Häufig gestellte Fragen


I.     Vorlesung mit Übung:  Sachenrecht  (Zivilrecht IIIb)

Welcher Rat lässt sich zur Anfertigung von Hausarbeiten (Fallbearbeitungen) geben?
Tipps zur Erstellung von Hausarbeiten gibt der "Leitfaden" des Fachbereichs.
Daneben sei empfohlen:  Möllers, Thomas M. J.: "Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten", Verlag Vahlen.

Kann gegen die Bewertung der Hausarbeit remonstriert werden?  --  Ja.  Zwar sieht die Prüfungsordnung für diesen Leistungsnachweis keine Remonstration vor;  es besteht daher kein Recht zur Remonstration.  Sie können aber Einwände gegen die Bewertung erheben.  Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie an der Besprechung der Hausarbeit teilgenommen haben und dass Sie Ihren Einwand begründen.  Wir werden Ihren Einwand prüfen, behalten uns aber vor, unsere Entscheidung über Ihren Einwand nicht zu begründen. 


II.    Kolloquien im Schwerpunktbereich

Wie meldet man sich zur Klausur an?
Von den Regelungen, die die Studienordnung für die Anmeldung zu den Klausuren des Schwerpunktbereichs trifft, wird ab Sommersemester 2023 für eine Probezeit abgewichen.
Für diese Zeit gilt:  Eine Anmeldung im Dekanat ist nicht erforderlich.  Die Anmeldung erfolgt vielmehr bei der Professur;  sie erfolgt durch Mitschreiben und Abgabe der Klausur.

III.   Seminare

Wer kann teilnehmen?  Ist der Zugang beschränkt?
Seminare zum Insolvenzrecht:  Teilnehmen kann nur, wer zuvor die Vorlesung (Kolloquium) "Insolvenzrecht I: Grundzüge" erfolgreich (d.h. mit bestandener Klausur) absolviert hat.
Seminare zum Bankrecht:  Teilnehmen kann nur, wer zuvor die Vorlesung (Kolloquium) "Bankrecht" erfolgreich (d.h. mit bestandener Klausur) absolviert hat.
Die Teilnehmerzahl ist jeweils auf 15 beschränkt. 

Kann man sich bei der Vorbesprechung des Seminars (Vorstellung und Vergabe der Themen) durch eine andere Person vertreten lassen? 
Nein. 

Wie meldet man sich an?
Von den Regelungen, die die Studienordnung für die Anmeldung zu Seminaren trifft, wird ab Sommersemester 2023 für eine Probezeit abgewichen.  Für diese Zeit gilt:  Eine Anmeldung im Dekanat ist nicht erforderlich.  Die Anmeldung erfolgt vielmehr bei der Professur;  sie liegt in der Übernahme des Themas.

Kann man sich wieder abmelden?
Ja. 
Für die hiesige Professur gilt:  Sie können jederzeit von der Bearbeitung des Themas zurücktreten.  Hierzu bitte eine E-Mail an die Professur.  Eine Begründung ist nicht erforderlich.  (Das gilt für die hiesige Professur.  Bei anderen Lehrstühlen mag eine andere Regelung gelten!) 

Wie lang sollte das mündliche Referat dauern?
20 Minuten.

Welchen Umfang sollte die schriftliche Ausarbeitung haben?
10 bis 12 Seiten (Formatierung: 12-Punkt-Schrift; 1,5-zeilig;  Korrekturrand 7 cm; Seitenränder: oben 2 cm; rechts 2 cm; unten: 2 cm).

Sollte der Abschnitt, der in das Thema des Referats einführt, auch das Umfeld vorstellen, in dem das Referatsthema liegt? 
Besser nicht.  Derart allgemeine Ausführungen kosten Zeit, Platz und Aufmerksamkeit.  Die Einführung auf das Thema des Referats zu konzentrieren, ist meist der bessere Weg.

Dürfen Powerpoint-Präsentationen eingesetzt werden?
Ja.   (bei Zoom-Konferenzen: Powerpoint-Folien können vom jeweiligen Referenten selbst eingestellt werden.)
Müssen oder sollten Powerpoint-Präsentationen eingesetzt werden?
Nein.

Sollte ein Handout ausgegeben werden, welches den Vortrag begleitet?
Ja, das wäre hilfreich.  Eine Seite (mit Gliederung oder Stichpunkten) reicht aus.

Ist die schriftliche Fassung bereits vor dem Vortragstermin einzureichen?
Nein.  Abgabetermin für die schriftliche Fassung ist (unabhängig vom Tag des Vortrags) der 28.2. (Wintersemester) bzw. der 31.7. (Sommersemester).  
Bitte denken Sie daran:  Der schriftliche Teil der Seminararbeit ist sowohl als Papierausdruck abzugeben als auch dadurch, dass die Datei im E-Center hochgeladen wird.  (Keine Zusendung per E-Mail.)  Beide Fassungen müssen rechtzeitig abgegeben werden.  

Bis wann werden die Korrekturen vorliegen?
Die Korrekturen werden bis zum Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters erfolgt sein. 

Wie oft kann man fehlen?
Bei wöchentlichen Veranstaltungen können Sie an drei Sitzungen (wegen Krankheit oder aus anderen Gründen) fehlen.  Jenseits dieser Grenze kann die Leistung nicht mehr zuverlässig beurteilt werden.


IV.   Wissenschaftliche Hausarbeit

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit der Lehrstuhl das Thema zur Wissenschaftlichen Hausarbeit stellt?

Insolvenzrecht:  Soll die Wissenschaftliche Hausarbeit zum Insolvenzrecht geschrieben werden, ist die erfolgreiche Teilnahme an den beiden Kolloquien "Insolvenzrecht I: Grundzüge" und "Insolvenzrecht II: Vertiefung" Voraussetzung.  ("Erfolgreich" war die Teilnahme, wenn der vorgesehene Leistungsnachweis (Klausur) erbracht wurde.)  Ein Seminar hierzu ist nicht erforderlich.

Führt die Teilnahme an den aufgeführten Veranstaltungen automatisch dazu, dass auch die Wissenschaftliche Hausarbeit durch den Lehrstuhl gestellt werden wird?
Nein.  Zusagen zur Ausgabe eines Themas (für die Wissenschaftliche Hausarbeit) können nur individuell erteilt werden.

Verfügbarkeit:  Die Termine bis November 2024 sind ausgebucht. 

Kann während der Bearbeitungszeit eine Beratung durch den Lehrstuhl erfolgen?
Nein.  Um die Eigenständigkeit der Bearbeitung und eine Gleichbehandlung der Examenskandidaten zu gewährleisten, findet während der Bearbeitungszeit keine Beratung zur Wissenschaftlichen Hausarbeit statt.