​Schwerpunktbereichswahl

Die nächste Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium erfolgt in der Zeit vom:

03.06. - 13.06.2024

Bitte reichen Sie uns Ihre Unterlagen hierzu auf dem Postweg ein

Beachten Sie bitte, dass Sie hierzu zwingend eine Kopie Ihres Zwischenprüfungszeugnisses benötigen. Anträge ohne Kopie eines Zwischenprüfungszeugnisses können nicht bearbeitet werden.

Sollte Ihnen dieses noch nicht ausgestellt worden sein, dann beantragen Sie dieses bitte rechtzeitig im Zwischenprüfungsamt. (spätestens 14 Tage vor Ende des Anmeldezeitraumes).

Beantragen Sie im selben Zeitraum die Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung, erstellen Sie sich unbedingt eine Kopie Ihres Zwischenprüfungszeugnisses vor dessen Einreichung beim JPA.

Informationsveranstaltung zum Schwerpunktbereichsstudium

1. Teil: Prüfungsrechtliches und Tipps zum Schwerpunktbereichsstudium: Ende Mai, genauer Termin folgt.
2. Teil: Vorstellung der Schwerpunktbereiche: Ende Mai, genauer Termin folgt.

Die Einwahldaten sind zu beiden Teilen:


Meeting-ID: 
Kenncode: 


Eine Broschüre mit Informationen zu den einzelnen Schwerpunkten finden Sie hier zum Download als PDF-Datei.

Die Anträge gibt es hier.

Die Benachrichtigung über die Zuteilung Ihres Schwerpunktbereiches erhalten Sie ca. 3 Wochen nach Ende der Anmeldefrist auf dem Postweg.

Eine Statistik zu den Zuteilungen zu den Schwerpunktbereichen der letzten Semester finden Sie hier.

Wechsel des zugeteilten Schwerpunktbereiches
Ein Wechsel des Schwerpunktbereiches, dem man zugeteilt wurde, ist zur Zeit auf zwei Wegen möglich:
1. gem. § 30 Abs. 2 StudO in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag;
2. (bis auf Weiteres) durch Tausch der Schwerpunktbereiche. Probeweise ist es möglich, durch Tausch mit Kommilitonen, die anderen Schwerpunktbereichen zugeteilt worden sind, den Schwerpunktbereich zu wechseln. Dazu ist im eCenter eine Tauschbörse eingerichtet worden, wo die Wechselwilligen ihren Wunsch eintragen können. Finden sich zwei oder mehrere Studierende zum Tausch, können diese auf Antrag den Schwerpunktbereich untereinander tauschen.