I. Bund-Länder-Kommission zur Analyse justizieller Autonomie in Europa

I. Bund-Länder-Kommission zur Analyse justizieller Autonomie in Europa

Die Justizministerien der Bundesländer Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Bundesjustizministerium haben unter moderierender Einbindung des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Goethe-Universität (Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht) eine mehrjährige Arbeitsgruppe gebildet. Deren Aufgabe ist es, die Erfahrungen anderer europäischer Länder mit dort bereits praktizierter justizieller Selbstverwaltung und Autonomie zu erkunden und zu analysieren.

Die Judicial Councils der Niederlande, Italiens, Polens und der Schweiz werden 2013/2014 nach Berlin zu einer Aussprache eingeladen. Gastgeber sind die jeweiligen Landesvertretungen beim Bund. Der Gesprächsleitfaden, der die Kommunikation strukturiert, wird hier vorgestellt.

Im Frühjahr 2014 lädt das Bundesjustizministerium den Consultative Council of European Judges (CCJE) des Europarats zu einer Abschlusserörterung der von der Kommission erhobenen Befunde nach Berlin ein.

Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit werden im Anschluss in Buchform veröffentlicht und sollen der Information der deutschen Richterinnen und Richter und aller justizpolitisch Interessierten dienen.  

Forschungsschwerpunkte

II. Wissenschaftskolleg für Doktoranden und fortgeschrittene Studierende

Die richterliche Unabhängigkeit vor dem Hintergrund der Erosionen des Verfassungsstaats

I. Zielsetzung

Das inhaltliche Ziel des Forschungsprojektes ist die Unabhängigkeit der Dritten Gewalt und ihre Bedeutung für den verfassten Rechtsstaat. Exemplarisch untersucht werden die verfassungsrechtlichen, rechtsgeschichtlichen, philosophischen, rechtstheoretischen und rechtssoziologischen Grundlagen richterlicher Unabhängigkeit. Im Zentrum der Forschung stehen die Frage der Notwendigkeit unabhängiger Richter sowie die Überprüfung der nationalen Gewährleistung und der Umsetzung auf europäischer Ebene.

Dieses Forschungsprojekt versteht sich als Einlösung der staatlichen Gewährleistung von Forschungsfreiheit. Die traditionellen Professuren sind mit Personalressourcen ausgestattet, die neben den Aufgaben der Lehre diese Forschungsaufgaben wahrzunehmen haben. Der Verzicht auf Einwerbung von Drittmitteln ermöglicht ein hohes Maß an Unabhängigkeit freier universitärer Forschung. Begleitend zu den Forschungsarbeiten wird das wissenschaftliche Gespräch mit Vertretern der Justiz, insbesondere Richtern, gesucht. Kooperationen finden u.a. statt mit Dr. Ulrich Baltzer (Vors. Richter am LG a.D.), Horst Häuser (Richter am VG), Prof. Dr. Christoph Krehl (Richter beim BGH), Thomas Schulte-Kellinghaus (Richter am OLG). Diese Kooperation ist der Besonderheit des Untersuchungsgegenstands geschuldet, der nur vor dem Hintergrund der Kenntnisse um die Anwendung in der Praxis vollständig erfasst werden kann.

II. Überblick zu den Forschungsfragen im Einzelnen

Zunächst werden die historische Entwicklung der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt sowie die rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Grundlagen thematisiert. Auch wird nach der Legitimationsbasis richterlicher Unabhängigkeit und der Reichweite ihrer verfassungsrechtlichen Verankerung gefragt bzw. danach, ob und gegebenenfalls auf welchem Weg sie im verfassten Rechtsstaat gewährleistet wird.

Weiter wird versucht, die Umsetzung richterlicher Unabhängigkeit anhand der verfassungsrechtlichen Vorgaben näher zu beleuchten. So wird zunächst die Organisation der Richterschaft (Richterwahl, richterlicher Bereitschaftsdienst, usw.) gewürdigt. Auch die Umsetzung im Verfahren verdient nähere Betrachtung.

Parallel wird in soziologischer Hinsicht analysiert, wie Richter ihrerseits, aber auch Staatsanwälte, den Stellenwert der Unabhängigkeit einschätzen und mit ihr umgehen („Richterbilder“); das führt bis zur Frage von Rechtsbeugung. Letztlich ist das das Problem der rechtsstaatlichen Grenzziehung zwischen Exekutive und Judikative, was sich insbesondere an der Geschichte des Klageerzwingungsverfahren verdeutlichen lässt.

Ferner wird danach gefragt, ob die Voraussetzungen und Bedingungen richterlicher Unabhängigkeit ebenso auf supranationaler Ebene, vorrangig in der EU, gewährleistet werden.

III. Übersicht der Dissertations- und Forschungsprojekte

Charlotte Schultz
Der Rechtsstaat in ungewisser Weltgesellschaft aus strafrechtlicher Perspektive

Udo Hochschild
Staatsverfassung und richterliche Unabhängigkeit - Gewaltenteilung in Deutschland
erschienen in: dissertation.de (ISBN: 978-3-86624-502-0), abrufbar unter http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de//frontdoor.php?source_opus=7979

Alexander Stefan Rieger
Verfassungsrechtliche Legitimationsgrundlagen richterlicher Unabhängigkeit
– Zugleich eine Auseinandersetzung mit der Debatte um eine Selbstverwaltung der Justiz –

Kerstin Bohn
Der gesetzliche Richter als rechtsstaatstragendens Prinzip in europäischen Staaten
- Eine Untersuchung der Fallzuteilung unter besonderer Berücksichtigung Englands -

Mareike Jeschke
Die ökonomische Herausforderung der Justiz: Das Neue Steuerungsmodell auf dem Prüfstand der Effizienz

Lothar Aweh
Justizcontrolling und Verfassung: Das Spannungsverhältnis von Justiz­öko­nomie und rich­terlicher Un­abhängig­keit

Marc Fornauf
Die Marginalisierung der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt im System des Strafrechts
erschienen in: Peter Lang-Verlag, Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien, Band 126 (ISBN: 978-3-631-61340-5)

Maike Hoenigs
Zur Existenzberechtigung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung. Korrelat oder Widerspruch zur richterlichen Unabhängigkeit
erschienen in: Peter Lang-Verlag, Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien, Band 123 (ISBN: 978-3-631-59772-9)

Sabrina Smith
Theoretische und praktische Begründungen richter­licher Un­ab­hängig­keit im U.S.-ameri­ka­nischen Recht: Im­pulse für die kon­ti­nen­ta­le Unab­hängig­keit der Richter?

Katharina Schermuly
Das Potential des EuGH als Hüter einer demokratischen Kompetenzordnung im Strafrecht
- Anforderungen an die Kontrolle europäischer Strafgesetzgebung -

IV. Graduierungsfunktion des Seminars im Rahmen des juristischen Studiums

Das Forschungsinteresse knüpft am Grundprinzip der Einheit von Forschung und Lehre an. Fortgeschrittene Studierende der Rechtswissenschaft können im Rahmen des Schwerpunktstudiums wissenschaftliche Hausarbeiten (Schwerpunktbereich 1, 3 und 6) erstellen. Das wissenschaftliche Interesse am Gegenstand „Dritte Gewalt“ kann anschließend in Dissertationen umgesetzt und fortgeführt werden. Das trifft insbesondere auch auf interessierte Praktiker zu, die im Kontext ihrer Berufserfahrung die Zeit für ein wissenschaftliches Promotionsvorhaben aufzubringen bereit sind.

III.   Koordinator der Dissertationen zur historischen 'Analyse der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (KritV)' (1856 - 2011)

zur Zeit verfügbar:

Alex Lubawinski  (KritV 1919 - 1932) (Berliner Wissenschaftsverlag, 2015)
Annabelle Voßberg (KritV 1986 - 2011) (Berliner Wissenschaftsverlag, 2016)

IV. Herausgeber gemeinsam mit Fritz Sack der Schriftenreihe "Gesellschaft versus Recht" im Berliner Wissenschaftsverlag

Übersicht über die derzeit erschienen Bände hier im PDF-Format.

V. Herausgeber der Schriftenreihe der Dr. Walter und Margarete Cajewitz-Stiftung "Das Drite Alter" im Berliner Wissenschaftsverlag

Übersicht über die derzeit erschienenen Bände hier im PDF-Format.

Kontakt

Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht

Goethe-Universität
Frankfurt am Main
Fachbereich Rechtswissenschaft
Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
D-60323 Frankfurt a.M.


Tel. 0049 30 47 48 21 76