A. Die Leistung wurde vor dem Wintersemester 2007/08 erworben:
Dann
haben Sie ein Zeugnis bzw. eine Bestätigung über diese Leistung vom
Veranstalter erhalten. Wenn nicht, müssen Sie sich direkt an diesen
wenden. Uns bekannte Prüfungsergebnisse sind im QIS eingetragen. Über
Prüfungsergebnisse, die nicht in QIS stehen, haben wir auch keine
Kenntnisse.
B. Die Leistung wurde im Wintersemester 2007/08 oder später erworben:
Handelt es sich bei der fehlenden Leistung um:
a) eine Leistung für einen der Fortgeschrittenenscheine, dann überprüfen Sie bitte in QIS, ob die Leistungen aus einer Anfängerübung (Klausur und Hausarbeit) aus dem selben Rechtsgebiet eingetragen sind.
Wenn nicht, dann reichen Sie bitte die Nachweise über diese Leistungen in Kopie zusammen mit diesem Formular,
auf dem Sie die fehlende Leistung für den Fortgeschrittenenschein
angeben, hier ein. Bitte bringen Sie auch die Originalnachweise zum
Abgleich mit.
Wenn doch, dann weisen Sie bitte mit diesem Formular auf den fehlenden Eintrag hin. Wir überprüfen dies dann mit Hilfe der Notenliste der Professur.
b) die Hausarbeit für einen der Anfängerscheine, dann weisen Sie bitte mit diesem Formular auf den fehlenden Eintrag hin.
c) die Klausur für einen der Anfängerscheine oder eine Leistung für den Grundlagenschein (Zwischenprüfungsleistungen), dann wenden Sie sich bitte an das Zwischenprüfungsamt.
d) eine Studienbegleitende Prüfungsleistung im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung, dann wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt für die Schwerpunktbereichsprüfung.
e) Der (erfolgreiche) Besuch einer Schlüsselqualifikationsveranstaltung oder fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung
wird erstmals im QIS aufgeführt, wenn die Veranstaltung im
Wintersemester 2012/13 besucht wurde. Nachweise über vorhergehende
Semester erhalten Sie im Zentrum für Schlüsselqualifikationen.
Haben
Sie beide Leistungen nach dem Sommersemester 2012 erworben, werden diese
Leistungen auf dem sog. Gesamtzeugnis für die Anmeldung zur Staatlichen
Pflichtfachprüfung aufgeführt. Haben Sie eine Leistung vor dem
Wintersemester 2012/13 erworben, erhalten Sie für die andere Leistung
einen eigenen Nachweis, den Sie dem Justizprüfungsamt vorlegen.
f) Haben Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2003/04 aufgenommen, erscheinen Ihre Studienleistungen aus technischen Gründen leider nicht im QIS. Nachweise über Ihre Studienleistungen erhalten Sie auf Wunsch hier. Bitte füllen Sie dazu dieses Formular aus und geben es hier ab.
g) Sind Sie Studienortswechsler/in
und haben einzelne Fortgeschrittenenscheine und/oder den
Grundlagenschein schon vor Ihrem Wechsel nach Frankfurt erworben, werden
diese nicht im QIS eingetragen, da Sie über einen schriftlichen Nachweis verfügen.
Über
hier erworbene Fortgeschrittenenscheine erhalten Sie auf Wunsch ein
einzelnes Zeugnis. Studienortswechsler, die nach Erwerb der
Zwischenprüfung nach Frankfurt gewechselt sind, können i.d.R. kein sog.
Gesamtzeugnis erhalten.
Sollten Sie zur Notenverbesserung oder aus
anderen Gründen einzelne Leistungen für die Fortgeschrittenenscheine
wiederholen wollen, müssen Sie ggf. nachweisen, dass Sie die
entsprechenden Voraussetzungen (Hausarbeit und Klausur aus der
Anfängerübung im selben Rechtsgebiet) bereits erworben haben.