BITTE BEACHTEN: Start der Vorlesungen: KW17 / Start der Tutorien: KW18

Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2024

Den Link zum OLAT-Kurs für die Veranstaltung Arbeitsrecht I finden Sie demnächst hier.

Beginn der Vorlesung (QIS): Mittwoch, 24.04.2024, 16:15 Uhr, HZ 9

Weitere Hinweise über den weiteren Verlauf der Veranstaltung erhalten Sie in der ersten Vorlesung.

Beginn der Tutorien: Montag, 29.04.2024

Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt. 

Arbeitsrecht I beginnt mit den Grundlagen des Arbeitsrechts, dem Arbeitsverhältnis, der Begrenzung der Abschlussfreiheit und einigen Begrenzungen der Inhaltsfreiheit.


Abschlussklausur: Juli 2024

Allgemeiner Hinweis zu Klausuren: 

Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen: 

  1. Post-its in Gesetzestexten sind erlaubt, soweit sie nur auf den Anfang eines Gesetzes (§ 1 oder Inhaltsübersicht) verweisen; 
  2. Einfarbige Markierungen und Unterstreichungen, die nur zu Lesehilfe dienen, sind zulässig;
  3. Jegliche Beschriftungen (Buchstaben, Zahlen) sind nicht zulässig.

Den Link zum OLAT-Kurs zur Veranstaltung Arbeitsrecht II finden Sie demnächst hier.

Beginn der Vorlesung (QIS): Dienstag, 23.04.2024, 12:15 Uhr, HZ 11

Weitere Hinweise über den weiteren Verlauf der Veranstaltung erhalten Sie in der ersten Vorlesung.

Beginn der Tutorien: Dienstag, 30.04.2024

Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt. 

Arbeitsrecht II befasst sich mit weiteren Begrenzungen der Inhaltsfreiheit und den Begrenzungen der Änderungsfreiheit. Im Vordergrund steht allerdings die Begrenzung der Beendigungsfreiheit durch die Vorschriften des Kündigungsschutzes. Angesichts der Bedeutung dieses Teilrechtsgebiets ist ein Besuch der Veranstaltung dringend zu empfehlen.


Abschlussklausur: Juli 2024

Allgemeiner Hinweis zu Klausuren: 

Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen: 

  1. Post-its in Gesetzestexten sind erlaubt, soweit sie nur auf den Anfang eines Gesetzes (§ 1 oder Inhaltsübersicht) verweisen; 
  2. Einfarbige Markierungen und Unterstreichungen, die nur zu Lesehilfe dienen, sind zulässig;
  3. Jegliche Beschriftungen (Buchstaben, Zahlen) sind nicht zulässig.

Den OLAT-Kurs zur Veranstaltung "Kollektives Arbeitsrecht" finden Sie demnächst hier.

Beginn des Kolloquiums (QIS): Mittwoch, 24.04.2024, 10:15 Uhr, RuW 1.303

Gegenstand der Veranstaltung ist der in den Pflichtveranstaltungen Arbeitsrecht I und II weit gehend ausgeklammerte, praktisch aber außerordentlich bedeutsame Bereich des kollektiven Arbeitsrechts: Koalitionsrecht, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie das Recht der Mitbestimmung im Unternehmen.


Abschlussklausur: Termin wird in der Veranstaltung festgelegt.

Allgemeiner Hinweis zu Klausuren: 

Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen: 

  1. Post-its in Gesetzestexten sind erlaubt, soweit sie nur auf den Anfang eines Gesetzes (§ 1 oder Inhaltsübersicht) verweisen; 
  2. Einfarbige Markierungen und Unterstreichungen, die nur zu Lesehilfe dienen, sind zulässig;
  3. Jegliche Beschriftungen (Buchstaben, Zahlen) sind nicht zulässig.

Für das Seminar "International Labour Organization" sind bereits alle Plätze vergeben.

Den Link zum OLAT-Kurs für die Veranstaltung Arbeitsrecht I finden Sie demnächst hier.

Beginn der Vorlesung (QIS): Mittwoch, 24.04.2024, 16:15 Uhr, HZ 9

Weitere Hinweise über den weiteren Verlauf der Veranstaltung erhalten Sie in der ersten Vorlesung.

Beginn der Tutorien: Montag, 29.04.2024

Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt. 

Arbeitsrecht I beginnt mit den Grundlagen des Arbeitsrechts, dem Arbeitsverhältnis, der Begrenzung der Abschlussfreiheit und einigen Begrenzungen der Inhaltsfreiheit.


Abschlussklausur: Juli 2024

Allgemeiner Hinweis zu Klausuren: 

Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen: 

  1. Post-its in Gesetzestexten sind erlaubt, soweit sie nur auf den Anfang eines Gesetzes (§ 1 oder Inhaltsübersicht) verweisen; 
  2. Einfarbige Markierungen und Unterstreichungen, die nur zu Lesehilfe dienen, sind zulässig;
  3. Jegliche Beschriftungen (Buchstaben, Zahlen) sind nicht zulässig.

Den Link zum OLAT-Kurs zur Veranstaltung Arbeitsrecht II finden Sie demnächst hier.

Beginn der Vorlesung (QIS): Dienstag, 23.04.2024, 12:15 Uhr, HZ 11

Weitere Hinweise über den weiteren Verlauf der Veranstaltung erhalten Sie in der ersten Vorlesung.

Beginn der Tutorien: Dienstag, 30.04.2024

Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt. 

Arbeitsrecht II befasst sich mit weiteren Begrenzungen der Inhaltsfreiheit und den Begrenzungen der Änderungsfreiheit. Im Vordergrund steht allerdings die Begrenzung der Beendigungsfreiheit durch die Vorschriften des Kündigungsschutzes. Angesichts der Bedeutung dieses Teilrechtsgebiets ist ein Besuch der Veranstaltung dringend zu empfehlen.


Abschlussklausur: Juli 2024

Allgemeiner Hinweis zu Klausuren: 

Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen: 

  1. Post-its in Gesetzestexten sind erlaubt, soweit sie nur auf den Anfang eines Gesetzes (§ 1 oder Inhaltsübersicht) verweisen; 
  2. Einfarbige Markierungen und Unterstreichungen, die nur zu Lesehilfe dienen, sind zulässig;
  3. Jegliche Beschriftungen (Buchstaben, Zahlen) sind nicht zulässig.

Den OLAT-Kurs zur Veranstaltung "Kollektives Arbeitsrecht" finden Sie demnächst hier.

Beginn des Kolloquiums (QIS): Mittwoch, 24.04.2024, 10:15 Uhr, RuW 1.303

Gegenstand der Veranstaltung ist der in den Pflichtveranstaltungen Arbeitsrecht I und II weit gehend ausgeklammerte, praktisch aber außerordentlich bedeutsame Bereich des kollektiven Arbeitsrechts: Koalitionsrecht, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie das Recht der Mitbestimmung im Unternehmen.


Abschlussklausur: Termin wird in der Veranstaltung festgelegt.

Allgemeiner Hinweis zu Klausuren: 

Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen: 

  1. Post-its in Gesetzestexten sind erlaubt, soweit sie nur auf den Anfang eines Gesetzes (§ 1 oder Inhaltsübersicht) verweisen; 
  2. Einfarbige Markierungen und Unterstreichungen, die nur zu Lesehilfe dienen, sind zulässig;
  3. Jegliche Beschriftungen (Buchstaben, Zahlen) sind nicht zulässig.

Für das Seminar "International Labour Organization" sind bereits alle Plätze vergeben.

European Labour Law Network

Kontakt

Lehrstuhl Prof. Dr. Bernd Waas

Goethe Universität Frankfurt
Fachbereich 01
Institut für Zivil- und Wirtschaftsrecht
Campus Westend, RuW
Theodor-W.-Adorno-Platz 4 
60629 Frankfurt am Main

Sekretariat

RuW 2.121
Tel.: +49 69 798-34232
Fax: +49 69 798-34535
Email: sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de

Öffnungszeiten Sekretariat: 

Das Sekretariat ist momentan für den Publikumsverkehr nicht geöffnet.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.

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