Das Konzept im Einzelnen

Detailinformationen zum Kursablauf

Ziele

Ziele

Zielsetzung/Zielgruppe

Mit dem Unirep will Sie der Fachbereich Rechtswissenschaft bei der Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung effektiv unterstützen. Mehr Studierende als bisher sollen ohne Inanspruchnahme kommerzieller Angebote gut gerüstet in das Examen gehen können.Berechtigt zur Teilnahme am Unirep ist nur, wer an der Goethe-Universität mit dem Studienziel der Ersten Prüfung für das Fach Rechtswissenschaft immatrikuliert ist.

Programm

Das Unirep ist flächendeckend und als durchgehender Jahreskurs angelegt. Es werden in konzentrierter Form alle Pflichtfächer behandelt, einschließlich der Grundlagen des Rechts und der verfahrensrechtlichen Bezüge (§ 7 JAG). Das Unirep bietet Ihnen beides: Wir vermitteln Ihnen sowohl das notwendige Fakten- und Detailwissen (das übrigens weniger umfangreich ist als die meisten Examenskandidat*innen befürchten) als auch die Fähigkeit, das erlernte Grundwissen zu vernetzen und auf unbekannte Fallkonstellationen zu übertragen.

Didaktik

Wir bereiten Sie auf alle Teile der Staatsprüfung gründlich vor. Der Stoff wird grundsätzlich fallbezogen wiederholt und systematisch vertieft. Die Falllösungstechnik steht im Vordergrund. Die Dozent*innen geben in der Woche vorher die Fälle für die nächste Woche zur Vorbereitung aus. Der Sachverhalt enthält Lesehinweise zur Vorbereitung. Zeitnah werden im Anschluss an die Besprechung Lösungshinweise mit Nachbereitungs- bzw. Vertiefungshinweisen im Netz zur Verfügung gestellt. Diese Lesehinweise sind umfassend und für die Examensvorbereitung ausreichend. Daneben bieten Klausurenkurs und Probeexamen Ihnen die Möglichkeit, die erforderliche Erfahrung im Klausurenschreiben zu sammeln.

 Dozent*innen

Im Semester werden die Kurse von Universitätsprofessor*innen, in der vorlesungsfreien Zeit von anderen erfahrenen Lehrkräften abgehalten. Die meisten Dozent*innen sind Mitglieder des Justizprüfungsamtes, einige von ihnen auch Vorsitzende der Prüfungskommissionen. Die Prüfungserfahrungen aus der Klausurenkorrektur sowie den mündlichen Prüfungen können auf diese Weise in das Unirep einfließen.

Vorkenntnisse

Die Kurse dienen der Vorbereitung auf das Examen. Es wird daher erwartet, dass Sie den Stoff der ersten fünf Semester mindestens einmal in den Grundzügen durchgearbeitet haben.

Inhalte

Inhalte

(nach Fächern und Semestern)

Jahresplan Zivilrecht

Zivilrecht I
Dienstag 8.30 s.t. – 12 Uhr

Vorlesungszeit (WiSe)

Vorlesungsfreie Zeit (WiSe)

Vorlesungszeit (SoSe)

Vorlesungsfreie Zeit (SoSe)

 BGB AT

 

BGB Schuldrecht AT 1 - Leistungsstörungsrecht

 BGB Schuldrecht AT 2

 

 

 

BGB Schuldrecht BT 1 - Gesetzliche Schuldverhältnisse


Sachenrecht

BGB Schuldrecht BT 2 - Vertragsrecht

Zivilrecht II - Nebengebiete
Mittwoch 8.30 s.t. – 10 Uhr

Familien- und Erbrecht

 

 

Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht

 

Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Arbeitsrecht

 


 

Jahresplan Strafrecht

Strafrecht
Mittwoch 10 c.t. – 12 Uhr

Vorlesungszeit (WiSe)

Vorlesungsfreie Zeit (WiSe)

 Vorlesungszeit (SoSe)

Vorlesungsfreie Zeit (SoSe)

BT-1
Körperverletzungs- und Tötungsdelikte

AT-1
Verbrechensaufbau, Kausalität, objektive und subjektive Zurechnung, Rechtswidrigkeit und Schuld

AT-2
Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt vom Versuch, Konkurrenzen

BT-2
Aussetzung, Sachbeschädigung, Brandstiftungsdelikte, Aussagedelikte, Straßenverkehrsdelikte (auch: Unfallflucht und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte), Beleidigung, Delikte gegen den persönlichen Geheimnisbereich

 

AT-3
Unterlassungs-/ Fahrlässigkeitsdelikte



BT-3

Diebstahl, Raub, Anschlussdelikte, Betrug, Computerdelikte, Freiheitsdelikte, Erpressung

 

BT-4
Untreue, Urkundsdelikte, Fälschungsdelikte, Amtsdelikte, Umweltdelikte


Strafprozessrecht

 


 

Jahresplan Öffentliches Recht

Öffentliches Recht
Donnerstag 8.30 s.t. – 12 Uhr

Vorlesungszeit (WiSe)

Vorlesungsfreie Zeit (WiSe)

Vorlesungszeit (SoSe)

Vorlesungsfreie Zeit (SoSe)

Verwaltungsrecht AT


Polizei- und Ordnungsrecht

Europarecht

Staatshaftungsrecht und Art. 14 GG

 Staatsorganisationsrecht

 

Grundrechte

Baurecht

 

Kommunalrecht


Stundenplan

Stundenplan

(nach Wochenstunden)

Zeiten

Das Unirep findet dienstags bis donnerstags von 8.30 s.t. bis 12.00 Uhr (mit einer Pause von ca. 15 min.) statt. Daneben verbleibt den Studierenden ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Kurse sowie für den Besuch von Lehrveranstaltungen im Schwerpunktbereich, für private Arbeitsgemeinschaften und die Teilnahme am Klausurenkurs.

 Veranstaltungsorte

Während der Vorlesungszeit finden alle Unirep-Lehrveranstaltungen in Hz 11 statt, sofern nicht anders angekündigt.


Mo Di Mi Do Fr

Selbststudium

8.30-12.00

ZivilR I

8.30-10.00

ZivilR II
(Nebengebiete)

10.15-12.00

StrafR

8.30-12.00

ÖffR


Selbststudium

16.15 - 17.45

Besprechung
Klausurenkurs

ab 12.00

Selbststudium

ab 12.00

Selbststudium

13.00 - 18.00

Klausurenkurs


Klausuren

Klausuren

Die Benotung der staatlichen Pflichtfachprüfung ergibt sich zu zwei Dritteln aus der Bewertung der Aufsichtsarbeiten und zu einem Drittel aus der Bewertung der in der mündlichen Prüfung erbrachten Leistungen. Die Klausuren bilden somit das zentrale Prüfungselement der staatlichen Pflichtfachprüfung. Konsequentes Klausurentraining ist daher unerlässlicher Bestandteil einer erfolgreichen Examensvorbereitung.

Ergänzend zum Unirep werden deshalb sowohl während der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit Klausurenkurse angeboten. Während der Vorlesungszeit werden die Klausuren von Universitätsprofessor*innen, in der vorlesungsfreien Zeit von erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen gestellt und besprochen. Durch die regelmäßige Teilnahme an den Klausuren und Klausurbesprechungen können Sie sich an die Anforderungen der staatlichen Pflichtfachprüfung gewöhnen, effektives Zeitmanagement einüben und Ihren jeweiligen Leistungsstand laufend kontrollieren.

Die Klausuren werden freitags von 13 Uhr bis 18 Uhr s.t. geschrieben. Die Rückgabe der korrigierten Klausuren findet digital über Olat statt. Die Besprechung findet regelmäßig am zweiten Dienstag nach der jeweiligen Klausur von 16 Uhr bis 18 Uhr c.t. statt. Die genauen Termin- und Raumpläne finden Sie auf OLAT oder auf dieser Homepage unter "Aktuelles und Termine" (rechte Spalte).

Berechtigt zur Abgabe einer Klausur zur Korrektur ist nur, wer an der Goethe-Universität mit dem Studienziel der Ersten Prüfung für das Fach Rechtswissenschaft immatrikuliert ist. Den in den Klausurenkursen abgegebenen Klausuren ist daher stets eine Kopie des aktuellen Studentenausweises oder einer aktuellen Studienbescheinigung beizufügen. Klausuren ohne einen solchen Nachweis können nicht zur Korrektur angenommen werden.

Probeexamen

Probeexamen

Während der vorlesungsfreien Zeiten werden zur Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung in einem Zeitraum von zwei Wochen sechs Aufsichtsarbeiten auf Examensniveau angeboten. Entsprechend der Schwerpunktsetzung in der staatlichen Pflichtfachprüfung stammen zwei der Aufgaben aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts, zwei Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht, eine Aufgabe aus dem Strafrecht sowie eine Aufgabe aus dem Bereich des Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrechts. Dabei sollen regelmäßig auch verfahrensrechtliche Fragen sowie die Bezüge zu den Grundlagen des Rechts zu den Prüfungsgegenständen gehören.

Um die Prüfungssituation möglichst realitätsnah zu gestalten, werden die Klausuren durch Universitätsmitarbeiter*innen beaufsichtigt. Beachten Sie, dass nur am Veranstaltungsort geschriebene Klausuren bei der Korrektur berücksichtigt werden können.

Die Klausuren werden unmittelbar an den drei auf die letzte Aufsichtsarbeit folgenden Tagen besprochen und zeitnah zurückgegeben. Die genauen Termine finden Sie bei OLAT oder auf dieser Homepage unter "Termine/Aktuelles".

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, beachten Sie aber bitte nachfolgenden Hinweis:

Berechtigt zur Teilnahme am Probeexamen ist nur, wer an der Goethe-Universität mit dem Studienziel der Ersten Prüfung für das Fach Rechtswissenschaft immatrikuliert ist. Den im Probeexamen abgegebenen Klausuren ist daher stets eine Kopie des aktuellen Studentenausweises oder einer aktuellen Studienbescheinigung beizufügen. Klausuren ohne einen solchen Nachweis können nicht zur Korrektur angenommen werden.