Geschichte

Von der Juristischen Fakultät zum Fachbereich Rechtswissenschaft

Die Goethe-Universität feierte im Jahr 2014 ihr hundertjähriges Bestehen. Im Vergleich zu den ältesten deutschen Universitäten (Heidelberg 1386, Köln 1388, Erfurt 1392, Leipzig 1409) und den zahlreichen Gründungen des 16. und 17. Jahrhunderts (Marburg 1527, Gießen 1607) ist sie also geradezu jugendlich. Eröffnet wurde sie am 20. Oktober 1914, und zwar als Stiftungsuniversität des städtischen Bürgertums. Geprägt war sie vom Fortschrittsoptimismus, den die Zeit mit den Naturwissenschaften verband, vom besonderen sozialpolitischen Engagement der Stifter und vom freiheitlichen Geist, den die ehemalige Freie Reichsstadt mit Fernhandel und Messetradition sowie dem für Frankfurt typischen geistigen Ferment eines emanzipierten jüdischen Bürgertums entwickelt hatte.

Die juristische Fakultät bestand zunächst aus sechs, 1932 dann aus zwölf Professoren, die Zahl der Studierenden wuchs von 119 (7 Frauen) auf 452 (15 Frauen) im Jahr 1921 und auf rund 800 bis 1932. Besondere Hervorhebung verdienen aus dieser Zeit die Entwicklung des modernen Arbeitsrechts durch Hugo Sinzheimer, den Mitbegründer der Akademie der Arbeit, die Leistungen der Rechtsgeschichte (Ernst Levy, Paul Koschaker, Hans Planitz, Franz Beyerle) und des Strafrechts (Berthold Freudenthal, Max Ernst Mayer, Arthur Baumgarten).

Auf eine erste Blütezeit in der kurzen Periode der Weimarer Republik folgte der Niedergang während des nationalsozialistischen Regimes; ein Drittel der Dozenten wurde wegen politischer Missliebigkeit oder „jüdischer Herkunft“ zum Verlassen der Universität gezwungen, unter ihnen Karl Strupp, Hermann Heller, Ernst Cahn, Hugo Sinzheimer, Arthur Baumgarten u.a. Personell dezimiert und bei sinkenden Zahlen von Studierenden existierte die Fakultät fort, bis die Einberufungen zum Kriegsdienst den Lehrbetrieb praktisch lahm legten. Im Wintersemester 1944/45 hielten noch fünf Professoren Vorlesungen.

Mit dem Sommersemester 1946 setzte unter schwierigen Bedingungen der Unterricht wieder ein. Im Wintersemester 1949/50 war mit sieben ordentlichen und zwei außerordentlichen Professoren etwa der Vorkriegsstand wieder erreicht. Die Zahlen der Studierenden sanken zunächst von etwa 900 (1950) auf 793 (1953) und stiegen dann langsam bis auf 1000 (1961), um von da an steil nach oben zu gehen.

Parallel zu dieser Entwicklung wurde die Fakultät seit den sechziger Jahren in mehrere Richtungen erheblich erweitert: Es bildete sich ein deutlicher Schwerpunkt im Völkerrecht, im Wirtschafts- und Arbeitsrecht sowie im Internationalen Privatrecht mit Rechtsvergleichung. Daneben wurde verstärkt die Rechtsgeschichte gepflegt, seit 1964 auch in einem dem Fachbereich eng verbundenen Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. In den letzten Jahrzehnten hat sich die fachliche Spezialisierung weiter ausgebildet, stets in enger Wechselwirkung mit dem Finanzplatz und Verkehrsknotenpunkt Frankfurt sowie mit den gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen (etwa Europarecht, Datenschutzrecht, Medienrecht, Umweltrecht, Sozialrecht, Bankrecht). Gleichzeitig hat sich die für Frankfurt typische Orientierung an den Grundlagenfächern verstärkt (Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte), um die Studierenden über das bloße Erlernen von Fertigkeiten hinauszuführen und mit den Grundfragen einer gerechten Staats- und Gesellschaftsordnung zu verbinden.

Nachdem die Universität für die Stadt finanziell zu schwer geworden und sie 1967 an das Land Hessen übergeben worden war, wurden die Geschicke der Fakultät wesentlich vom Wissenschaftsministerium in Wiesbaden bestimmt. Aus der Fakultät wurde der „Fachbereich“, aus den Instituten „Betriebseinheiten“. Ein Versuch, die einphasige Juristenausbildung einzuführen, scheiterte 1974, so dass es beim bisherigen, wenn auch verkürzten und modernisierten, Studienmodell blieb.

Fünfzig Jahre später, am 28. September 2007 beschloss der Hessische Landtag auf Initiative des damaligen Universitätspräsidenten Rudolf Steinberg, eines Juristen, die Universität wieder in eine Stiftungsuniversität des öffentlichen Rechts zu verwandeln. Damit sind vor allem Autonomie bei Berufungen und bei der Auswahl der Studierenden verbunden, daneben Entwicklungsgarantien des Landes und ein rasch wachsendes Stiftungsvermögen. Diese neue Entwicklung dient gleichzeitig der Belebung der Frankfurter Stiftungstradition zugunsten der Universität. Hiervon profitiert auch die Juristenausbildung (Stiftungslehrstühle und Gastprofessuren, Institut für Law and Finance, Exzellenz-Cluster „Formation of normative Orders“, Forschungskolleg Humanwissenschaften, Auslobung von Preisen). Besonders erfreulich und beschwingend für alle Beteiligten war jedoch die räumliche Verlagerung der Juristenausbildung vom Campus Bockenheim auf das großzügige und parkartige Gelände der ehemaligen IG.-Farben-Hauptverwaltung.

Michael Stolleis

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