Allgemeine Informationen

Informationen zur Anrechnung anderweitig erbrachter Leistungen als Schlüsselqualifikationen i. e. S. oder Fremdsprachennachweis

Die Frage der Anerkennung einer Veranstaltung muss vorab mit dem Zentrum geklärt werden.

Falls Sie eine anderweitig erbrachte Leistung, beispielsweise von einer anderen Universität, anrechnen lassen möchte, so müssen Sie bitte mit den Originalen und Kopien der Nachweise sowie Inhalte der Leistung (Anbieter, Titel, Inhalt, Methodik und Umfang der Veranstaltung) bei uns vorbeikommen. Die Originalscheine müssen persönlich während unserer Sprechstunde vorgezeigt werden. Weiterhin benötigen wir ein formloses Anschreiben mit eingehender Begründung über die Vereinbarkeit der von Ihnen erbrachten Leistungen, um deren Anerkennung Sie bitten, mit der hessischen JPO.

Diese Unterlagen können Sie uns per E-Mail (zentrum-sq(at)jur.uni-frankfurt.de) zukommen lassen.

Das Fachbereichszentrum für Schlüsselqualifikationen hat sich zum Ziel gesetzt, das Lehrangebot entsprechend der Neuregelung von § 5a (3) des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) auszurichten.

Die Vorschrift des § 5a (3) lautet:
"Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit."

Damit soll das Studium in weitaus stärkerem Maß als bislang Praxis- und Anwaltsbezüge enthalten.

Aus diesem Grund deckt das Fachbereichszentrum für Schlüsselqualifikationen mit ihrem umfangreichen Lehrangebot (Schlüsselqualifikationen i.e.S.Fremdsprachige Rechtskenntnisse und German and International Arbitration) Anwalts- und Berufsfeldorientierte Lehrveranstaltungen unter Einbeziehung von erstklassigen Praktikern ab. Durch die Lehrbeauftragten erhalten die Studierenden bereits im rechtswissenschaftlichen Studium erste berufspraktische Einblicke. Nähere Informationen finden Sie in unserer aktuellen Broschüre.

Zwischen dem Fachbereichszentrum für Schlüsselqualifikationen und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main besteht seit Mai 2007 eine Kooperationsvereinbarung.

Der Geschäftsführende Direktor des Fachbereichszentrums für Schlüsselqualifikationen ist Herr Prof. Dr. Joachim Zekoll, LL.M., sein Vertreter Herr Prof. Dr. Bernd Waas
Die Geschäftsführerinnen sind Rechtsanwältin und Mediatorin Frau Hülya Sözsahibi und Rechtsanwältin Frau Fatma Özdemir.

Durch die freundliche Unterstützung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main steht Studierenden Fachliteratur im Bereich der "Schlüsselqualifikationen i.e.S." und im Bereich "Fremdsprachen" zur Ausleihe im Logistikzentrum (RuW 2.133-2) zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.

Kontakt

Post- und Besuchsadresse:

Universität Frankfurt

Fachbereich Rechtswissenschaft
Campus Westend
RuW-Gebäude, 2. Etage
RuW 2.133-2
Rechtswissenschaft

Postfachnummer 17
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60629 Frankfurt am Main


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Mittwoch 13:30-15:30 Uhr
Freitag geschlossen
In den Semesterferien: Dienstag - Donnerstag 10-12 Uhr