Veranstaltungen der Professur Günther im SoSe 2024

Strafrecht I

Die Vorlesung beginnt mit einem Überblick über die Theorien der Kriminalität und der Strafe, die Institutionen des Kriminaljustizsystems (Strafjustiz, Staatsanwaltschaft, Polizei) und die prinzipiellen Grundlagen des Strafrechts (Gesetzlichkeitsprinzip, Rückwirkungsverbot, Schuldprinzip). Im Mittelpunkt stehen dann einfache Probleme des Allgemeinen Teils des StGB sowie einfachere Delikte des Besonderen Teils.

Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 10:00 - 13:00 Uhr in HZ 3 (c.t.)


Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren

Die Vorlesung widmet sich im ersten, rechtstheoretischen Teil einigen zentralen Grundbegriffen (z.B. subjektive Rechte und objektives Recht) und methodischen Unterscheidungen (z.B. interner und externer Standpunkt gegenüber Normen). Im zweiten Teil wird es dann um Verfahren und Methoden des Rechts im engeren Sinne gehen (u.a. Genese u. Struktur rechtlicher Verfahren, juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie).

Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 12:00 - 14:00 Uhr in HZ1 (c.t.)


Seminar: Schuld, Scham, Verletzlichkeit. Strafrechtsphilosophische Perspektiven.

Schuld, Scham und Verletzlichkeit sind Erscheinungsformen des menschlichen Zusammenlebens. Auch im Recht spielen sie eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die tiefengrammatische Bedeutung von Freiheit und Personalität zu bestimmen. Das ist für die Schuld offenkundig, wenn wir an das Strafrecht und an den öffentlichen Vorwurf aufgrund einer rechtswidrigen Tat denken. Für die Begriffe der Scham und der Verletzlichkeit gilt das indes nicht weniger. Scham und Schamgefühle verdeutlichen, dass das Selbstkonzept der Person von einer ethischen Selbsteinschätzung geleitet wird, die wandelbar und eng mit den sozialen Kontexten verflochten ist. Verletzlichkeit wiederum verweist darauf, dass wir als Rechtspersonen frei und fragil zugleich sind, dass wir auf unseren Rechten beharren können und doch erkennen müssen, dass die Verwirklichung individueller Bedürfnisse und Interessen von sozialen Inklusionen abhängig bleibt. Schuld, Scham und Verletzlichkeit sind Marker normativer Orientierung. Dennoch ist die theoretische und praktische Bedeutung dieser Marker bis heute umstritten. Das Seminar möchte anhand von ausgewählten Texten das Problemfeld genauer diskutieren.

Zeit und Ort: wöchentlich, Dienstag 14:00 - 16:00 in RuW 3.102 (c.t.)

Vorbesprechung: Mittwoch, den 14.02.2024 um 14:00 Uhr im RuW 4.101.

Die Veranstaltung ist für die SPB 3 und 6 geöffnet und steht zudem allen Interessierten sämtlicher Fachbereiche offen.

Falls Sie Interesse am Erwerb eines Leistungsnachweises haben, an der Vorbesprechung allerdings nicht teilnehmen konnten, folgen Sie bitte dem unter folgendem Link hinterlegten Prozedere, welches Sie unter „Organisation/Ablauf Themenwahl“ finden:

https://hessenbox-a10.rz.uni-frankfurt.de/getlink/fi99FtTqDT2QFxTyxuApLs/

Wir freuen uns in diesem Falle über eine Rückmeldung bis einschließlich 10. März 2024!

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Blockseminar Manigod: Befreiung und Selbstbefreiung, Revolution, Recht und Gewalt

Mit Prof. Dr. Gerhard Gamm (TU Darmstadt, Institut für Philosophie)

Beginnend mit einer eingehenden Diskussion des Abschnitts über „Herr und Knecht“ im IV. Kapitel von Hegels „Phänomenologie des Geistes“ soll der Frage nachgegangen werden, ob und wie Befreiung von Herrschaft möglich ist, ohne wiederum in Herrschaft umzuschlagen. Nietzsches Überlegungen zum „Sklavenaufstand in der Moral“, die eines der Motive für Christoph Menkes „Theorie der Befreiung“ (2022) waren, spitzen diese Frage noch einmal dramatisch zu und lenken sie auf das Subjekt der Befreiung, das sich dabei selbst in Frage stellen muss (s. dazu aktuell den Kinofilm „Die Aussprache“ von Sarah Polley, 2022, oder, früher: Peter Weiss, „Marat/Sade“, 1964). Möglicherweise, so wäre außerdem zu diskutieren, liegt einer der Gründe in dem prekären Verhältnis zur Gewalt, in das eine Befreiung gerät, wenn sie durch eine Revolution vollzogen wird. Kann eine Befreiung wirklich zu befreiten Verhältnissen führen, wenn der Bruch mit der bestehenden Herrschaft nur durch revolutionäre Gewalt möglich ist? (dazu, u.a., Frantz Fanon, „Die Verdammten dieser Erde“, 1961). In welche Probleme gerät eine Befreiung durch Revolution, wenn sie sich mit gegenrevolutionärer Gewalt konfrontiert sieht und versucht, sich dagegen wiederum mit Gewalt, z.B. durch eine „Diktatur der Freiheit“ (Marat/Robespierre 1793,) zu behaupten? Diese Fragen sind auch und vor allem wiederum an die Antwort zu richten, die üblicherweise darauf gegeben wird: Die Gewalt sei nur durch das Recht zu zähmen, das zugleich die neue Freiheit sichere. Aber worauf kann sich ein revolutionärer Neuanfang mit Recht gründen (dazu: Gunnar Hindrichs, „Philosophie der Revolution“, 2017)? Perpetuiert das Recht nicht gleichzeitig die Gewalt, aus der es hervorgegangen ist? Geht die neue Herrschaft des Rechts nicht wiederum mit einer neuen Herrschaft einher, die sich auf Gewalt stützen muss? Wäre eine gelungene Befreiung dann nicht auch eine Befreiung vom Recht überhaupt?


Zeit und Ort: vom 09.08.2024 bis zum 16.08.2024 in Manigod (Frankreich)

Vorbesprechung: Montag, 22.04.2024, 15:00 - 16:00 Uhr in RuW - RuW 1.101

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Strafrecht I

Die Vorlesung beginnt mit einem Überblick über die Theorien der Kriminalität und der Strafe, die Institutionen des Kriminaljustizsystems (Strafjustiz, Staatsanwaltschaft, Polizei) und die prinzipiellen Grundlagen des Strafrechts (Gesetzlichkeitsprinzip, Rückwirkungsverbot, Schuldprinzip). Im Mittelpunkt stehen dann einfache Probleme des Allgemeinen Teils des StGB sowie einfachere Delikte des Besonderen Teils.

Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 10:00 - 13:00 Uhr in HZ 3 (c.t.)


Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren

Die Vorlesung widmet sich im ersten, rechtstheoretischen Teil einigen zentralen Grundbegriffen (z.B. subjektive Rechte und objektives Recht) und methodischen Unterscheidungen (z.B. interner und externer Standpunkt gegenüber Normen). Im zweiten Teil wird es dann um Verfahren und Methoden des Rechts im engeren Sinne gehen (u.a. Genese u. Struktur rechtlicher Verfahren, juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie).

Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 12:00 - 14:00 Uhr in HZ1 (c.t.)


Seminar: Schuld, Scham, Verletzlichkeit. Strafrechtsphilosophische Perspektiven.

Schuld, Scham und Verletzlichkeit sind Erscheinungsformen des menschlichen Zusammenlebens. Auch im Recht spielen sie eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die tiefengrammatische Bedeutung von Freiheit und Personalität zu bestimmen. Das ist für die Schuld offenkundig, wenn wir an das Strafrecht und an den öffentlichen Vorwurf aufgrund einer rechtswidrigen Tat denken. Für die Begriffe der Scham und der Verletzlichkeit gilt das indes nicht weniger. Scham und Schamgefühle verdeutlichen, dass das Selbstkonzept der Person von einer ethischen Selbsteinschätzung geleitet wird, die wandelbar und eng mit den sozialen Kontexten verflochten ist. Verletzlichkeit wiederum verweist darauf, dass wir als Rechtspersonen frei und fragil zugleich sind, dass wir auf unseren Rechten beharren können und doch erkennen müssen, dass die Verwirklichung individueller Bedürfnisse und Interessen von sozialen Inklusionen abhängig bleibt. Schuld, Scham und Verletzlichkeit sind Marker normativer Orientierung. Dennoch ist die theoretische und praktische Bedeutung dieser Marker bis heute umstritten. Das Seminar möchte anhand von ausgewählten Texten das Problemfeld genauer diskutieren.

Zeit und Ort: wöchentlich, Dienstag 14:00 - 16:00 in RuW 3.102 (c.t.)

Vorbesprechung: Mittwoch, den 14.02.2024 um 14:00 Uhr im RuW 4.101.

Die Veranstaltung ist für die SPB 3 und 6 geöffnet und steht zudem allen Interessierten sämtlicher Fachbereiche offen.

Falls Sie Interesse am Erwerb eines Leistungsnachweises haben, an der Vorbesprechung allerdings nicht teilnehmen konnten, folgen Sie bitte dem unter folgendem Link hinterlegten Prozedere, welches Sie unter „Organisation/Ablauf Themenwahl“ finden:

https://hessenbox-a10.rz.uni-frankfurt.de/getlink/fi99FtTqDT2QFxTyxuApLs/

Wir freuen uns in diesem Falle über eine Rückmeldung bis einschließlich 10. März 2024!

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Blockseminar Manigod: Befreiung und Selbstbefreiung, Revolution, Recht und Gewalt

Mit Prof. Dr. Gerhard Gamm (TU Darmstadt, Institut für Philosophie)

Beginnend mit einer eingehenden Diskussion des Abschnitts über „Herr und Knecht“ im IV. Kapitel von Hegels „Phänomenologie des Geistes“ soll der Frage nachgegangen werden, ob und wie Befreiung von Herrschaft möglich ist, ohne wiederum in Herrschaft umzuschlagen. Nietzsches Überlegungen zum „Sklavenaufstand in der Moral“, die eines der Motive für Christoph Menkes „Theorie der Befreiung“ (2022) waren, spitzen diese Frage noch einmal dramatisch zu und lenken sie auf das Subjekt der Befreiung, das sich dabei selbst in Frage stellen muss (s. dazu aktuell den Kinofilm „Die Aussprache“ von Sarah Polley, 2022, oder, früher: Peter Weiss, „Marat/Sade“, 1964). Möglicherweise, so wäre außerdem zu diskutieren, liegt einer der Gründe in dem prekären Verhältnis zur Gewalt, in das eine Befreiung gerät, wenn sie durch eine Revolution vollzogen wird. Kann eine Befreiung wirklich zu befreiten Verhältnissen führen, wenn der Bruch mit der bestehenden Herrschaft nur durch revolutionäre Gewalt möglich ist? (dazu, u.a., Frantz Fanon, „Die Verdammten dieser Erde“, 1961). In welche Probleme gerät eine Befreiung durch Revolution, wenn sie sich mit gegenrevolutionärer Gewalt konfrontiert sieht und versucht, sich dagegen wiederum mit Gewalt, z.B. durch eine „Diktatur der Freiheit“ (Marat/Robespierre 1793,) zu behaupten? Diese Fragen sind auch und vor allem wiederum an die Antwort zu richten, die üblicherweise darauf gegeben wird: Die Gewalt sei nur durch das Recht zu zähmen, das zugleich die neue Freiheit sichere. Aber worauf kann sich ein revolutionärer Neuanfang mit Recht gründen (dazu: Gunnar Hindrichs, „Philosophie der Revolution“, 2017)? Perpetuiert das Recht nicht gleichzeitig die Gewalt, aus der es hervorgegangen ist? Geht die neue Herrschaft des Rechts nicht wiederum mit einer neuen Herrschaft einher, die sich auf Gewalt stützen muss? Wäre eine gelungene Befreiung dann nicht auch eine Befreiung vom Recht überhaupt?


Zeit und Ort: vom 09.08.2024 bis zum 16.08.2024 in Manigod (Frankreich)

Vorbesprechung: Montag, 22.04.2024, 15:00 - 16:00 Uhr in RuW - RuW 1.101

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Kontakt

Prof. Dr. Klaus Günther

Goethe-Universität
Frankfurt am Main
Fachbereich Rechtswissenschaft
Institut für Kriminalwissenschaften
und Rechtsphilosophie

Anschrift:
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am Main
RuW 4.126

Tel. 069/798-34338
e-mail: K.Guenther@jur.uni-frankfurt.de