Projekte

Übersicht:

Bibliographien zur Arbeitsgrechtsgeschichte - zu Juristische Zeitgeschichte - zu Naturrecht - Historisch-kritischer Kommentar - Recht und Ökonomie im späten 19. Jahrhundert - Savignyana - Niedersächsiche Juristen

Beschreibende Bibliographe zur Geschichte des Arbeitsrechts mit Sozialrecht, Sozialpolitik und Sozialgeschichte (Berichtszeitraum 1945 bis 1963).
Die Bibliografie ist im Druck erschienen, Baden-Baden 1996.

Bibliographie Juristische Zeitgeschichte nach 1945

Im Projekt Juristische Zeitgeschichte wird eine Bibliographie der Literatur zur juristischen Zeitgeschichte nach 1945 erstellt. Diese Literatur ist bisher nirgends erfaßt und erstaunlich umfangreich. Das Projekt wurde abgeschlossen und steht teilweise im Netz.  Vgl. zum Quellenbereich das Schriftenverzeichnis Nr. 194: Quellenkundliche Anmerkungen.

Bibliographie Naturrecht und Rechtsphilosophie im 19. Jahrhundert (zusammen mit D. Klippel)

Das Projekt geht von der inzwischen gesicherten Erkenntnis aus, daß im 19. Jahrhundert eine erstaunlich große Zahl von naturrechtlich-rechtsphilosophischen Schriften erschien und entsprechende Lehrveranstaltungen zudem ein fester Bestandteil der Juristenausbildung waren. Ziel des Projekts ist es, die naturrechtlich-rechtsphilosophische Literatur von 1780 bis 1914 in einer auf Autopsie beruhenden Bibliographie zu erfassen sowie Inhalte und Funktionen von Rechtsphilosophie und Naturrecht im 19. Jahrhundert zu erkennen.

Band 1 (1780-1850) der Bibliographie ist erschienen. Er weist ca. 3.500 Bücher und Aufsätze sowie ca. 3.500 Rezensionen nach.

Recht und Ökonomie im späten 19. Jahrhundert (zusammen mit S. Hofer)

Das Projekt will die Verbindungen zwischen Jurisprudenz und Nationalökonomie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts untersuchen. Die beiden Fächer verstanden sich damals als Leitwissenschaften im Kampf um liberale und soziale bis sozialistische Ideen und Gestaltungen. Das Interesse gilt vordringlich dem direkten Gespräch zwischen Vertretern beider Wissenschaften in Deutschland und Österreich, das zu dieser Zeit  sehr intensiv wird. Juristen und Ökonomen begegnen sich vielfach außerhalb der Universitäten in Gremien, in denen rechtspolitische Fragen erörtert werden, so z.B. in der Nationalversammlung, in den Landtagen und ihren Ausschüssen, im königlich preußischen Landesökonomiekollegium oder im Verein für Sozialpolitik. Die Ideen, die bei diesen Diskussionen für die Gestaltung der Rechtsordnung entwickelt werden, sollen im Mittelpunkt der Analyse stehen. Durch den Blick auf die Welt "hinter den Büchern" soll erstmals ein empirisch und normativ klares Bild dieser weittragenden Vorstellungen gewonnen werden.Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.
Siehe zu Einzelthemen die Diss. von R. Hansel, Jurisprudenz und Nationalökonomie. Die Beratung des BGB im königlich preußischen Landesökonomiekollegium, gedruckt Berlin 2006. Frankfurt, und verschiedene Aufsätze von Sibylle Hofer, jetzt Universität Bern.

Historisch-Kritischer Kommentar zum BGB (zusammen mit M. Schmoeckel und R. Zimmermann)

Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen deutlich entfernt. Dennoch steht es in einem intensiven Traditionszusammenhang zum Gesetz von 1896. Der Historisch-kritische Kommentar zum BGB macht diesen Zusammenhang sichtbar. Er erfüllt damit eine wesentliche Aufgabe in einer Zeit, in der das alte Ideal nationaler Kodifikationen vor den Konturen einer europäischen Privatrechtsordnung verblaßt ist.

Was charakterisiert das deutsche Zivilrecht, wie sind seine Strukturen entstanden, wodurch wurden sie geprägt und wie haben sie sich bewährt? Auf welchen Wertungen beruhen die Lösungen von gestern, heute und vermutlich morgen? Welche kulturellen, ökonomischen und sozialen Faktoren haben die Rechtsauffassung geprägt? Alle diese Fragen lassen sich nur historisch beantworten. Auf diesem Fundament wird vergleichend weitergedacht, bilanziert und gewertet. Der Kommentar nennt sich deswegen auch kritisch.

Das BGB wird also nicht als Summe von Dogmen, sondern als eine unter vielen möglichen Entscheidungen begriffen. Der historisch-kritische Zugriff erschließt den Zugang zum reichen Erfahrungsschatz aus über 100 Jahren Umgang mit diesem Gesetz. Er verarbeitet die Ergebnisse juristischer Dogmengeschichte und stellt die juristischen Probleme in ihren realen Kontext. Er bietet damit erstmals in dieser Intensität historische Rechtsvergleichung bis an die Schwelle der Gegenwart.

Insgesamt werden sechs Bände erscheinen: je einer für den Allgemeinen Teil (im Druck), das Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht sowie zwei Bände zum Schuldrecht. Die Wende zum Allgemeinen Teil und zum Schuldrecht sind 2003, 2007 und 2013 beim Verlag Mohr in Tübingen erschienen. Die weiteren Bände sind in Vorbereitung.

Savignyana

Die Savignyana bieten Texte und Studien zu Friedrich Carl von Savigny, hg. von Joachim Rückert. Savigny zählt bekanntlich zu den ganz wenigen zentralen Figuren seiner Zeit wie unserer Geschichte überhaupt. In seiner Person und seinen Werken laufen für selten viele Aspekte die Signaturen einer Epochenwende, vielleicht auch einer 'Sattelzeit', zusammen. Nicht nur die Rechtsdogmatik, die Rechtsgeschichte und die wissenschaftliche Jurisprudenz sind betroffen. Savigny prägte der europäischen Universitätsgeschichte die Idee und Wirklichkeit einer Humboldtschen Lehr- und Forschungsstätte maßgebend mit ein. Er wirkte in Rechtspolitik und Gesetzgebung Preußens seit 1817 und seit 1842 als Minister aktiv mit. Der Jurisprudenz gab er 1815 mit dem Stichwort "geschichtliche Rechtswissenschaft" eine neue Aufgabe. Auch der Sozialgeschichte bietet er Entdeckungen als hessischer und preußischer Gutsherr und als Staatsratsgutachter in vielen Reformfragen, etwa zur Selbstverwaltung, zum Steuerrecht, der westfälischen Bauernbefreiung oder zur Eisenbahngesetzgebung.

Die Reihe avignyana baut die notwendigen Brücken zwischen Forschungsstand und Quellenlage. Die Savignyforschung hat sich seit längerem dem erheblichen Fundus an zuvor so nicht oder überhaupt nicht genutzten Quellen zugewendet. Die Quellenlage hat sich bekanntlich seit den 70er Jahren grundlegend gebessert vor allem durch die Erwerbungen der Marburger Bibliothek aus dem wissenschaftlichen Nachlaß und der Münsteraner Bibliothek aus dem privaten Briefnachlaß. Savignys Person und Werk können damit jenseits von Ahnenkult und Gespensterbeschwörung die Chance erhalten, die sein Wirken bis heute gewiß verdient.


Unter der Obhut des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte erschließen die Savignyana Stück für Stück die ungedruckten Quellen erschließen.  Vierzehn Bände (Vorlesungen über juristische Methodologie 1802-1842, Pandektenvorlesung 1824/25, Landrechtsvorlesung 1824 (zwei Teilbände), Urteilen. Elemente von Kants reflektierender Urteilskraft in Savignys Lehre von der Entscheidungs- und Regelfindung; Savigny: Politik und neuere Legislationen, Vorlesungen Obligationenrecht Allgemeiner Teil, Savigny-Porträts; zuletzt das Repertorium der Vorlesungsquellen zu Savigny) sind bereits erschienen. Joachim Rückert ediert derzeit die Materialien zu den Vorlesungen Rechtsgeschichte und Institutionen (zusammen mit H. Akamatsu). Weitere Mitarbeiter bearbeiten u.a. eine Nachschrift zur Vorlesung Rechtsgeschichte und Institutionen im Sommer 1814, die Vorlesung zu den Gajanischen Institutionen, weitere Manuskripte zur Pandektenvorlesung, die sog. Adversaria und die sog. Kronprinzenvorträge 1814/15.


Niedersächsische Juristen. Ein Lexikon mit einer landesgeschichtlichen Einleitung,

1. Aufl. Göttingen 2003, 2. Aufl. in Vorbereitung für 2017. Das Lexikon enthält rund 50 längere Biografien, rund 400 Kurzbiografien sowie eine Reihe von Verzeichnissen und eine umfassende Bibliografie.