Forschungsstelle für Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik

Forschungsstelle für Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik

Geschäftsführender Direktor: Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. Andreas von Hirsch


Über die Forschungsstelle

Die Forschungsstelle für Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik, gegründet Dezember 2008, befasst sich mit rechtsphilosophischen und ethischen Fragen des Strafrechts und der Kriminalpolitik.

 Aktuelles

Schriftenreihe der Forschungsstelle. Die Forschungsstelle gibt eine neue Schriftenreihe unter dem Titel Studien zur Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik heraus. Die Schriftenreihe behandelt Fragen über philosophische und ethische Grundlagen des Strafrechts. Herausgeber der Schriftenreihe sind Andreas von Hirsch, Ulfrid Neumann, Kurt Seelmann, Tatjana Hörnle, Frank Höpfel und Wolfgang Wohlers. Die Publikation der Schriftenreihe erfolgt über die Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden

  • Paternalismus im Strafrecht. In Dezember 2007 organisierten Andreas von Hirsch, Ulfrid Neumann und Kurt Seelmann in Frankfurt eine Arbeitstagung zu diesem Thema. Beteiligt waren deutsche und englische Rechtsphilosophen und Strafrechtstheoretiker. Das Thema behandelt eine wichtige Frage innerhalb der Kriminalisierungstheorie: nämlich die Frage der Legitimität der Krimininalisierung von Taten, die sich gegen den Täter wenden und maßgeblich ihm selbst Schaden zufügen. Die Forschungsstelle bereitet zur Zeit einen Sammelband vor. Der Band soll Ende 2009 erscheinen, als erster Band der Schriftenreihe der Forschungsstelle, unter dem Titel Paternalismus im Strafrecht.
  • Die Begründung der Institution Strafe. Dieses Projekt befasst sich mit der Frage, weshalb die Institution Strafe überhaupt existieren sollte. Zur Zeit der Gründung der Forschungsstelle war dieses Projekt schon im Gange - seit Kurt Seelmann, Andreas von Hirsch und Ulfrid Neumann eine Arbeitstagung zu diesem Thema im September 2008 veranstaltet haben, an der eine Reihe deutscher und schweizer Strafrechtswissenschaftler und Rechtsphilosophen teilgenommen haben. Das Projekt befasst sich sowohl mit gegenwärtigen Theorien zur Begründung der Institution Strafe, als auch mit Hegels Theorien diesbezüglich. Zur Zeit arbeiten die Teilnehmer der Arbeitstagung an ihren jeweiligen Beiträgen, die zusammengestellt werden und als zweiter Band der Schriftenreihe im Frühjahr 2010 herausgegeben werden.
  • Solidaritätspflichten und Loyalitätspflichten als Kriminalisierungsgründe. Das Projekt befasst sich mit der Rolle und Bedeutung der Begriffe 'Solidaritätspflicht' und 'Loyalitätspflicht' als Ausgangspunkte für Kriminalisierung. Die Aufarbeitung des Themas wird anhand des Beispiels der Hilfeleistung in Notsituationen beginnen. §323c des StGB setzt die Unterlassung der Hilfeleistung als Straftat fest, wenn dies ohne erhebliche Gefahr für den Täter selbst möglich ist. Die deutsche Strafrechtsdoktrin gründet dieses Gebot auf einer "Solidaritätspflicht" zwischen Bürgern. Jedoch bleibt es erklärungsbedürftig, auf welche konzeptuelle Fundamenten eine solche Solidaritätspflicht beruht. Handelt es sich um ein quasi-kontraktualistisches Modell des gegenseitigen Vorteils? Oder um eine Art kommunitaristische Vorstellung? Oder um einen Begriff der Altruismus gegenüber Unbekannten? Die Arbeitstagung zu diesem Thema wird im März 2010 stattfinden, und der dazugehörige Sammelband erscheint als dritter in der Nomos-Schriftenreihe im Frühjahr 2011.
  • Retributive Elemente in der Straftheorie: Die Rolle der Begriffe "Vergeltung" und "Tadel". Wird in Kürze veröffentlicht.

Kontakt

Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. Andreas von Hirsch
Leitung der Forschungsstelle für Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik
vonhirsch@jur.uni-frankfurt.de

Tel.: 069-798 34259

Fax: 069-798 34507

Anschrift:
Goethe-Universität
FB Rechtswissenschaft
Forschungsstelle für Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60629 Frankfurt am Main

Hauspost:
RuW 77