann wird es auch um die Modalitäten der Anerkennung oder Berücksichtigung extern produzierter Normen bei hoheitlicher Rechtsetzung (Verweisung, Inkorporation) und bei behördlichen Einzelfallentscheidungen sowie um ihre jeweilige rechtsdogmatische Verortung gehen. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die grundlegenden Fragen, die insbesondere die Legitimation der auf externen Normen beruhenden hoheitlichen Entscheidungen betreffen: Welche Fragen darf die Gesetzgebung auf nicht-staatliche Normungsorganisationen auslagern? Welche Organisations- und Verfahrensregeln (Transparenz) müssen dann für diese Organisationen gelten? Müssen „private“ Normen für jedermann zugänglich sein und wer „bezahlt“ die privaten Normsetzer, wenn ihre Produkte für jedermann (unentgeltlich) zugänglich sind? Müssen die externen Normen von Dritten (insbesondere von den sie anwendenden Behörden) überprüfbar oder nachvollziehbar sein? Wo sind diese Normen zwischen „objektivem“ Expertenwissen und politischer Wertungsentscheidung einzuordnen? Ist „private“ Normsetzung angesichts begrenzten (staatlichen) Wissens in Zeiten steigender Komplexität und Dynamik des gesellschaftlichen und technischen Wandels unverzichtbar?

Kolloquium: Energierecht - Einführung und Rechtsfragen der Energiewende

Zeit und Ort: jeweils mittwochs, 10-12 Uhr in RuW 3.102

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Veranstaltungsbeginn: 17. April 2019

Leistungsnachweis: Klausur und aktive Teilnahme am Kolloquium

Programm: In dem Kolloquium wird zunächst ein systematischer Überblick über die Grundzüge des öffentlichen Energierechts gegeben. Auf der Grundlage einer einführenden Übersicht über die energiewirtschaftlichen Akteure, ihren rechtlichen Status und ihre vertraglichen Beziehungen liegt dabei der Schwerpunkt auf der Regulierung der Netzbetreiber (Übertragungsnetze, Verteilernetze) und des Netzzugangs sowie den Regulierungsbefugnissen insbesondere der Bundesnetzagentur. In der zweiten Hälfte des Kolloquiums werden dann auf der Grundlage dieses Überblicks zentrale Problembereiche der Energiewende behandelt. Dazu gehören neben der Beendigung der Kernenergienutzung das Rechtsregime zur Förderung erneuerbarer Energien, die Regelungen zur Gewährleistung des erforderlichen Netzausbaus und die rechtlichen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Wintersemester 2018/2019

Vorlesung und Übung: Verwaltungsrecht II

Zeit und Ort: Montags, 12–14 Uhr und mittwochs, 10–12 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 3

Schwerpunktbereich: 15. Oktober 2017, 12 Uhr im Hörsaalzentrum HZ3

Programm: Vertiefung des Allgemeinen Verwaltungsrechts und Verwaltungsprozessrechts in den Bezügen zum materiellen Recht. Im Mittelpunkt stand daher insbesondere das Staatshaftungsrecht, das Recht der öffentlichen Bauleitplanung und Baugenehmigung (Baurecht) und Grundzüge des Kommunalrechts (kommunale Organisation und kommunales Satzungsrecht).

Seminar: Inhalt und Schranken des Eigentums

Vorbesprechung: Die Vorbesprechung fand am 24.10.2018 um 14 Uhr c.t. in RuW 3.101 statt.

Blockveranstaltung: 11.–13.02.2019 in Speyer

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung), SPB 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts) und SPB 3 (Grundlagen des Rechts)

Leistungsnachweis: schriftliches Seminarreferat, mündlicher Vortrag und aktive Teilnahme an allen drei Tagen des Blockseminars

Programm: Das Seminar untersuchte die Eigentumsgarantie aus der Perspektive ihrer theoretischen Grundlagen, ihrer grundrechtlichen Gewährleistung auf europäischer und nationaler (Verfassungs-)Ebene sowie mit Blick auf ihre verwaltungsrechtliche Umsetzung in ausgewählten Problembereichen. Aus historischer Perspektive wurden unterschiedliche Eigentumstheorien in den Blick genommen, die prägenden Einfluss auf die Ausgestaltung des Eigentums in konkreten Rechtsordnungen gewonnen haben. Auf verfassungsrechtlicher Ebene stand die Grundfrage im Mittelpunkt, wie die Eigentumsgarantie ihre normative (begrenzende) Wirkung insbesondere gegenüber dem Gesetzgeber entfalten kann, wenn ihm doch verfassungsrechtlich explizit die Aufgabe zugewiesen ist, nicht nur die Schranken sondern auch den Inhalt des Eigentums zu bestimmen. Neben der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes wurden die dadurch aufgeworfen Fragen auch an die Eigentumsgewährleistungen auf europäischer Ebene gerichtet und die Rechtsprechung sowohl des EGMR als auch des EuGH berücksichtigt. Im Zentrum stand dabei das Spannungsverhältnis zwischen Privatnützigkeit und Gemeinwohlbindung, das mit Blick auf konkrete Problembereiche insbesondere des Verwaltungsrechts (Umweltrecht, Staatshaftungsrecht, Bau- und Energierecht) genauer untersucht wurde.

Kolloquium: Planungsrecht

Zeit und Ort: jeweils montags 16-18 Uhr in RuW 3.102

Veranstaltungsbeginn: 15. Oktober 2018

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Klausur am Montag, den 18.2.2019 von 13-16 Uhr in RuW 3.102

Programm: Die Veranstaltung bot eine systematische Einführung in das Planungsrecht. Neben den Grundzügen des Rechts der höherstufigen gesamträumlichen Planung (Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung) lag ein Schwerpunkt auf dem Recht der Bauleitplanung mit seinen neueren Entwicklungen. Insoweit knüpfte das Kolloquium an die Veranstaltung „Verwaltungsrecht II“ an und vertiefte den bauplanungsrechtlichen Teil des Pflichtstoffs. Den zweiten Schwerpunkt bildete das Fachplanungsrecht. Hier wurden exemplarisch bestimmte Referenzgebiete etwa der Verkehrswege- und der Energienetzplanung mit den Instrumenten der Bedarfsplanung und insbesondere der Planfeststellung behandelt. In diesem Teil des Kolloquiums wurden am Beispiel des Planfeststellungsbeschlusses zugleich Elemente des allgemeinen Verwaltungsrechts wiederholt und vertieft.

Sommersemester 2018

Blockseminar: Aktuelle Probleme des Infrastrukturrechts

Zeit und Ort: Freitag, den 15.06.2018, RuW 3.103 und Samstag, den 16.06.2018, RuW 3.102, jeweils von 9-18 Uhr

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Die Vorbesprechung fand am 30.01.2018 von 12-13 Uhr in Raum RuW 1.301 statt.

Leistungsnachweis: Schriftliches Seminarreferat, mündlicher Vortrag und aktive Teilnahme an allen drei Tagen des Blockseminars

Programm: In dem Seminar werden aktuelle Probleme aus den Bereichen der Verkehrsinfrastruktur, der leitungsgebundenen Energieversorgung und anderer Infrastrukturen behandelt. Das Spektrum reicht von der Neuordnung (Privatisierung?) der Bundesfernstraßen (Art. 90 GG n.F.) und der Planung neuer Übertragungsleitungen im Zuge der Energiewende über den geplanten Kohleausstieg bis hin zu Fragen des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Diese und andere Probleme werden unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts, des (Regulierungs-)Verwaltungsrechts und des öffentlichen Wirtschaftsrechts mit seinen Bezügen zum Europarecht sowie des Planungsrechts analysiert. Die Suche nach gemeinsamen Strukturen und Entwicklungslinien bilden vor dem Hintergrund von Privatisierungskonzepten und Fragen nach Grund und Reichweite einer staatlichen Gewährleistungsverantwortung den gemeinsamen themenübergreifenden Orientierungspunkt des Seminars.

Blockseminar: Baurechtliche Fallanalysen (gemeinsam mit Frau Dr. J. Limberger und Herrn Dr. M. Baumbach, Rechtsamt der Stadt Frankfurt/M.)

Zeit und Ort: 02.-03.07.2018, 10 - 18:30 Uhr in RuW 3.101

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Die Vorbesprechung fand am 22.01.2018 von 18-20 Uhr in Raum RuW 3.101 statt.

Leistungsnachweis: Schriftliches Seminarreferat, mündlicher Vortrag und aktive Teilnahme an allen Tagen des Seminars sowie Beteiligung an der Diskussion während der gesamten Veranstaltung

Programm: Das Seminar vertieft und erweitert das Studium des Baurechts mit seinen Bezügen zum Kommunal- und Planungsrecht, zum Verfassungs- und Europarecht und zum Allgemeinen Verwaltungsrecht. Ausgangspunkt sind jeweils Probleme und Fallgestaltungen aus der Praxis insbesondere der Stadt Frankfurt, die durch die beiden Lehrbeauftragten Dr. Limberger und Dr. Baumbach (Fachbereich Planen und Bauen im Rechtsamt des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main) eingebracht werden. Die Aufgabe besteht bei den einzelnen Themen zunächst darin, komplexe Sachverhalte aus der Praxis zum Beispiel anhand von Aktenauszügen oder Planentwürfen aufzubereiten. Sodann liegt die Herausforderung darin, sie in ihren rechtlichen Kontext einzuordnen, diesen vertieft zu untersuchen und Lösungsalternativen und -vorschläge zu entwickeln. Auf diese Weise besteht zugleich Gelegenheit, die Funktionsbedingungen des öffentlichen Rechts im Allgemeinen und des Baurechts im Besonderen aus der Perspektive der Verwaltung kennen und verstehen zu lernen. Im Unterschied zu Aufgabenstellungen im Grundstudium soll also nicht „ex post“ die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns aus gerichtlicher Perspektive begutachtet, sondern es sollen „ex ante“ recht- und zweckmäßige Lösungen aus der Perspektive einer großstädtischen Baurechtsverwaltung auf der Grundlage wissenschaftlicher Vertiefung der Rechtsfragen erörtert werden. Der in der Veranstaltung behandelte Stoff setzt den Kenntnisstand voraus, der sich nach dem Studium der Fächer Verfassungsrecht I und II sowie Verwaltungsrecht I und II ergibt.

Unirep (Öffentliches Recht) – zusammen mit Prof. Wallrabenstein

Hermes: Staatsorganisationsrecht

Wallrabenstein: Grundrechte

Wintersemester 2017/2018

Verfassungsrecht II (Grundrechte)

Zeit und Ort: Montags, 12–14 Uhr und mittwochs, 10–12 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 3

Beginn: 16. Oktober 2017, 12 Uhr im Hörsaalzentrum HZ

Programm: In Fortführung der Veranstaltung Verfassungsrecht I (Staatsorganisationsrecht) werden die allgemeinen Grundrechtslehren, die Einzelgrundrechte im Überblick und das Verfassungsprozessrecht mit der Verfassungsbeschwerde behandelt. Die Klausur am Ende des Semesters und die Ferienhausarbeit beziehen sich auf den in den Veranstaltungen Verfassungsrecht I und II behandelten Stoff. Die Veranstaltung wird begleitet von Arbeitsgemeinschaften, die insbesondere auf die Leistungsnachweise vorbereiten.

Blockseminar: Die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft als Grundlage des Öffentlichen Rechts

Blockveranstaltung: 05.–07.02.2018, Reiseort: Jugendherberge auf der Festung Ehrenbreitstein, Koblenz

Beginn: Montag, der 05. Februar 2018

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung), SPB 3 (Grundlagen des Rechts)

Eine Vorbesprechung fand am 04.07.2017 um 12 Uhr c.t. in RuW 3.103 statt.

Leistungsnachweis: schriftliches Seminarreferat, mündlicher Vortrag und aktive Teilnahme an allen drei Tagen des Blockseminars

Programm: Der Staat als zentraler Bezugspunkt des öffentlichen Rechts prägt nach wie vor die Lehre und die Rechtspraxis des Verwaltungs-, Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts. Gleichzeitig herrscht mehr Unsicherheit denn je darüber, wo angesichts vielfältiger Misch- und Kooperationsformen zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen und Funktionen die Unterscheidungslinien verlaufen. Das Seminar fragt deshalb nach den theoretischen Fundamenten der Unterscheidung von Staat und Gesellschaft und bezieht die vor allem sozialwissenschaftliche Kritik an dieser Unterscheidung ein. An ausgewählten Einzelfragen soll die Tragfähigkeit der Unterscheidung und der rechtspraktische Umgang mit den vielfältigen Abgrenzungsproblemen untersucht werden.

Sommersemester 2017

Vorlesung und Übung: Verfassungsrecht I (Staatsorganisationsrecht)

Zeit und Ort: Dienstag, 09:00-12:00 Uhr im Hörsaalzentrum HZ 3

Leistungsnachweis: Klausur (Anfängerschein im Öffentlichen Recht)

Programm: Die Veranstaltung führt in das Öffentliche Recht ein. Sie behandelt Grundfragen des Verfassungsrechts mit dem Schwerpunkt auf dem Staatsorganisationsrecht und den Grundprinzipien der Verfassung (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Organisation und Funktion der Verfassungsorgane).

Kolloquium: Baurecht zwischen Theorie und Praxis

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Beginn: 24.04.2017, 18 Uhr in RuW 1.303

Die Vorbesprechung fand am 30.01.2017 statt.

Leistungsnachweis: Kurzhausarbeit (ca. 10 Seiten) und mündliche Präsentation der Hausarbeitsergebnisse sowie Beteiligung an der Diskussion während der gesamten Veranstaltung.

Programm: Das Kolloquium vertieft und erweitert das Studium des Baurechts mit seinen Bezügen zum Kommunal- und Planungsrecht, zum Verfassungs- und Europarecht und zum Allgemeinen Verwaltungsrecht. Ausgangspunkt sind jeweils Probleme und Fallgestaltungen aus der Praxis insbesondere der Stadt Frankfurt, die durch die beiden Lehrbeauftragten Dr. Limberger und Dr. Baumbach (Fachbereich Planen und Bauen im Rechtsamt des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main) eingebracht werden. Die Aufgabe besteht bei den einzelnen Themen zunächst darin, komplexe Sachverhalte aus der Praxis zum Beispiel anhand von Aktenauszügen oder Planentwürfen aufzubereiten. Sodann liegt die Herausforderung darin, sie in ihren rechtlichen Kontext einzuordnen, Lösungsalternativen und –vorschläge zu entwickeln und auf diese Weise zugleich die Funktionsbedingungen des öffentlichen Rechts im Allgemeinen und des Baurechts im Besonderen aus der Perspektive der Verwaltung kennen und verstehen zu lernen. Im Unterschied zu den bekannten Aufgabenstellungen im Grundstudium soll also nicht „ex post“ die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns aus gerichtlicher Perspektive begutachtet, sondern es sollen „ex ante“ recht- und zweckmäßige Lösungen aus der Perspektive einer großstädtischen Baurechtsverwaltung erörtert werden. Der in der Veranstaltung behandelte Stoff setzt den Kenntnisstand voraus, der sich nach dem Studium der Fächer Verfassungsrecht I und II sowie Verwaltungsrecht I und II ergibt.

Kolloquium: Analyse verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Entscheidungen

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Beginn: 20.04.2017, 12 Uhr in RuW 3.102

Zeit und Ort: Donnerstag, 12-14 Uhr in RuW 3.102

Eine Vorbesprechung fand am 31.01.2017 statt.

Leistungsnachweis: Mündliche Präsentation (mündliche Prüfung) und regelmäßige, aktive Beteiligung an den Diskussionen während der gesamten Veranstaltung.

Programm: Die Veranstaltung hat zum Ziel, die kritische und selbständige Analyse von verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen zu vermitteln. Gegenstand der Analyse sollen sowohl „historische“ höchstrichterliche Grundsatzurteile als auch aktuelle (nicht notwendig höchstrichterliche) Entscheidungen sein, die entweder Recht fortbilden oder bereits bestehende Grundsätze der Rechtsprechung verfestigen. Inhaltlich werden sich die besprochenen Entscheidungen überwiegend auf den für die erste Prüfung relevanten Stoff beziehen, insoweit aber das gesamte Öffentliche Recht umfassen. Nach einer allgemeinen Einführung in die kritische Analyse von Entscheidungen sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktiv an der Veranstaltung teilnehmen, indem sie der Gruppe jeweils selbst eine ausgewählte Entscheidung vorstellen. Die zu besprechende Entscheidung wird jeweils eine Woche vorher mitgeteilt.

Blockseminar: Der moderne Staat zwischen Transparenz und Geheimschutz

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Zeit und Ort: 23./24./25. Juni 2017, Ort: Westerwald Jugendherberge, Montabaur

Die Vorbesprechung fand am 30.01.2017 statt.

Leistungsnachweis: schriftliches Seminarreferat, mündlicher Vortrag und aktive Teilnahme an allen drei Tagen des Blockseminars (Achtung: Freitag bis Sonntag !)

Programm: Darf die Bundesregierung Auskünfte über Waffenexportgenehmigungen, über die Geschäftspolitik eines öffentlichen Unternehmens des Bundes (Deutsche Bahn AG) oder über den Stand der Verhandlungen völkerrechtlicher Verträge (CETA, TTIP) verweigern? Während einerseits Transparenz als rechtsstaatliches und demokratisches Gebot in der jüngeren Vergangenheit nicht zuletzt in Gesetzen wie dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz ihren Niederschlag gefunden hat, scheint andererseits die rechtliche Anerkennung von „Staatsgeheimnissen“ ungebrochen.

Unter welchen Bedingungen kann der moderne Staat bestimmte Bereiche dem öffentlichen Zugang verschließen, welche Fragen mit Verweis auf die geheime Art der Information verweigern? Diesen Fragen will das Seminar aus der Perspektive des Unions-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts nachgehen. Dabei kann sich das Problem der Geheimhaltung aus zwei Blickwinkeln stellen. Einerseits aus Sicht des „einfachen Bürgers“, der sich mit der Verwaltung als „Wächter“ bestimmter Informationen konfrontiert sieht, andererseits aber aus Sicht des Parlaments, das seine Kontrollaufgaben gegenüber der Regierung effektiv wahrnehmen soll. Diese grundsätzliche Fragestellung wird im Seminar vor dem Hintergrund aktueller Probleme diskutiert, von denen Stichworte wie „NSU-Untersuchungsausschuss“, „NSA-Affäre – Selektorenlisten und Sonderermittler“, „Whistleblowing“, „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse öffentlicher Unternehmen“, „Öffentlich-Private-Partnerschaften und Geheimhaltung“ einen ersten Eindruck vermitteln.

Wintersemester 2016/2017

Seminar: Auf das Ergebnis kommt es an. Zum Verhältnis von Verfahrens- und materiellem (öffentlichen) Recht

Blockveranstaltung: 06.-08.02.2017, jeweils 9.00 – 18.00 Uhr in RuW 2.102

Beginn: Montag, der 06. Februar 2017, 9.00 Uhr in RuW 2.102

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Seminararbeit, mündlicher Vortrag, mündliche Beteiligung

Programm: Wovon macht unsere Rechtsordnung die Gewähr der Richtigkeit staatlicher Entscheidungen eher abhängig, vom korrekten Verfahren oder vom Bemühen um das richtige Ergebnis? Dieser Frage will das Seminar mit Blick auf ausgewählte Fragestellungen des öffentlichen Rechts nachgehen. In den Blick genommen werden sowohl Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen als auch die Gesetzgebung. Während einerseits eine Tradition feststellbar ist, insbesondere das Verwaltungsverfahren zu marginalisieren (z.B. durch die Relativierung von Verfahrensfehlerfolgen), setzt sich auf der anderen Seite die Erkenntnis durch, dass die Richtigkeit von Entscheidungen eher über die Gestaltung der Verfahren gewährleistet werden kann, in denen diese Entscheidungen vorbereitet werden. Deutliche Differenzen zeigen sich dabei zwischen dem Unionsrecht, das eher auf eine Steuerung durch Verfahren zielt, und dem deutschen Recht, das traditionell auf die gerichtliche Kontrolle des Ergebnisses setzt. Das Spektrum der Probleme, die auf diese Weise ins Blickfeld geraten, reicht von der Verfahrensfehlerfolgenregelung des § 46 VwVfG über das unionsrechtliche Konzept der Umweltverträglichkeitsprüfung bis hin zu den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verfahren der Gesetzgebung stellt.

Unirep

Sommersemester 2016

Im Sommersemester 2016 hatte Prof. Hermes ein Forschungssemester und bot daher keine Lehrveranstaltung an.

Wintersemester 2015/2016

Vorlesung und Übung: Verwaltungsrecht II

Vorlesung: Di 10 - 12 Uhr (HZ 8), Do 12 - 14 Uhr (HZ 11) - 4 SWS

Leistungsnachweis: Klausur und Hausarbeit (Fortgeschrittenenschein)

Programm: Vertiefung des Allgemeinen Verwaltungsrechts und Verwaltungsprozessrechts in den Bezügen zum materiellen Recht. Im Mittelpunkt stehen daher insbesondere das Staatshaftungsrecht, das Recht der öffentlichen Bauleitplanung und Baugenehmigung (Baurecht) und Grundzüge des Kommunalrechts (kommunale Organisation und kommunales Satzungsrecht).

Kolloquium: Einführung in das öffentliche Wirtschaftsrecht/Regulierungsrecht

Kolloquium: Di 16 - 18 Uhr (RuW 2.101)

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Klausur

Programm: Die Veranstaltung bietet eine systematische Einführung in das deutsche öffentliche Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsverwaltungsrecht) einschließlich des Regulierungsrechts, jeweils mit seinen unionsrechtlichen Grundlagen und Bezügen. Neben einer kurzen Einführung in traditionelle Gebiete des Wirtschaftsverwaltungsrechts (Gewerbeordnung, Gaststättenrecht) liegt ein Schwerpunkt auf neueren Entwicklungen des Regulierungsrechts (Eisenbahnwesen, Energiewirtschaft) und der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand.

Sommersemester 2015

Seminar: Die Staatshaftung zwischen öffentlichem Recht und zivilrichterlicher Tradition

Blockveranstaltung: 13./14./15. Juli 2015 (jeweils ganztägig) in RuW 3.102

Beginn: Montag, der 13. Juli 2015, 10 Uhr in RuW 3.102

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Seminarreferat, mündlicher Vortrag, mündliche Beteiligung

Programm: Das Seminar behandelt Grundfragen des Staatshaftungsrechts aus der Perspektive möglicher Konflikte zwischen Grundstrukturen des öffentlichen Rechts einerseits und spezifisch zivilrechtlichen Grundsätzen andererseits. Da das Staatshaftungsrecht in großem Umfang durch die ordentliche Gerichtsbarkeit praktiziert und fortentwickelt wird, sind solche Konflikte institutionell angelegt. Dies lässt sich etwa am Beispiel des sog. „Vorrangs des Primärrechtsschutzes“ zeigen, den die ordentlichen Gerichte mit Hilfe eines haftungsbegrenzenden Mitverschuldens umsetzen. Mit seinem strukturierenden Ansatz leistet das Seminar zugleich einen Beitrag zum besseren Verständnis und zur Vertiefung der im Pflichtfachstudium erworbenen Kenntnisse des Staatshaftungsrechts.

Unirep

Wintersemester 2014/2015

Seminar: Aktuelle Probleme des Energierechts

Blockveranstaltung: 9. und 10. Februar 2015 (ganztägig)

Beginn: 9.2.2015, 10 Uhr

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Seminarreferat

Programm: Behandelt werden aktuelle Probleme des Energierechts auf nationaler und europäischer Ebene (Planungsrecht für Leitungen, EEG-Umlage, Regulierung des Netzzugangs, Versorgungssicherheit nach Ausstieg aus der Kernenergienutzung, Sonderprobleme des AKW Biblis u.a.), die sich in Deutschland insbesondere als Konsequenzen aus der Energiewende 2011 ergeben haben.

Unirep

Sommersemester 2014

Kolloquium: Aktuelle Probleme des Planungsrechts

Termin:Di 14 – 16 Uhr (14tägig) in RuW 3.102

Beginn: 22.4.2014 (weitere Termine: 6.5., 20.5., 3.6., 17.6., 1.7.)

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Hausarbeit, mündlicher Vortrag

Programm: In der Veranstaltung werden aktuelle Probleme aus den Bereichen des Bauplanungs- und des Fachplanungsrechts (Flughäfen, Energieleitungen, Straßen, Schienen) behandelt. In jeder Sitzung wird anhand eines konkreten „Falles“ ein Überblick über den jeweiligen planungsrechtlichen Zusammenhang des Problems gegeben. Vorbereitet wird die jeweilige Sitzung durch eine schriftliche Hausarbeit (ca. 10 bis 15 Seiten). Auf der Grundlage dieser Hausarbeit führen die jeweiligen Studierenden mit einem Kurzreferat (ca. 15 min.) in das Thema ein.

Seminar: Das Demokratieprinzip: Theoretische Konzepte und aktuelle Problemlagen

Blockveranstaltung: 8. und 9. Juli 2014 in RuW 4.101

Beginn: 8. Juli 2014 um 9.00 Uhr

Schwerpunktbereiche: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung), SPB 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts) und SPB 3 (Grundlagen des Rechts)

Leistungsnachweis: Schriftliches Seminarreferat (Umfang 20 Seiten), 10-minütiger Kurzvortrag (Präsentation), mündliche Beteiligung an der Diskussion

Programm: Das Seminar knüpft an die Diskussionen über ein „Demokratiedefizit“ auf europäischer Ebene oder bei staatlichen Planungsentscheidungen („Stuttgart 21“) an und bemüht sich zunächst um eine Klärung der theoretischen Grundpositionen, ohne deren Hilfe auch der verfassungsrechtliche Gehalt des Demokratieprinzips nicht näher bestimmt werden kann. Auf dieser Grundlage werden dann ausgewählte aktuelle Problembereiche (u.a. parlamentarische Beteiligung an Regierungsentscheidungen zum „Rettungsschirm“, Partizipation bei Planungsentscheidungen, unabhängige Regulierungsbehörden als Form der „Expertendemokratie“) mit dem Ziel diskutiert, Demokratiekonzepte zu hinterfragen und ihre Leistungsfähigkeit zu überprüfen.

Unirep-Klausurenkurs

Wintersemester 2013/2014

Kolloguium: Öffentliches Wirtschaftsrecht / Regulierungsrecht

Termin: Montag 14-16 Uhr (Beginn 14.10.2013) in RuW 3.102

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Klausur

Programm: Die Veranstaltung bietet eine systematische Einführung in das deutsche öffentliche Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsverwaltungsrecht) einschließlich des Regulierungsrechts, jeweils mit seinen unionsrechtlichen Grundlagen und Bezügen. Neben den traditionellen Gebieten des Wirtschaftsverwaltungsrechts (Gewerbeordnung, Gaststättenrecht) liegt ein Schwerpunkt auf neueren Entwicklungen des Regulierungsrechts (Eisenbahnwesen, Energiewirtschaft) und der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand. Literaturempfehlung: J. Ruthig/S. Storr, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2011.

Seminar: Die Regulierung des öffentlichen Personenverkehrs

Blockveranstaltung am 6. u. 7. Februar 2014 ganztägig (Beginn 6.2.14, 9 Uhr c.t.) in RuW 3.101

Schwerpunktbereich: SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Leistungsnachweis: Seminarreferat

Programm: Nach der Liberalisierung des Fernbusverkehrs steigt die Zahl der Fernbuslinien, so dass der Frankfurter Busbahnhof bald an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Auf der Schiene hat die Deutsche Bahn AG dagegen bislang Konkurrenz nur auf den Strecken Hamburg-Berlin und Leipzig-Berlin-Rostock bekommen. Im ÖPNV sind die Weichen nach einer jüngeren Entscheidung des Bundesgerichtshofs für mehr Wettbewerb durch Ausschreibung von Verkehrsleistungen gestellt. Diese und weitere aktuellen Entwicklungen des öffentlichen Personenverkehrs (u.a. Inkrafttreten des neuen Personenbeförderungsgesetzes Anfang 2013) sind Anlass, sowohl Grundsatzfragen der staatlichen Verantwortung für ein funktionsfähiges öffentliches Personenbeförderungssystem wie auch aktuelle Rechtsfragen ihre konkreten rechtlichen Umsetzung im Verkehrsgewerbe-, Regulierungs- und Vergaberecht zu diskutieren. Literaturempfehlung: bei der Vorbesprechung.

Sommersemester 2013

Unirep: Verfassungsrecht/Grundrechte

Seminar: Aktuelle Grundrechtsfragen

Termin: Blockveranstaltung
(8., 9. und 10.7.2013, jeweils ganztägig)
Schwerpunktbereichszuordnung:
SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)
Programm:
Das Seminar behandelt aktuelle Fragen des Grundrechtsschutzes. Bezugspunkt ist dabei in erster Linie die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. zum Telekommunikationsgeheimnis), punktuell werden aber auch die Rechtsprechung der Fachgerichte und neuere wissenschaftliche Beiträge einbezogen. Die übergreifende Fragestellung zielt auf Veränderungen der allgemeinen Grundrechtsfunktionen und Grundrechtsdogmatik.
Leistungsnachweis:
Seminarreferat+Vortrag+mündliche Beteiligung
Literaturempfehlung:
bei der Vorbesprechung.
Raum:
RuW 3.102

Kolloquium: Planungsrecht

Termin: Montag 14-16 Uhr
Veranstaltungsbeginn:
15.4.2013
Schwerpunktbereichszuordnung:
SPB 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)
Programm:
Die Veranstaltung bietet eine systematische Einführung in das Planungsrecht. Neben den Grundzügen des Rechts der höherstufigen gesamträumlichen Planung (Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung) liegt ein Schwerpunkt auf dem Recht der Bauleitplanung mit seinen neueren Entwicklungen. Den zweiten Schwerpunkt bildet das Fachplanungsrecht. Hier werden exemplarisch die Bereiche der Verkehrswege- und der Energienetzplanung mit den Instrumenten der Bedarfsplanung und insbesondere der Planfeststellung behandelt.
Leistungsnachweis:
Klausur am 22. Juli 2013, 14-17 Uhr (RuW 1.301).
Raum:
RuW 3.102

Wintersemester 2012/2013

Kolloquium: Aktuelle Fragen der Energiewende

Schwerpunktbereich: Verfassung, Verwaltung, Regulierung (SPB 4)

Leistungsnachweis: Hausarbeit und mündliche Präsentation

Programm: Die Veranstaltung behandelt die aktuellen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang der im Sommer 2011 eingeleiteten sog. Energiewende stellen. Neben dem Ausstieg aus der wirtschaftlichen Nutzung der Atomenergie geht es u.a. um die Instrumente zur Förderung der erneuerbaren Energien, um die Förderung des erforderlichen Netzausbaus, um die Gewährleistung der Versorgungssicherheit nach Abschaltung von Kernkraftwerken sowie – allgemeiner – um die Eignung des auf Wettbewerb ausgerichteten Energiewirtschaftsrecht für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen.

Vorlesung Öffentliches Wirtschaftsrecht/Regulierungsrecht

Schwerpunktbereich: Verfassung, Verwaltung, Regulierung (SPB 4)

Leistungsnachweis: Klausur

Programm: Die Veranstaltung bietet eine systematische Einführung in das deutsche öffentliche Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsverwaltungsrecht) einschließlich des Regulierungsrechts, jeweils mit seinen unionsrechtlichen Grundlagen und Bezügen. Der Schwerpunkt liegt auf Rechtsfragen der Telekommunikation, der Verkehrswirtschaft, des Postwesens, der Energiewirtschaft (Regulierung) und der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand.

Seminar: Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großprojekten

Schwerpunktbereich: Verfassung, Verwaltung, Regulierung (SPB 4) und Internationalisierung und Europäisierung des Rechts (SPB 1)

Leistungsnachweis: Seminarreferat / durchgehende Anwensenheit und mündliche Beteiligung bei der Blockveranstaltung

Programm: Das Seminar knüpft an die aktuelle Diskussion um „Stuttgart 21“ an und behandelt die verfassungsrechtlichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Beteiligung der Betroffenen/der Öffentlichkeit bei der Planung von Großprojekten (Bahnhöfe, Flughäfen, Energieleitungen, Straßenbauvorhaben etc.). Aktuelle Entwicklungen wie die Reform des Verwaltungsverfahrensgesetzes („vorgezogenen Bürgerbeteiligung“), oder die Anwendungsprobleme des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sollen ebenso Berücksichtigung finden wie (verfassungsrechtliche) Grundsatzfragen der Funktion von Bürgerbeteiligung in Verwaltungs- und Planungsverfahren.

Unirep: Verwaltungsrecht

Sommersemester 2012

Im Sommersemester 2012 hatte Prof. Hermes ein Forschungssemester und hat daher keine Veranstaltungen angeboten.

Wintersemester 2011/2012

Unirep: Verwaltungsrecht

Vorlesung und Übung: Verwaltungsrecht I

Di 12-14 und Mi 10-12 (Vb. 18.10.) HZ 1

Leistungsnachweis: Klausur (Fortgeschrittenenschein)

Programm: Einführung in das Recht der öffentlichen Verwaltung (erster Teil der zwei Semester umfassenden Veranstaltung zum Verwaltungsrecht): Systematische Einführung in das Allgemeine Verwaltungsrecht (Aufgaben, Organisation, Handlungsformen, Verfahren der Verwaltung) und das Verwaltungsprozessrecht sowie in die Grundzüge des Polizei- und Ordnungsrechts entsprechend den Pflichtfächern der staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 7 JAG). Die Veranstaltung „Verwaltungsrecht I“ wird ergänzt durch das „Propädeutikum Verwaltungsrecht I“, das den Stoff fallbezogen vertieft. Literaturempfehlung: Zu Beginn der Vorlesung. Unverzichtbar ist bereits bei Vorlesungsbeginn eine Gesetzessammlung zum öffentlichen Recht (z.B. Nomos Texte „Öffentliches Recht“ oder „Staats- und Verwaltungsrecht“, C.F. Müller Verlag).

Seminar: Föderalismus im Verfassungsrechtsvergleich (D - EU - USA)

Blockveranstaltung, Termin: 30.1.2012, RuW 3.101

Schwerpunktbereiche: Verfassung, Verwaltung, Regulierung (SPB 4), Internationalisierung und Europäisierung des Rechts (SPB 1

Leistungsnachweis: Referat und Vortrag

Programm: Das Seminar will verfassungsrechtliche und verfassungstheoretische Fragen föderaler Ordnungen aus vergleichender Perspektive analysieren. Dabei sollen sowohl einzelne Aspekte der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung (Sezessionsrecht, Homogenität vs. Verfassungsautonomie der Gliedstaaten, Verteilung judikativer, legislativer und exekutiver Kompetenzen, Finanzverfassung) als auch verfassungstheoretische Grundfragen föderaler Struktur (Legitimationsgründe föderaler Ordnung) behandelt werden. Der Schwerpunkt liegt auf einem Vergleich zwischen Deutschland, der Union und den USA. Bei entsprechendem Interesse können auch weitere föderal gegliederte Staaten (Schweiz, Österreich, Spanien) behandelt werden.