Anerkennung

Wenn Sie die Zwischenprüfung vor Ihrem Wechsel an die Goethe-Universität noch nicht erworben haben, können Sie die Anerkennung der an Ihrer alten Universität erworbenen Leistungen für die hiesige Zwischenprüfung beantragen.

Anträge auf Anerkennung von Leistungen, die Sie für die Zwischenprüfung anerkannt haben möchten, reichen Sie bitte beim Zwischenprüfungsamt des Fachbereichs ein. Anerkannt für die Zwischenprüfung werden können die Leistungen, die den hier zum Bestehen der Zwischenprüfung erforderlichen Leistungen entsprechen: Das sind die beiden Leistungen des Grundlagenscheins und die Klausuren der Anfängerübungen im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht.

Bitte reichen Sie die Kopien Ihrer Leistungsnachweise nebst einem formlosen Antrag ein und bringen die Originalnachweise zum Abgleich Ihrer Kopien mit.

Wenn Sie weitere Leistungen vor Ihrem Wechsel nach Frankfurt erworben haben, beachten Sie bitte die Informationen hier.

Bitte beachten Sie, dass Studienortwechsler*innen mit Studienbeginn ab dem WS 2002/03, welche im Fach Rechtswissenschaft die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben, auf der Grundlage von § 66 Abs. 2 Nr. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes ein Wechsel an die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/M. verweigert wird.

Studienfachwechsler*innen, welche im Nebenfach am Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Prüfungsleistungen erworben haben, bekommen nur die Leistungen anerkannt, welche Sie nach der für Sie geltenden Nebenfachordnung im jeweiligen Kernfach zu erwerben haben. Näheres dazu erfahren Sie in der Allgemeinen Studienberatung des Fachbereichs.