Die Klausuren zur Veranstaltung "Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren" aus dem Wintersemester 2023/2024 werden am Montag, den 15.04.2024, ab 16 Uhr in HZ 6 zurückgegeben. Im Anschluss an die Rückgabe findet eine Besprechung der Klausur statt. Die Abholung einer fremden Klausur ist ausschließlich unter Vorlage einer ausgedruckten unterzeichneten Vollmacht samt Kopie des Studierendenausweises der bevollmächtigenden Person möglich.
Die Remonstrationsfrist für die Klausur läuft vom 15.04.2024 – 15.05.2024. Diese Regelung gilt nur für Klausuren zur Veranstaltung "Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren", die im Wintersemester 2023/2024 von Prof. Günther angeboten wurde. Für die Einsprüche von Studierenden, die Rechtswissenschaft im Nebenfach studieren, gelten die Regelungen der Prüfungsordnung.Das Sekretariat ist vom 2.4. – 15.4.2024 geschlossen. Seminararbeiten werden in der 14. Kalenderwoche von Frau Wilke entgegengenommen (Raum RuW 4.146) und können ansonsten postalisch eingeliefert werden.
Beginnend mit einer eingehenden Diskussion des Abschnitts über „Herr und Knecht“ im IV. Kapitel von Hegels „Phänomenologie des Geistes“ soll der Frage nachgegangen werden, ob und wie Befreiung von Herrschaft möglich ist, ohne wiederum in Herrschaft umzuschlagen. Nietzsches Überlegungen zum „Sklavenaufstand in der Moral“, die eines der Motive für Christoph Menkes „Theorie der Befreiung“ (2022) waren, spitzen diese Frage noch einmal dramatisch zu und lenken sie auf das Subjekt der Befreiung, das sich dabei selbst in Frage stellen muss (s. dazu aktuell den Kinofilm „Die Aussprache“ von Sarah Polley, 2022, oder, früher: Peter Weiss, „Marat/Sade“, 1964). Möglicherweise, so wäre außerdem zu diskutieren, liegt einer der Gründe in dem prekären Verhältnis zur Gewalt, in das eine Befreiung gerät, wenn sie durch eine Revolution vollzogen wird. Kann eine Befreiung wirklich zu befreiten Verhältnissen führen, wenn der Bruch mit der bestehenden Herrschaft nur durch revolutionäre Gewalt möglich ist? (dazu, u.a., Frantz Fanon, „Die Verdammten dieser Erde“, 1961). In welche Probleme gerät eine Befreiung durch Revolution, wenn sie sich mit gegenrevolutionärer Gewalt konfrontiert sieht und versucht, sich dagegen wiederum mit Gewalt, z.B. durch eine „Diktatur der Freiheit“ (Marat/Robespierre 1793,) zu behaupten? Diese Fragen sind auch und vor allem wiederum an die Antwort zu richten, die üblicherweise darauf gegeben wird: Die Gewalt sei nur durch das Recht zu zähmen, das zugleich die neue Freiheit sichere. Aber worauf kann sich ein revolutionärer Neuanfang mit Recht gründen (dazu: Gunnar Hindrichs, „Philosophie der Revolution“, 2017)? Perpetuiert das Recht nicht gleichzeitig die Gewalt, aus der es hervorgegangen ist? Geht die neue Herrschaft des Rechts nicht wiederum mit einer neuen Herrschaft einher, die sich auf Gewalt stützen muss? Wäre eine gelungene Befreiung dann nicht auch eine Befreiung vom Recht überhaupt?
Von Prof. Dr. Klaus Günther (Goethe-Universität Frankfurt/M., Fb Rechtswissenschaft) u. Prof. Dr. Gerhard Gamm (TU Darmstadt, Institut für Philosophie)
Blockseminar, Manigod (Frankreich), vom 9.-16. August 2024
Schwerpunktbereiche 3 und 6
Vorbesprechung: am 22.04. um 15 Uhr im RuW - RuW 1.101
Die Hausarbeiten zur Veranstaltung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie" aus dem Sommersemester 2023 werden am 18.12.2023 zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr im Sekretariat der Professur (RuW Raum 4.126) ausgegeben.
Sollten Sie eine fremde Hausarbeit abholen wollen, ist hierfür die Vorlage einer unterzeichneten Vollmacht samt Kopie des Studierendenausweises derjenigen Person erforderlich, die die Hausarbeit verfasst hat.
Die Remonstrationsfrist für die Hausarbeit läuft vom 18.12.2023 – 18.01.2024.
Diese Regelung gilt nur für Hausarbeiten zur Veranstaltung " Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie" vom Sommersemester 2023. Für die Einsprüche von Studierenden, die Rechtswissenschaft im Nebenfach studieren, gelten die Regelungen der Prüfungsordnung.
Einsichtnahme der nicht bestandenen Hausarbeiten ist bei Frau Woods (Woods@jur.uni-frankfurt.de) entweder noch vor Weihnachten (bis zum 19.12. Kontakt mit Frau Woods aufnehmen) oder wieder im Januar möglich.
Vom 11. bis 27.09.2023 ist das Sekretariat geschlossen. In dringenden Fällen melden Sie sich per Email an die wissenschaftliche Mitarbeiterin Frau Wilke: wilke@jur.uni-frankfurt.de.
30.06.2023.
Wir laden Sie herzlich zur Buchdiskussion mit Christoph Menke am 6. Juni 2023, um 14 Uhr auf dem Campus Westend ein. Alle weiteren Informationen finden Sie auf dem Flyer unten.
Aufgrund der begrenzten Teilnehmeranzahl bitten wir um eine Anmeldung über diese Mailadresse.
Wir freuen uns auf Sie und die Veranstaltung!
Klaus Günther und Benno Zabel
Die Aufgabenstellung der Hausarbeit zur Vorlesung Strafrecht II wurde im entsprechenden Olat-Kurs veröffentlicht.
Die Remonstrationsfrist bzgl. der Hausarbeit zu Strafrecht I endet mit Ablauf des 20.01.2023.
13.10.2022
Die Rückgabe und Besprechung der Klausur zur Veranstaltung „Strafrecht I“ aus dem Sommersemester 2022 findet am Dienstag, den 18.10.2022, im Rahmen des Propädeutikums für Strafrecht II von 14-16 Uhr in HZ 3 statt. Darüber hinaus ist die Abholung der Klausuren ab dem 28.10.2022 täglich von 11-14 Uhr im Sekretariat der Professur möglich.
16.09.2022
Für die ordnungsgemäße Abgabe der Seminararbeiten (nach der Prüfungsordnung des FB 01) ist sowohl ein schriftliches (also ausgedrucktes) Exemplar der vollständigen Seminararbeit bis spätestens 31.01.2023 postalisch an die Professur zu übersenden als auch ein elektronisches Exemplar nur des Textes der Arbeit (d.h. ohne Deckblatt, Literaturverzeichnis, Gliederung und Eigenständigkeitserklärung) im E-Center des Fachbereichs bis zum 31.01.2023, 24:00 Uhr hochzuladen.
Beachten Sie bitte die Hinweise zum Upload.
Für den Nachweis der rechtzeitigen Abgabe des schriftlichen (ausgedruckten) Exemplars der Seminararbeit ist der Poststempel maßgeblich.
Die Postadresse lautet: Goethe Universität, Prof. Dr. Klaus Günther, RuW Raum 4.126, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, 60323 Frankfurt am Main.
Sie müssen sicherstellen, dass sowohl das ausgedruckte als auch das elektronische Exemplar fristgerecht abgegeben werden. Es reicht nicht aus, dass lediglich die Frist des ausgedruckten Exemplars oder des elektronischen Exemplars eingehalten wird. Sollte eine der Fristen nicht eingehalten werden, wird die Seminararbeit mit „ungenügend" (0 Punkte) bewertet.
ACHTUNG / WICHTIG: Der persönliche Einwurf des schriftlichen (ausgedruckten) Exemplars der Seminararbeit in das Hauspostfach der Professur erfüllt die Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Abgabe NICHT, da in diesen Fällen mangels Poststempel der Nachweis der rechtzeitigen Abgabe nicht erbracht werden kann.
23.02.2022
Die Vorbesprechung für das Blockseminar in Manigod (Frankreich) zum Thema Die „Sittlichkeit“ in Hegels Rechtsphilosophie findet am Donnerstag, den 14.04.2022 von 14 Uhr (c.t.) bis 16 Uhr in Raum RuW 1.101 statt.
(Das Blockseminar selbst findet statt vom 19.08.2022 bis zum 26.08.2022.)
Für die ordnungsgemäße Abgabe der Seminararbeiten (nach der Prüfungsordnung des FB 01) ist sowohl ein schriftliches (also ausgedrucktes) Exemplar der Seminararbeit bis spätestens 04.04.2022 postalisch an die Professur zu übersenden als auch ein elektronisches Exemplar im E-Center des Fachbereichs bis zum 04.04.2022, 24:00 Uhr hochzuladen.
Beachten Sie bitte die Hinweise zum Upload.
Für den Nachweis der rechtzeitigen Abgabe des schriftlichen (ausgedruckten) Exemplars der Seminararbeit ist der Poststempel maßgeblich.
Die Postadresse lautet: Goethe Universität, Prof. Dr. Klaus Günther, RuW Raum 4.126, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, 60323 Frankfurt am Main.
Sie müssen sicherstellen, dass sowohl das ausgedruckte als auch das elektronische Exemplar fristgerecht abgegeben werden. Es reicht nicht aus, dass lediglich die Frist des ausgedruckten Exemplars oder des elektronischen Exemplars eingehalten wird. Sollte eine der Fristen nicht eingehalten werden, wird die Seminararbeit mit „ungenügend" (0 Punkte) bewertet.
ACHTUNG / WICHTIG: Der persönliche Einwurf des schriftlichen (ausgedruckten) Exemplars der Seminararbeit in das Hauspostfach der Professur erfüllt die Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Abgabe NICHT, da in diesen Fällen mangels Poststempel der Nachweis der rechtzeitigen Abgabe nicht erbracht werden kann.
Seminar: SPB 3 u. 6
Das Fahrlässigkeitsunrecht im Strafrecht
Die Vorbesprechung zum Seminar "Das Fahrlässigkeitsunrecht im Strafrecht" findet am 28.10.2021 um 18 Uhr ct via Zoom statt.
Zoom-Meeting:
Thema: Seminarvorbesprechung - Das Fahrlässigkeitsunrecht im Strafrecht
Uhrzeit: 28.Okt..2021 06:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien
Zoom-Meeting beitreten
https://uni-frankfurt.zoom.us/j/91728188611?pwd=dDdLVTkvM0t5elJ6elpubUc3MnpEZz09
Meeting-ID: 917 2818 8611
Kenncode: 713674
06.09.2021
Seminar: SPB 3 u. 6
Das Fahrlässigkeitsunrecht im Strafrecht
Es wird um Einschreibung in den OLAT-Kurs zur Veranstaltung gebeten:
https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/12822708227
Seminartermine:
Donnerstag, 10.02.2022, 14-18 Uhr
Freitag, 11.02.2022, 10-14 Uhr
Donnerstag, 17.02.2022, 14-18 Uhr
Freitag, 18.02.2022, 10-14 Uhr
Ansprechpartnerin für Interessent*innen:
11.08.2021
Seminar: SPB 3 u. 6
Das Fahrlässigkeitsunrecht im Strafrecht
Gegenstand des Seminars sind die Grundlagen des Fahrlässigkeitsunrechts im Strafrecht. Unter dem Eindruck aktueller Kontroversen soll dabei - auch unter Befassung mit aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung (z.B. sog. "Raser"-Fälle, Kölner Stadtarchiv-Fall, mißbrauchte Lockerungen im Strafvollzug, u.a.) - folgenden Fragen nachgegangen werden: Besteht zwischen Fahrlässigkeitsunrecht und Vorsatzunrecht ein aliud-Verhältnis? Oder ist die Fahrlässigkeitstat vielmehr als Grundtyp der strafrechtlichen Tat anzusehen? Welche Probleme sind mit einer abstrakt-generalisierenden (am Durchschnittsmenschen orientierten) Bestimmung des Sorgfaltswidrigkeitsmaßstabes einerseits verbunden? Welche Schwierigkeiten gehen andererseits mit einer Individualisierung des Sorgfalts- und Vorhersehbarkeitsmaßstabs einher (z.B. Stichwort: Interne Idealisierung des Täters)? Welche Auswirkungen haben komplexe Organisationsstrukturen oder neue Technologien auf die Beantwortung der Schuldfrage?
29.06.2021
Das interdisziplinäre Seminar zu „Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts“ in Manigod (Frankreich) kann aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen auch im Jahr 2021 nicht stattfinden.
19.03.2021
Der Termin für das Blockseminar in Manigod (Frankreich) im Sommersemester 2021 steht noch nicht fest und wird unter Umständen um 1-2 Monate verschoben.
Für die ordnungsgemäße Abgabe der Seminararbeiten (nach der Prüfungsordnung des FB 01) ist sowohl ein schriftliches (also ausgedrucktes) Exemplar der vollständigen Seminararbeit bis spätestens 31. März 2021 postalisch an die Professur zu übersenden als auch ein elektronisches Exemplar nur des Hauptteils (ohne Titelblatt, Literaturverzeichnis und Gliederung) im E-Center des Fachbereichs bis zum 31. März 2021, 24:00 Uhr hochzuladen.
Beachten Sie bitte die Hinweise zum Upload.
Für den Nachweis der rechtzeitigen Abgabe des schriftlichen (ausgedruckten) Exemplars der Seminararbeit ist der Poststempel maßgeblich.
Die Postadresse lautet: Goethe Universität, Prof. Dr. Klaus Günther, RuW Raum 4.126, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, 60323 Frankfurt am Main.
Sie müssen sicherstellen, dass sowohl das ausgedruckte als auch das elektronische Exemplar fristgerecht abgegeben werden. Es reicht nicht aus, dass lediglich die Frist des ausgedruckten Exemplars oder des elektronischen Exemplars eingehalten wird. Sollte eine der Fristen nicht eingehalten werden, wird die Seminararbeit mit „ungenügend" (0 Punkte) bewertet.
Die Besprechung der Klausur zur Veranstaltung „Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren“ aus dem Wintersemester 2019/2020 findet virtuell - in Form einer Videobesprechung - am Mittwoch, den 08.07.2020 um 10:30 Uhr statt.
Den Link zu dem Videokonferenzsystem, über welches die Vorbesprechung stattfinden wird, werden wir im OLAT-Kurs zur Veranstaltung veröffentlichen.
https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/7387250696
Das Passwort zum OLAT-Kurs wurde Ihnen in der Vorlesung bekanntgegeben. Sollten Sie die Vorlesung nicht besucht haben bzw. sollten Sie nicht bereits Mitglied der OLAT-Gruppe sein und sollte Ihnen daher das Passwort unbekannt sein, werden Sie um eine rechtzeitige (d.h. bis spätestens 07.07.2020, 18:00 Uhr) entsprechende Nachricht an Frau Schwammborn (schwammborn@jura.uni-frankfurt.de) gebeten. Das Passwort wird Ihnen dann mitgeteilt.
Der Notenspiegel der Klausur kann hier eingesehen werden.