Veranstaltungen der Professur Günther im WiSe 2023/2024

Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren

Die Vorlesung ist der zweite Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Klausur geschrieben.

Die Vorlesung setzt im ersten Teil die Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie des ersten Semesters fort und geht dabei vor allem auf aktuelle Positionen ein (u.a. ökonomische Analyse des Rechts, Rawls Theorie der Gerechtigkeit). Im zweiten Teil wird es dann um Verfahren und Methoden des Rechts im engeren Sinne gehen (u.a. Genese u. Struktur rechtlicher Verfahren, juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie). 

Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 12:00 - 14:00 in HZ 3 (c.t.)


Strafrechtstheoretisches-rechtsphilosophisches Seminar


Gemeinsame Lektüre und Diskussion neuerer Texte zur Strafrechtstheorie und Rechtsphilosophie. Unter anderem wird es um neue Strafrechtslegitimationen durch Konzeptionen einer zweitpersonalen Moral gehen, um Theorien epistemischer Ungerechtigkeit und ihre Konsequenzen für das Prozessrecht sowie um neuere Arbeiten zum Freiheitsbegriff. Leistungsnachweise können durch kurze Referate zu den Texten und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden. Die Bereitschaft zur Lektüre englischsprachiger Texte wird vorausgesetzt.

Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 18:00 - 20:00 in RuW 2.102

Vorbesprechung: Mo, 4.9. 2023, 12 Uhr c.t., online per zoom. Bitte vorher im Sekretariat per Email anmelden (hupka@jur.uni-frankfurt.de)

Es gibt noch freie Plätze. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Leonie Wilke (wilke@jur.uni-frankfurt.de) in Verbindung.

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Antisemitismus und Strafrecht​

Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass antisemitisch motivierte Angriffe, verbal ebenso wie tätlich, zunehmen und öffentliche Aufmerksamkeit erregen. Antisemitismus scheint in die Mitte der Gesellschaft zu rücken, was nicht selten zu heftigen und kontroversen Debatten führt (z.B. anlässlich der jüngsten documenta in Kassel, der rechtsextremen Polizei Chats (auch der Frankfurter Polizei) oder im Zusammenhang mit der aktuellen Konzerttour ‚this is not a drill' des ehemaligen Pink Floyd Mitglieds Roger Waters). Das Seminar wird sowohl der Frage nachgehen, ob und inwiefern das deutsche Strafrecht und das Kriminaljustizsystem darauf reagieren (können und sollten), aber auch, inwiefern diese Reaktionen (oder deren Unterlassung) ihrerseits Rückschlüsse auf deren Verhältnis zum Antisemitismus nahelegen. Beginnen wird das Seminar damit, ein gemeinsames Verständnis von Antisemitismus und seinen Ursachen zu erarbeiten. Leistungsnachweise können durch kurze Referate auf der Basis ausgewählter Texte und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden.

Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 18:00 - 20:00 in RuW 2.101 (c.t.)

Vorbesprechung: Mo, 4.9. 2023, 14 Uhr c.t., online per zoom. Bitte vorher im Sekretariat per Email anmelden (hupka@jur.uni-frankfurt.de)

Es gibt noch freie Plätze. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Leonie Wilke (wilke@jur.uni-frankfurt.de) in Verbindung.

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Post-/dekoloniale Rechtstheorie?


Das Blockseminar wird von Prof. Dr. Benno Zabel und Prof. Dr. Klaus Günther gemeinsam in den Schwerpunktbereichen "Grundlagen des Rechts" sowie "Internationalisierung und Europäisierung des Rechts" angeboten.

Der Umgang mit dem kolonialen Erbe des globalen Nordens rückt vermehrt ins Zentrum öffentlicher, aber auch wissenschaftlicher Debatten. Zu denken ist etwa an Fragen der Restitution von Kulturgütern, an die intensive Diskussion um koloniales Unrecht und Völkermorde oder an die Kontroversen um neokoloniale Tendenzen in der Entwicklungshilfe. Das Recht spielt in dieser Debatte eine wichtige Rolle, aus verschiedenen Gründen: Zum einen – historisch betrachtet – war es ein Instrument zur Durchsetzung kolonialer Interessen. Zum anderen wird es gegenwärtig in vielfältigen Konstellationen als Medium der Konfliktlösung herangezogen, was namentlich im Völkerrecht oder im Menschenrechtsdiskurs zu beobachten ist. Gleichzeitig ist die Rolle des Rechts im post- und dekolonialen Kontext umstritten. So wird seitens ehemals betroffener Ethnien und Nationen sowie von Theoretiker*innen des globalen Südens geltend gemacht, dass auch das nachkoloniale Recht – wie auch die Menschenrechte – Teil der Kolonialgeschichte bleibe und zudem wesentlich durch eine weiße und hegemoniale Kultur des globalen Nordens geprägt sei. Das Recht erscheint so aber als Teil der Lösung und als Teil des Problems post-/dekolonialer Aufklärung. Das Seminar möchte die skizzierte Debatte aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten und hierbei auch die Frage nach der Berechtigung und den Grenzen post-/dekolonialer Rechtstheorie stellen. Als Grundlage des Seminars und der Referate sollen einschlägige Texte aus der post-/dekolonialen Theorie, der Rechtswissenschaft und angrenzender Disziplinen dienen. Ziel des Seminars ist es, Begrifflichkeiten, Strukturen und Phänomene aufzuklären und darüber hinaus in die konkreten Fragen, Probleme und Lösungsansätze post-/dekolonialen Denkens einzuführen.

Zeit und Ort: am 06. und 07.02.2024, jeweils 8:00 - 18:00 in RuW 2.102

Vorbesprechung: Die Vorbesprechung für das Seminar erfolgt am 25. Oktober 2023, 13 Uhr, Raum 1.802 (Casino). Zu diesem Termin werden die möglichen Themen und die organisatorischen Rahmenbedingungen erläutert.

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Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren

Die Vorlesung ist der zweite Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Klausur geschrieben.

Die Vorlesung setzt im ersten Teil die Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie des ersten Semesters fort und geht dabei vor allem auf aktuelle Positionen ein (u.a. ökonomische Analyse des Rechts, Rawls Theorie der Gerechtigkeit). Im zweiten Teil wird es dann um Verfahren und Methoden des Rechts im engeren Sinne gehen (u.a. Genese u. Struktur rechtlicher Verfahren, juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie). 

Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 12:00 - 14:00 in HZ 3 (c.t.)


Strafrechtstheoretisches-rechtsphilosophisches Seminar


Gemeinsame Lektüre und Diskussion neuerer Texte zur Strafrechtstheorie und Rechtsphilosophie. Unter anderem wird es um neue Strafrechtslegitimationen durch Konzeptionen einer zweitpersonalen Moral gehen, um Theorien epistemischer Ungerechtigkeit und ihre Konsequenzen für das Prozessrecht sowie um neuere Arbeiten zum Freiheitsbegriff. Leistungsnachweise können durch kurze Referate zu den Texten und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden. Die Bereitschaft zur Lektüre englischsprachiger Texte wird vorausgesetzt.

Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 18:00 - 20:00 in RuW 2.102

Vorbesprechung: Mo, 4.9. 2023, 12 Uhr c.t., online per zoom. Bitte vorher im Sekretariat per Email anmelden (hupka@jur.uni-frankfurt.de)

Es gibt noch freie Plätze. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Leonie Wilke (wilke@jur.uni-frankfurt.de) in Verbindung.

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Antisemitismus und Strafrecht​

Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass antisemitisch motivierte Angriffe, verbal ebenso wie tätlich, zunehmen und öffentliche Aufmerksamkeit erregen. Antisemitismus scheint in die Mitte der Gesellschaft zu rücken, was nicht selten zu heftigen und kontroversen Debatten führt (z.B. anlässlich der jüngsten documenta in Kassel, der rechtsextremen Polizei Chats (auch der Frankfurter Polizei) oder im Zusammenhang mit der aktuellen Konzerttour ‚this is not a drill' des ehemaligen Pink Floyd Mitglieds Roger Waters). Das Seminar wird sowohl der Frage nachgehen, ob und inwiefern das deutsche Strafrecht und das Kriminaljustizsystem darauf reagieren (können und sollten), aber auch, inwiefern diese Reaktionen (oder deren Unterlassung) ihrerseits Rückschlüsse auf deren Verhältnis zum Antisemitismus nahelegen. Beginnen wird das Seminar damit, ein gemeinsames Verständnis von Antisemitismus und seinen Ursachen zu erarbeiten. Leistungsnachweise können durch kurze Referate auf der Basis ausgewählter Texte und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden.

Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 18:00 - 20:00 in RuW 2.101 (c.t.)

Vorbesprechung: Mo, 4.9. 2023, 14 Uhr c.t., online per zoom. Bitte vorher im Sekretariat per Email anmelden (hupka@jur.uni-frankfurt.de)

Es gibt noch freie Plätze. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Leonie Wilke (wilke@jur.uni-frankfurt.de) in Verbindung.

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Post-/dekoloniale Rechtstheorie?


Das Blockseminar wird von Prof. Dr. Benno Zabel und Prof. Dr. Klaus Günther gemeinsam in den Schwerpunktbereichen "Grundlagen des Rechts" sowie "Internationalisierung und Europäisierung des Rechts" angeboten.

Der Umgang mit dem kolonialen Erbe des globalen Nordens rückt vermehrt ins Zentrum öffentlicher, aber auch wissenschaftlicher Debatten. Zu denken ist etwa an Fragen der Restitution von Kulturgütern, an die intensive Diskussion um koloniales Unrecht und Völkermorde oder an die Kontroversen um neokoloniale Tendenzen in der Entwicklungshilfe. Das Recht spielt in dieser Debatte eine wichtige Rolle, aus verschiedenen Gründen: Zum einen – historisch betrachtet – war es ein Instrument zur Durchsetzung kolonialer Interessen. Zum anderen wird es gegenwärtig in vielfältigen Konstellationen als Medium der Konfliktlösung herangezogen, was namentlich im Völkerrecht oder im Menschenrechtsdiskurs zu beobachten ist. Gleichzeitig ist die Rolle des Rechts im post- und dekolonialen Kontext umstritten. So wird seitens ehemals betroffener Ethnien und Nationen sowie von Theoretiker*innen des globalen Südens geltend gemacht, dass auch das nachkoloniale Recht – wie auch die Menschenrechte – Teil der Kolonialgeschichte bleibe und zudem wesentlich durch eine weiße und hegemoniale Kultur des globalen Nordens geprägt sei. Das Recht erscheint so aber als Teil der Lösung und als Teil des Problems post-/dekolonialer Aufklärung. Das Seminar möchte die skizzierte Debatte aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten und hierbei auch die Frage nach der Berechtigung und den Grenzen post-/dekolonialer Rechtstheorie stellen. Als Grundlage des Seminars und der Referate sollen einschlägige Texte aus der post-/dekolonialen Theorie, der Rechtswissenschaft und angrenzender Disziplinen dienen. Ziel des Seminars ist es, Begrifflichkeiten, Strukturen und Phänomene aufzuklären und darüber hinaus in die konkreten Fragen, Probleme und Lösungsansätze post-/dekolonialen Denkens einzuführen.

Zeit und Ort: am 06. und 07.02.2024, jeweils 8:00 - 18:00 in RuW 2.102

Vorbesprechung: Die Vorbesprechung für das Seminar erfolgt am 25. Oktober 2023, 13 Uhr, Raum 1.802 (Casino). Zu diesem Termin werden die möglichen Themen und die organisatorischen Rahmenbedingungen erläutert.

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Veranstaltungen der Professur Günther im SoSe 2023

Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie

Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Hausarbeit ausgegeben.

Die Vorlesung wird von zweistündigen Arbeitsgemeinschaften begleitet. Inhaltlich führt die Vorlesung in die wichtigsten Themen, Grundbegriffe, Argumente und Methoden der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie ein (z.B. Gerechtigkeit und positives Recht, Legitimität und Legalität, Recht und Moral, Rechtssubjektivität, subjektives und objektives Recht, Einheit und Vielheit sowie Geltung und Wirksamkeit des Rechts). Die Einführung geht historisch und systematisch vor, dabei werden die wichtigsten Stationen der Rechtsphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart erläutert.

Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 16:00 - 19:00 in HZ 3 (c.t.)

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Abolitionismus - Blockseminar


Unter „Abolitionismus“ versteht man die radikalste Version der Kritik an Gefängnissen und, überwiegend auch, am öffentlichen Strafrecht mit einem staatliche Kriminaljustizsystem: Gefordert wird ihre Abschaffung. Nachdem es lange still um diese Bewegung war, ist sie seit einiger Zeit wieder deutlicher zu vernehmen. Vor allem unter dem Eindruck der Polizeigewalt gegen Schwarze und der unverändert hohen Inhaftierungsrate in dieser Bevölkerungsgruppe der USA verstärkt sich der Eindruck, dass Reformen des Kriminaljustizsystems immer wieder scheitern und eher das Gegenteil des Beabsichtigten bewirken. Dagegen wird vermutet, dass eine „karzerale Logik“ des Staates selbst die Hauptursache nicht nur für die Selektivität von Polizei und Strafverfolgung sei, sondern auch für das hohe Gewaltpotential in der Gesellschaft selbst. Die Forderung nach Abschaffung von Polizei und Strafrecht bedeutet freilich nicht, dass auf Gewalttaten gar nicht mehr reagiert werden solle, sondern dass nach Alternativen jenseits staatlicher Interventionen gesucht werden müsse. Dazu ist jüngst ein Sammelband erschienen (Daniel Loick, Vanessa E. Thompson (Hrsg.), Abolitionismus – Ein Reader, Berlin 2022), dessen Beiträge in dem Seminar diskutiert werden.


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​Versprechen, Vergessen, Verzeihen in Ethik, Recht und Politik - Blockseminar in Manigod

Wer verspricht, legt sich gegenüber einem Anderen auf ein künftiges Handeln fest und bindet den eigenen Willen. Mit dem Versprechen lässt sich die Zeit aufheben, die Zukunft vorwegnehmen. Aber weder gegenüber sich selbst noch für den Versprechensempfänger gibt es die Garantie und die Gewissheit, dass das Versprochene auch getan wird. Versprechen und Freiheit sind untrennbar. Möglich ist daher nur ein Vertrauen auf das Einhalten des Versprechens. Im Falle der Enttäuschung kehrt sich jedoch das Zeitverhältnis um: Der Enttäuschte, der dem Versprechenden berechtigterweise den Vertrauensbruch vorwirft, fixiert sich auf die Vergangenheit, bindet sich und den anderen an das inkriminierte Geschehen. Das Verzeihen hat die Kraft, diese Fixierung wieder aufzuheben – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, zu denen wiederum die Freiheit gehört. Das Geschehene kann dennoch nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Beteiligten können es vergessen oder erinnern, was wiederum Folgen für ihr intersubjektives Verhältnis hat. Das Seminar wird, ausgehend von Hegels Überlegungen zu Versprechen und Versöhnung, dem Verhältnis dieser menschlichen Verhaltensweisen an Beispielen aus der Ethik, dem Recht und der Politik nachgehen.

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Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie

Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Hausarbeit ausgegeben.

Die Vorlesung wird von zweistündigen Arbeitsgemeinschaften begleitet. Inhaltlich führt die Vorlesung in die wichtigsten Themen, Grundbegriffe, Argumente und Methoden der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie ein (z.B. Gerechtigkeit und positives Recht, Legitimität und Legalität, Recht und Moral, Rechtssubjektivität, subjektives und objektives Recht, Einheit und Vielheit sowie Geltung und Wirksamkeit des Rechts). Die Einführung geht historisch und systematisch vor, dabei werden die wichtigsten Stationen der Rechtsphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart erläutert.

Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 16:00 - 19:00 in HZ 3 (c.t.)

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Abolitionismus - Blockseminar


Unter „Abolitionismus“ versteht man die radikalste Version der Kritik an Gefängnissen und, überwiegend auch, am öffentlichen Strafrecht mit einem staatliche Kriminaljustizsystem: Gefordert wird ihre Abschaffung. Nachdem es lange still um diese Bewegung war, ist sie seit einiger Zeit wieder deutlicher zu vernehmen. Vor allem unter dem Eindruck der Polizeigewalt gegen Schwarze und der unverändert hohen Inhaftierungsrate in dieser Bevölkerungsgruppe der USA verstärkt sich der Eindruck, dass Reformen des Kriminaljustizsystems immer wieder scheitern und eher das Gegenteil des Beabsichtigten bewirken. Dagegen wird vermutet, dass eine „karzerale Logik“ des Staates selbst die Hauptursache nicht nur für die Selektivität von Polizei und Strafverfolgung sei, sondern auch für das hohe Gewaltpotential in der Gesellschaft selbst. Die Forderung nach Abschaffung von Polizei und Strafrecht bedeutet freilich nicht, dass auf Gewalttaten gar nicht mehr reagiert werden solle, sondern dass nach Alternativen jenseits staatlicher Interventionen gesucht werden müsse. Dazu ist jüngst ein Sammelband erschienen (Daniel Loick, Vanessa E. Thompson (Hrsg.), Abolitionismus – Ein Reader, Berlin 2022), dessen Beiträge in dem Seminar diskutiert werden.


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​Versprechen, Vergessen, Verzeihen in Ethik, Recht und Politik - Blockseminar in Manigod

Wer verspricht, legt sich gegenüber einem Anderen auf ein künftiges Handeln fest und bindet den eigenen Willen. Mit dem Versprechen lässt sich die Zeit aufheben, die Zukunft vorwegnehmen. Aber weder gegenüber sich selbst noch für den Versprechensempfänger gibt es die Garantie und die Gewissheit, dass das Versprochene auch getan wird. Versprechen und Freiheit sind untrennbar. Möglich ist daher nur ein Vertrauen auf das Einhalten des Versprechens. Im Falle der Enttäuschung kehrt sich jedoch das Zeitverhältnis um: Der Enttäuschte, der dem Versprechenden berechtigterweise den Vertrauensbruch vorwirft, fixiert sich auf die Vergangenheit, bindet sich und den anderen an das inkriminierte Geschehen. Das Verzeihen hat die Kraft, diese Fixierung wieder aufzuheben – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, zu denen wiederum die Freiheit gehört. Das Geschehene kann dennoch nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Beteiligten können es vergessen oder erinnern, was wiederum Folgen für ihr intersubjektives Verhältnis hat. Das Seminar wird, ausgehend von Hegels Überlegungen zu Versprechen und Versöhnung, dem Verhältnis dieser menschlichen Verhaltensweisen an Beispielen aus der Ethik, dem Recht und der Politik nachgehen.

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Veranstaltungen der Professur Günther im WiSe 2022/2023

Vorlesung - Strafrecht II

In der Veranstaltung werden ausgewählte Probleme des Besonderen Teils (Vertiefung der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Eigentums- und Vermögensdelikte) behandelt. Zugleich wird die in der Vorlesung „Strafrecht I“ begonnene Einführung in die Hauptprobleme des Allgemeinen Teils fortgesetzt (Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeit, Konkurrenzen).

Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 14:00 - 17:00 in HZ 3 (c.t.)

Zur Veranstaltung

Propädeutikum - Strafrecht II

Im Propädeutikum wird der Vorlesungsstoff vertieft, im Wechsel mit anspruchsvollen Übungsfällen, an denen die Bearbeitung schwieriger Fragen des strafrechtlichen Gutachtens erlernt werden kann.


Zeit und Ort: wöchentlich, Dienstag 14:00 - 16:00 in HZ 3

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Vorlesung - Strafrecht II

In der Veranstaltung werden ausgewählte Probleme des Besonderen Teils (Vertiefung der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Eigentums- und Vermögensdelikte) behandelt. Zugleich wird die in der Vorlesung „Strafrecht I“ begonnene Einführung in die Hauptprobleme des Allgemeinen Teils fortgesetzt (Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeit, Konkurrenzen).

Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 14:00 - 17:00 in HZ 3 (c.t.)

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Propädeutikum - Strafrecht II

Im Propädeutikum wird der Vorlesungsstoff vertieft, im Wechsel mit anspruchsvollen Übungsfällen, an denen die Bearbeitung schwieriger Fragen des strafrechtlichen Gutachtens erlernt werden kann.


Zeit und Ort: wöchentlich, Dienstag 14:00 - 16:00 in HZ 3

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Veranstaltungen der Professur Günther im SoSe 2022

Blockseminar in Manigod: Die „Sittlichkeit“ in Hegels Rechtsphilosophie

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Vor allem wegen der unverminderten Aktualität seiner schon von den Zeitgenossen kontrovers diskutierten Einsichten wird sich das Seminar den im Jahre 1820/1821 erschienenen „Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse" widmen. Im Zentrum steht die gemeinsame Lektüre und Interpretation des dritten Teils des Werkes über die „Sittlichkeit". Hier entwickelt Hegel nicht nur als einer der Ersten eine frühe Theorie der „bürgerlichen Gesellschaft“ einschließlich ihrer ökonomischen Grundlagen und der politischen Öffentlichkeit, sondern auch ihres Rechtssystems. Darüber hinaus spürt Hegel mit dem Konzept der „Sittlichkeit“ auch jenen Voraussetzungen dieser Gesellschaften nach, die – nach einem späteren Wort Ernst-Wolfgang Böckenfördes – nicht durch einen freiheitlichen Rechtsstaat alleine hergestellt und garantiert werden können. Erwartet wird die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit einem anspruchsvollen philosophischen Text.


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Vorlesung Strafrecht I

Die Veranstaltung beginnt mit einem Überblick über die Theorien der Kriminalität und der Strafe, die Institutionen des Kriminaljustizsystems (Strafgerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei) und die prinzipiellen Grundlagen des Strafrechts (Gesetzesprinzip, Rückwirkungsverbot, Schuldprinzip). Im Mittelpunkt stehen dann einfache Probleme des Allgemeinen Teils des StGB sowie einfachere Delikte des Besonderen Teils.

Die Unterlagen zur Vorlesung und den begleitenden Tutorien sowie Hinweise auf etwaige Veranstaltungsänderungen sind über die Lernplattform OLAT aufrufbar.

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Veranstaltungen der Professur Günther im WiSe 2021/2022

Online-Blockseminar: Das Fahrlässigkeitsunrecht im Strafrecht

Seminar: SPB 3 u. 6

Das Fahrlässigkeitsunrecht im Strafrecht

Gegenstand des Seminars sind die Grundlagen des Fahrlässigkeitsunrechts im Strafrecht. Unter dem Eindruck aktueller Kontroversen soll dabei - auch unter Befassung mit aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung (z.B. sog. "Raser"-Fälle, Kölner Stadtarchiv-Fall, mißbrauchte Lockerungen im Strafvollzug, u.a.) - folgenden Fragen nachgegangen werden: Besteht zwischen Fahrlässigkeitsunrecht und Vorsatzunrecht ein aliud-Verhältnis? Oder ist die Fahrlässigkeitstat vielmehr als Grundtyp der strafrechtlichen Tat anzusehen? Welche Probleme sind mit einer abstrakt-generalisierenden (am Durchschnittsmenschen orientierten) Bestimmung des Sorgfaltswidrigkeitsmaßstabes einerseits verbunden? Welche Schwierigkeiten gehen andererseits mit einer Individualisierung des Sorgfalts- und Vorhersehbarkeitsmaßstabs einher (z.B. Stichwort: Interne Idealisierung des Täters)? Welche Auswirkungen haben komplexe Organisationsstrukturen oder neue Technologien auf die Beantwortung der Schuldfrage?


Literatur und Rechtsprechungshinweise in der Vorbesprechung am 28.10.2021 um 18 Uhr ct via Zoom (Link wird noch bekanntgegeben).

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Veranstaltungen der Professur Günther im SoSe 2020

Das interdisziplinäre Seminar zu „Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts“ in Manigod (Frankreich) kann aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen nicht wie geplant im Jahr 2020 stattfinden.

Wir sind allerdings optimistisch, dass das Seminar in der geplanten Form 2021 stattfinden können wird.

Jedoch freuen wir uns, Ihnen für das laufende Sommersemester ein Ersatzangebot unterbreiten zu können:

Hegels Straftheorie

Einordnung in den Studienplan: Grundlagen des Rechts [SP 03], Kriminalwissenschaften [SP 06]

Nicht nur wegen Hegels 250. Geburtstag, sondern auch und vor allem wegen der unverminderten Aktualität seiner schon von den Zeitgenossen kontrovers diskutierten Einsichten wird sich das Seminar Auszügen der im Jahre 1820 erschienenen „Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse“ widmen.

Im Zentrum stehen die gemeinsame Lektüre und Interpretation zentraler Abschnitte zu Verbrechen und Strafe im Kapitel über das abstrakte Recht, zu Vorsatz und Schuld im Kapitel über die Moralität sowie derjenigen Paragraphen im Kapitel über die Sittlichkeit, welche sich mit der Strafjustiz beschäftigen.

Darüber hinaus soll auch die Fortentwicklung von Hegels Straftheorie bei Köstlin und Berner im 19. Jahrhundert sowie aktuell bei Jakobs Gegenstand der gemeinsamen Betrachtungen sein.

Sollten Sie sich angesprochen fühlen, werden Sie um eine entsprechende Nachricht an Frau Schwammborn (schwammborn@jura.uni-frankfurt.de) gebeten. Wir würden Sie dann per E-Mail über alle weiteren Entwicklungen der Online-Seminarplanung informieren.

Seminartermin:

Das Seminar findet in Form von vier je vierstündigen Online-Blockseminarsitzungen statt.

  • Donnerstag, den 22.10.2020 von 14 Uhr bis 18 Uhr (c.t)
  • Freitag, den 23.10.2020 von 10 Uhr bis 14 Uhr (c.t.)
  • Donnerstag, den 29.10.2020 von 14 Uhr bis 18 Uhr (c.t.)
  • Freitag, den 30.10.2020 von 10 Uhr bis 14 Uhr (c.t.)

Leistungsnachweis:

Für die ordnungsgemäße Abgabe der Seminararbeiten (nach der Prüfungsordnung des FB 01) ist sowohl ein schriftliches (also ausgedrucktes) Exemplar der vollständigen Seminararbeit bis spätestens 31. März 2021 postalisch an die Professur zu übersenden als auch ein elektronisches Exemplar nur des Hauptteils (ohne Titelblatt, Literaturverzeichnis und Gliederung) im E-Center des Fachbereichs bis zum 31. März 2021, 24:00 Uhr hochzuladen.

Beachten Sie bitte die Hinweise zum Upload.

Für den Nachweis der rechtzeitigen Abgabe des schriftlichen (ausgedruckten) Exemplars der Seminararbeit ist der Poststempel maßgeblich.


Die Postadresse lautet: Goethe Universität, Prof. Dr. Klaus Günther, RuW Raum 4.126, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, 60323 Frankfurt am Main.

Sie müssen sicherstellen, dass sowohl das ausgedruckte als auch das elektronische Exemplar fristgerecht abgegeben werden. Es reicht nicht aus, dass lediglich die Frist des ausgedruckten Exemplars oder des elektronischen Exemplars eingehalten wird. Sollte eine der Fristen nicht eingehalten werden, wird die Seminararbeit mit „ungenügend" (0 Punkte) bewertet.


Vorbesprechung:

Die Vorbesprechung findet virtuell am Donnerstag, den 09.07.2020 um 12 Uhr (c.t.) statt. Den Link zu dem Videokonferenzsystem, über welches die Vorbesprechung stattfinden wird, erhalten die Seminarinteressierten von uns per E-Mail (Anfragen richten Sie bitte an schwammborn@jura.uni-frankfurt.de).

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Blockseminar in Manigod (voraussichtlich auf das Jahr 2021 verschoben)

Das interdisziplinäre Seminar zu „Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts“ in Manigod (Frankreich) kann aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen nicht wie geplant im Jahr 2020 stattfinden.

Wir sind allerdings optimistisch, dass das Seminar in der geplanten Form 2021 stattfinden können wird.

Jedoch freuen wir uns, Ihnen für das laufende Sommersemester ein Ersatzangebot unterbreiten zu können:

                                           Hegels Straftheorie

Einordnung in den Studienplan: Grundlagen des Rechts [SP 03], Kriminalwissenschaften [SP 06]

Nicht nur wegen Hegels 250. Geburtstag, sondern auch und vor allem wegen der unverminderten Aktualität seiner schon von den Zeitgenossen kontrovers diskutierten Einsichten wird sich das Seminar Auszügen der im Jahre 1820 erschienenen „Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse“ widmen.

Im Zentrum stehen die gemeinsame Lektüre und Interpretation zentraler Abschnitte zu Verbrechen und Strafe im Kapitel über das abstrakte Recht, zu Vorsatz und Schuld im Kapitel über die Moralität sowie derjenigen Paragraphen im Kapitel über die Sittlichkeit, welche sich mit der Strafjustiz beschäftigen.

Darüber hinaus soll auch die Fortentwicklung von Hegels Straftheorie bei Köstlin und Berner im 19. Jahrhundert sowie aktuell bei Jakobs Gegenstand der gemeinsamen Betrachtungen sein.

Sollten Sie sich angesprochen fühlen, werden Sie um eine entsprechende Nachricht an Frau Schwammborn (schwammborn@jura.uni-frankfurt.de) gebeten. Wir würden Sie dann per E-Mail über alle weiteren Entwicklungen der Online-Seminarplanung informieren.

Seminartermin:

Das Seminar findet in Form von vier je vierstündigen Online-Blockseminarsitzungen statt.

  • Donnerstag, den 22.10.2020 von 14 Uhr bis 18 Uhr (c.t)
  • Freitag, den 23.10.2020 von 10 Uhr bis 14 Uhr (c.t.)
  • Donnerstag, den 29.10.2020 von 14 Uhr bis 18 Uhr (c.t.)
  • Freitag, den 30.10.2020 von 10 Uhr bis 14 Uhr (c.t.)

 

Leistungsnachweis:

Voraussetzung für den Erwerb eines Leistungsnachweises ist eine Online-Kurzpräsentation mit anschließender schriftlicher Ausarbeitung (Seminararbeit).

Vorbesprechung:

Die Vorbesprechung findet virtuell am Donnerstag, den 09.07.2020 um 12 Uhr (c.t.) statt. Den Link zu dem Videokonferenzsystem, über welches die Vorbesprechung stattfinden wird, erhalten die Seminarinteressierten von uns per E-Mail (Anfragen richten Sie bitte an schwammborn@jura.uni-frankfurt.de).

Versanstaltungen der Professur Günther im WiSe 2019/2020

Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren

Die Vorlesung schließt sich an die Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an und setzt die Überlegungen zum Rechtsprojekt der Moderne und seiner Krisen fort. Der Fokus verschiebt sich nunmehr auf Probleme der Rechtsanwendung und Rechtsdurchsetzung.

Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 10:00 - 12:00 in HZ 3 (c.t.)

Veranstaltungen der Professur Günther im SoSe 2019

Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Hausarbeit ausgegeben.

Die Vorlesung wird von zweistündigen Arbeitsgemeinschaften begleitet. Inhaltlich führt die Vorlesung in die wichtigsten Themen, Grundbegriffe, Argumente und Methoden der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie ein (z.B. Gerechtigkeit und positives Recht, Legitimität und Legalität, Recht und Moral, Rechtssubjektivität, subjektives und objektives Recht, Einheit und Vielheit sowie Geltung und Wirksamkeit des Rechts). Die Einführung geht historisch und systematisch vor, dabei werden die wichtigsten Stationen der Rechtsphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart erläutert.

Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 10:00 - 13:00 in HZ 3

Blockseminar in Manigod

Zeit und Ort: 04.08.2019 - 11.08.2019 in Manigod (Dept. Haute-Savoie), Frankreich

Die Vorbesprechung findet am 18.04.2019 um 13:30 Uhr in Raum RuW 4.101 statt.

Veranstaltungen der Professur Günther im WiSe 2018/2019

Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt im Besonderen Teil des Strafrechts. Dabei werden auch schwierige Probleme des Allgemeinen Teils vertieft behandelt.


Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 10:00 - 13:00 in HZ 1 (c.t.)

Im Propädeutikum wird der Vorlesungsstoff vertieft, im Wechsel mit anspruchsvollen Übungsfällen, an denen die Bearbeitung schwieriger Fragen des strafrechtlichen Gutachtens erlernt werden kann.


Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 10:00 - 12:00 in HZ 1

Veranstaltungen der Professur Günther im SoSe 2018

Strafrecht III

Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt im Besonderen Teil des Strafrechts. Dabei werden auch schwierige Probleme des Allgemeinen Teils vertieft behandelt.


Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 10:00 - 13:00 in HZ 3 (c.t.)

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Propädeutikum Strafrecht III

Im Propädeutikum wird der Vorlesungsstoff vertieft, im Wechsel mit anspruchsvollen Übungsfällen, an denen die Bearbeitung schwieriger Fragen des strafrechtlichen Gutachtens erlernt werden kann.


Zeit und Ort: wöchentlich, Dienstag 14:00 - 16:00 in HZ 11 (s.t.)

Blockseminar in Manigod

Zeit und Ort: 22.07.2018 - 29.07.2018 in Manigod (Dept. Haute-Savoie), Frankreich

Die Vorbesprechung findet am 18.04.2018 um 16 Uhr in Raum RuW 3.103 statt.

Veranstaltungen der Professur Günther im WiSe 2017/2018

Strafrecht II

Ausgewählte Probleme des Besonderen Teils (Vertiefung der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Eigentums- und Vermögensdelikte). Zugleich wird die in der Vorlesung „Strafrecht I“ begonnene Einführung in die Hauptprobleme des Allgemeinen Teils fortgesetzt (Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeit, Konkurrenzen).

Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 11:00 - 14:00 in HZ 3 (c.t.)

Rechtstheoretischer Arbeitskreis

Zeit und Ort: zweiwöchentlich, Mittwoch, 18:00 - 21:00 Uhr

Die erste Sitzung findet am 25.10.2017 in Raum ExNO 5.01 (Exzellenzcluster »Die Herausbildung normativer Ordnungen«) statt.

Kontakt

Prof. Dr. Klaus Günther

Goethe-Universität
Frankfurt am Main
Fachbereich Rechtswissenschaft
Institut für Kriminalwissenschaften
und Rechtsphilosophie

Anschrift:
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am Main
RuW 4.126

Tel. 069/798-34338
e-mail: K.Guenther@jur.uni-frankfurt.de